Fanmail von den Behörden erhalten

  • Wenn du das schreiben ignorierst, dann kommt wsl direkt ein Bußgeldbescheid. Eventuell kannst du dich ja an geblitzt.de wenden, die prüfen das und freuen sich sicherlich über ein paar leicht verdiente Euro.

  • Soweit ich weiß gilt das Zeugnisverweigerungsrecht nur für Beschuldigte und verlobte/verheiratete/Kinder/Eltern /Großeltern /Geschwister. Und man muss sich nicht selbst belasten.


    Würde einfach schreiben was Sache ist : dass du keine nähere Angaben machen kannst,da du dich nicht erinnern kannst.
    Sollte nicht auch eine Belehrung für den Zeugen aufgeführt sein?

  • Mir tun die Beamten leid, die wegen eines pflichtbewussten Hilfssheriffs so einen Aufwand betreiben müssen, der sowieso in's leere läuft.


    Will damit nicht das Rechtsüberholen bagatellisieren. Aber um das zu bestrafen, gibt's Zivilpolizei. Gleich eine Anzeige wegen sowas machen finde ich eine schreckliche deutsche Abart.

  • Sphero90: Danke für den tipp mit geblitzt.de - falls ich mal wieder in die Situation komme ist das sicherlich eine gute Hilfe. Leider können die noch nicht tätig werden sofern es nur ein Zeugenfragebogen ist.


    @cram:ja genau so steht es in der Belehrung - werde ich wahrscheinlich auch so handhaben. Im Endeffekt weiß derjenige sowieso nicht wer gefahren ist. Die Polizistin hat ja schon gemeint, dass es sowieso auf dem Autobahnkreuz oft so vorfälle gibt die dann gar kein Rechtsüberholen waren...


    Harnwegsinfukfuk: Genau darüber habe ich mich mit der Polizistin auch unterhalten. Sie findet es genauso unnötig wie ich aber laut Gesetz muss Sie dem halt nachgehen... Auch wenn von vornherein klar ist das nichts dabei rum kommt. RIchtig, die Zivilpolizei kann das bestrafen und das ist auch richtig so. Leider denken doch sehr viele sie müssten Hilfs-Polizei spielen. Das sind aber dann genau die, die nicht rechts fahren können und sich dann wundern warum sie die Lichthupe bekommen und später rechts überholt werden.

  • Wegen was ermittelt die Polizei denn nun genau? Dem Straftatbestand der Nötigung (240 StGB) oder der Ordungswidrigkeit des Rechtsüberholens? Das ist nämlich ein gewaltiger Unterschied!


    Bei einem Strafverfahren sollte schleunigst anwaltlicher Rat eingeholt werden, denn da geht es dann nicht um 100 € und einen Punkt o.ä., sondern da kann bei jemand, der noch nicht (einschlägig) vorbestraft ist, schnell auch eine Geldstrafe im Bereich von ein bis zwei Montasgehältern im Raum stehen oder auch mehr, je nachdem was genau vorgefallen ist. Der Strafrahmen des 240 StGB gibt bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe her.


    Dass Aussage gegen Aussage zu nix führt stimmt so auch nicht. Ein Strafrichter kann selbstverständlich auch eine Verurteilung auf die Aussage nur eines Zeugen stützen, wenn er diesen für glaubwürdig und seine Aussage für glaubhaft hält. Das passiert gar nicht so selten, sogar auch wenn der in der Hauptverhandlung dann Angeklagte irgendwelche Entlastungszeugen mitbringt, die dann eben für nicht glaubwürdig befunden werden. Die Anzahl der Zeugen ist da total egal.


    Bei einem Strafverfahren wegen einer Verkehrssache wie einer Nötigung wird üblicherweise der Fahrer zur Polizei zum Fotos machen geladen, die dann dem Geschädigten im Rahmen einer Wahllichtbildvorlage gezeigt werden.


    Die Zeugnis- bzw. Aussageverweigerungsrechte ergeben sich in einem Strafverfahren (sowie grundsätzlich auch in einem OWi-Verfahren durch Verweisung) aus der StPO, wobei die wichtigsten dabei 52 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht für Angehörige des Beschuldigten) und 55 StPO (Auskunftsverweigerungsrecht bei drohender Selbstbelastung oder
    eines Angehörigen) sind.


    Ein Staatsanwalt wird sich mit einem „Ich weiß nicht, wer gefahren ist.“ wohl nicht zufrieden geben, jedenfalls die Staatsanwälte in Verkehrssachen, die ich kenne, lachen bei sowas nur müde, das hören die mindestens fünf mal am Tag. Da wird dann schon weiter ermittelt und mit der Wahllichtbildvorlage für den Geschädigten hat man da ja auch ein sehr wirksames Mittel an der Hand.


    Sollte es sich hier tatsächlich um ein Strafverfahren wegen Nötigung handeln, dann sollte schleunigst entsprechender Rechtsrat von einem Strafverteidiger eingeholt werden, denn der kann nach Einschätzung aller Umstände des konkreten Einzelfalls und nach Einsicht der Akten verbindlichen und sinnvollen Rechtsrat erteilen.

  • Links fahren, wenn rechts frei ist und jemand überholen möchte, ist aber ebenfalls Nötigung. Als Faustregel gelten 20 Sekunden, ohne bremsen zu müssen. Gibt 80€/1 Punkt. Also inwiefern da eine „Straftat“ des Hilfspolizisten vorliegt, bleibt ggf. dann auch zu prüfen.

  • Ich bin kein Verkehrsrechtler, aber wo liegt denn im Rechtsüberholen die Nötigung? Da muss ja schon mehr dazukommen, oder? Wenn ich jemanden stumpf rechts überhole, nötige ich ihn doch zu keinem Tun oder Unterlassen, oder?

  • Richtig, nur rechts überholen ist meiner Meinung nach auch keine Nötigung, aber sobald man dann noch behauptet man sei geschnitten worden vielleicht schon? Ich kann sowas jedenfalls nicht nachvollziehen warum manche Leute meinen Polizei spielen zu müssen...


    Genau deshalb wird wegen Nötigung ermittelt. Solange ich nicht Beschuldigter bin werde ich ja wohl keinen RA brauchen?

  • Das würde mich allerdings auch interessieren, ob reines Rechtsüberholen in diesem Fall, bzw. jemals als Nötigung ausgelegt wurde. (Ohne vergangene Auffälligkeiten im Straßenverkehr).
    In meiner Zeit als Vielfahrer wäre es für mich überhaupt nicht in Frage gekommen sich mehr als 20 Sek. über einen Schleicher auf der linken Spur zu ärgern. Während ich niemals Lichthupe geben oder gar nah auffahren würde, ziehe ich lieber rechts vorbei. 100€ + 1 Punkt => geschenkt, wenn man sonst keine Historie hat.
    Teilweise kam dann als Reaktion der Schleicher genau das, was man selbst eben nicht getan hat: Nötigung durch Lichthupe oder sogar dichtes Auffahren (nachdem dann plötzlich doch beschleunigt werden konnte).


    Hier habe ich einen Bericht über einen Fall aus 11/17 gefunden: klick

  • Bei meiner Aussage ging es eher darum, dass, wenn ja rechts frei ist, und man dann rechts überholt, war der Kläger wahrscheinlich auf der linken Spur. Wenn er diese nicht frei macht, und damit andere am Vorankommen hindert, machst er sich ebenfalls der Nötigung schuldig. Damit schießt er sich ja quasi ein Eigentor, nur der Staat profitiert davon, denn am Ende zahlen beide im Fall der Fälle.

  • Der Linksfahrer wird natürlich behaupten, dass er sich in einem Überholvorgang befunden hat und somit berechtigterweise auf der linken Spur fuhr. Profitieren wird im Endeffekt niemand davon, die möglicherweise zu verhängende Buß- und Strafgelder wiegen ja die Kosten der Rechtsverfolgung nicht annähernd auf.

  • Links fahren, wenn rechts frei ist und jemand überholen möchte, ist aber ebenfalls Nötigung. Als Faustregel gelten 20 Sekunden, ohne bremsen zu müssen. Gibt 80€/1 Punkt. Also inwiefern da eine „Straftat“ des Hilfspolizisten vorliegt, bleibt ggf. dann auch zu prüfen.


    Bei meiner Aussage ging es eher darum, dass, wenn ja rechts frei ist, und man dann rechts überholt, war der Kläger wahrscheinlich auf der linken Spur. Wenn er diese nicht frei macht, und damit andere am Vorankommen hindert, machst er sich ebenfalls der Nötigung schuldig. Damit schießt er sich ja quasi ein Eigentor, nur der Staat profitiert davon, denn am Ende zahlen beide im Fall der Fälle.


    Ganz ehrlich: wenn sowas lese, dann ist das nicht gut für meinen Blutdruck.


    Möchtest du deine Behauptungen auch noch juristisch begründen? Oder ist das einfach freie, willkürliche Rechtsfindung deinerseits?

  • Hobbymieter: Eigentlich musst du dich "nur" zwischen zwei Dingen entscheiden. Entweder, du suchst dir einen Anwalt, der dich im Bezug auf die Verweigerung einer Aussage bzw. der Benennung des Fahrers berät und welche Folgen das für dich haben kann. Oder du trägst den Fahrer ein, der dann eben seinerseits einen Anwalt zur Vertretung seiner rechtlichen Interessen hinzuziehen sollte - vor allem, wenn der Fall nicht so ganz klar scheint (wie nsop: das bereits differenziert hat - Nötigung oder Rechtsüberholen?).
    Die sinnbildliche Aussage, die hier einige tätigen, die da lautet "da ist er selbst schuld, dann soll er nicht links fahren und einen selbst zum Rechtsüberholen nötigen", ist vollkommen irrelevant, da es hier erstmal um das Fehlverhalten deines Freundes/Zweitfahrers o.ä. geht. Was in einem separaten Verfahren festgestellt wird, wenn man selbst eine "Gegen-"Anzeige macht, ist eine andere Sache.Und hier wird sicherlich auch keiner eine Rechtsberatung machen - alleine schon deswegen nicht, weil man schwer einschätzen kann, was dabei rumkommen könnte, wenn man eigentlich keinerlei weitergehende Informationen hat.

  • nsop: Ich verweise an dieser Stelle einfach mal auf den aktuellen Bußgeldkatalog.

  • Wenn du das Rechtsfahrgebot missachtest mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (wie auch immer man das auslegt) - 80€+1 Punkt. Im Endeffekt nötigst du damit jemand anderen.

  • Nur weil ein Verhalten verkehrsrechtlich sanktioniert wird, heißt das nicht, dass gleichzeitig ein Straftatbestand erfüllt ist. Da wäre ich vorsichtig. Sofern der Linksfahrer nicht angibt dort zu fahren, um den Überholer zum Rechtsüberholer werden zu lassen, sehe ich den Tatbestand der Nötigung nicht als erfüllt an. So auch die neuere Rechtsprechung. Glasklar ist aber auch, dass Rechtsüberholen keine Nötigung darstellt.

  • Nur weil du jemanden durchs links fahren trotz freier rechter Fahrspur nötigst, heißt es ja nicht, dass dies strafrechtlich relevant sein muss. Ich habe auch hier nirgends von einer Straftat sondern immer von Bußgeldern gesprochen.