Fanmail von den Behörden erhalten

  • Dienstlich wurde ich nur am 3. Arbeitstag knapp 2 km nach verlassen des Werksgeländes geblitzt und seit dem nicht mehr. *auf Holz klopf*


    Privat erwischt es mich so 1x im Jahr...

  • Wir befinden uns ja weiterhin auf den Galapagos-Inseln, weshalb unsere Nachbarin sporadisch den Briefkasten leert. Ich hatte sie bezüglich eines Briefes schon vorgewarnt, aber der wurde wohl leider übersehen.


    Lange Rede, gar kein Sinn: Sie hat eben mit meiner Erlaubnis den besagten Brief geöffnet, dort wird mir mit Datum 08.03.2024 ein schönes Blitzerfoto mit 6km/h Überschreitung gezeigt. Jo, kein Problem, war ich und bezahle ich auch, allerdings hat man ja nur 7 Tage nach Erhalt des Briefes Zeit zur Begleichung.


    1. Der Brief wird wohl also am 11.03 zugestellt worden sein, guckt die Behörde da so genau hin oder sind da nochmal einige Tage Kulanz drin? Inzwischen kann man sonst ja auch argumentieren, dass die Zustelldauer sich wohl verzögert hat. Wer will das nachweisen? Es gibt ansonsten noch die Möglichkeit die Flugtickets nachzuzeigen, dann sind die 7 Tage wohl aufgehoben. Würde ja auch nur bei einem Bußgeldbescheid interessant werden, sofern es vorher keine Zahlungserinnerung gibt.


    2. Kann die OWI theoretisch auch einfach jemand anderes bezahlen? Offiziell geht das bestimmt nicht, klar, aber für die Behörde ist es doch erstmal egal wer das bezahlt, solange da ein "erledigt" im Vermerk landet oder geht man der Sache dann auch nach? ^^


    Mein Online-Banking funktioniert hier - warum auch immer - einfach nicht, deshalb diese absurden Fragen, pardon.

  • Wird meistens funktionieren, da die froh sind, dass das gezahlt wird und sie sich das Owi-Verfahren sparen können.


    Außerdem arbeiten Behörden und Gerichte mit sogenannten Widervorlagefristen, die vom Entscheider während der Aktenbearbeitung verfügt werden. Diese sind länger als die Fristen, die die Behörde Dir setzt, damit Postlauf (sowohl zu Dir als auch zurück zu denen) sowie die interne Postorganisation nicht zu sinnlosen Aktenvorlagen führen.


    Rein rechtlich ist es so, dass mit der verspäteten Zahlung keine wirksame Annahme der Verwarnung erfolgte und es auch bei Banküberweisung ausdrücklich auf den Zahlungseingang bei der Behörde ankommt (nicht wie bspw. bei der Wohnraummiete auf die rechtzeitige Erteilung des Überweisungsauftrages).


    Da die Verwarnung nach § 56 OWiG nur mit Einverständnis des Betroffenen (Dir) wirksam wird, gilt dieses dann als nicht erteilt. Die verspätete Zahlung hindert deshalb auch nicht an der Einleitung des kostenpflichtigen (meist 28,50) Ordnungswidrigkeitensverfahrens, so u. a. KK-OWiG/Lutz OWiG § 56 Rn. 24 und BeckOK OWiG/Straßer OWiG § 56 Rn. 50 ff.



    Die Behörde darf aber die Frist stillschweigend verlängern und die Zahlung aktzeptieren. Wenn Du sofort zahlst, sollte es deshalb i. d. R. ohne weitere Maßnahmen ablaufen.

  • da die ja teilweise etwas merkwürdige Versanddienstleister nutzen, würde ich erstmal sagen: das hat schonmal eine Woche gedauert bis der Brief überhaupt ankam. Solche Fälle hab ich häufiger schon mitbekommen.

    Das liegt auch scheinbar nichtmal am Dienstleister.

    Das sind Briefe die 6 Tage vor dem Poststempel ausgedruckt wurden und dann noch mal 4 Tage Lieferzeit haben.

    Da fragt man sich dann auch, ob da nicht ein klitzekleines Bisschen Absicht dahinter steckt.

  • Uns ist letztes Jahr genau das gleiche passiert.

    OWI an meine Frau kam im Urlaub an, Schwiegertiger hat den Brief nicht als OWI erkannt, obwohl instruiert.

    Zwei Wochen nach der Frist habe ich von MEINEM Konto überwiesen.

    Nie wieder etwas gehört.


    Wenn das "gegen die Regeln" ist, ist es wohl wie oben beschrieben. Ermessensspielraum nutzbar und sie sind froh, wenn die Kasse klingelt.

  • In der Regel ist es denen auch egal, von welchem Konto die Kohle kommt, Hauptsache es ist z.B. anhand des Aktenzeichens zuzuordnen. Ist ja auch gar nicht so unüblich innerhalb von Familien das Knöllchen weiterzureichen und bezahlen zu lassen, statt es formell zurück zu melden, dass xyz der Fahrer war.

  • Gern genommene Umschreibung, wenn man sich nicht an die Regeln hält. Gibt auch „Maut“ oder „Kaffeekasse der Polizei“. Dein Ironiedetektor ist wohl kaputt.

    Da gibt’s echt noch was für 12,40? Bei uns in Wien kostet parken ohne Parkschein schon mindestens 36 Euro.