An wen sollte man eigentlich zwecks Vermeidung der Gebühr schreiben, wenn es um einen mobilen Blitzer (Ort: Kreuz Weinsberg) geht?
Für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten auf Bundesautobahnen im Land Baden-Württemberg, ist die zentrale Bußgeldstelle in Karlsruhe (Referat 85 des Regierungspräsidiums Karlsruhe) zuständig.
Dies sollte auch für mobile Kontrollen gelten, die in anderen Bundesländern entweder die Polizei selbst oder die untere Verkehrsbehörde verfolgt.
Sollte es gerade so keine BAB gewesen sein, wäre der Landkreis Heilbronn zuständig, da Weinsberg keine eigene Verfolgungsbehörde unterhält.
I. d. R. wird man Dir jedoch nicht weiterhelfen, bevor Dir ein Aktenzeichen (also zu spät) vorliegt, da das überwiegend automatisch abläuft und sich nur wenige Sachbearbeiter die Mühe machen dürften, extra Deinen Vorgang zu suchen und die Adressdaten manuell einzutragen.
Da würde ich die Zeit eher investieren, mit den bekannten rechtlichen Gründen ggü. der AV gegen die Entstehung der Gebühr anzuschreiben.