Ist die Umweltplakette auf Blitzerfotos lesbar?

  • Hallo liebe MWT-Gemeinde,


    am Wochenende war es so weit, ich bin zum ersten Mal mit einem Mietwagen geblitzt worden. Mist, aber auch nicht mehr zu ändern ;( ;)


    A3 Richtung Frankfurt, Schilderbrücke mit dynamischem Limit, integrierter Blitzer, erlaubte 100, noch tempomatisierte 130 drauf gehabt :whistling:


    Dank des herrlichen Winterwetters hatten wir eine richtig dicke Schneematschschicht auf der gesamten Front, sodass man das Kennzeichen nicht einmal mehr erahnen konnte. Aber da ist ja noch die Umweltplakette...


    Weiß jemand von euch, wie hoch auflösend die Blitzerbilder sind? Gerade schön von oben aus so einer Brücke...
    Ist die Plakette überhaupt zur "Auswertung" zulässig?


    Könnte ich eventuell Glück haben und keine Post bekommen? ?(


    Vielleicht kennt sich ja jemand von euch ein wenig aus :)


    LG,
    Dominic

  • Ja, könnte also sein, dass der Fahrer ermittelt werden kann. Könnte auch nicht sein. Und nun?

    Der Fahrer möchte hier eventuell Erfahrungswerte in Erkenntnis bringen...
    ...vielleicht droht ihm mit diesem Vergehen ein Fahrverbot


    Wenn ich richtig liege, kann uns zu sowas nur der User "nsop" aufklären ;)

  • Ja, könnte also sein, dass der Fahrer ermittelt werden kann. Könnte auch nicht sein. Und nun?

    ...könnte ich mich entweder freuen, oder eben auch nicht (und schonmal so 120 € zur Seite legen ;) ).


    Vielleicht kennt sich ja jemand mit der Technik und Rechtslage aus :)

  • Auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen:
    Wenn Du's gewesen bist, dann zahlst Du auch. Alles andere ist Kindergarten.

    Warum sollte er zahlen, wenn er keinen Brief bekommt?
    Und es wird vermutlich keiner kommen. Zumindest war das mal bei mir so...
    Kennzeichen war auch zugefroren, Plakette vermutlich lesbar... nichts angekommen. Inzwischen aber auch 5 Jahre her.

  • nsop, das wäre ja toll :)


    roz, mir geht es auch nicht darum, mich davor zu drücken. Natürlich stehe ich dazu, mich hat ja niemand gezwungen, mich an dem Passat vor mir zu orientieren ;) aber vielleicht habe ich ja durch die Umstände einfach ein bisschen "Glück". Darum geht's.

  • Ich seh oft Autos rumfahren, bei denen klebt noch die Plakette mit dem Nummernschild des Vorbesitzers in der Scheibe. Also allzu verlässlich wäre die Ermittlung auf die Weise nicht. ;)

  • Das ist ja fast schon ein Glaskugelthread, frei nach dem motto : habe in 20 Jahren XPUFF gemietet, was wird es !?


    Wart halt einfach ab, entweder ich rase und hab das Geld, oder ich halte mich an die Regeln... verstehe die Problematik net!


  • Und hier noch ein Tipp, wenn Du die die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, vermindern willst: Etwas weniger Details in öffentlichen Foren posten!

  • Wenn ich richtig liege, kann uns zu sowas nur der User "nsop" aufklären ;)


    Ich bin hier nicht der einzige mit juristischem Wissen an Board... ;)




    Auf so eine Frage wird der TE eine verbindliche Antwort nur von einem Anwalt bekommen, der sich in diesem Bereich kundig machen wird, so etwas kann man nur schwerlich aus dem Stehgreif beantworten, wenn man sich mit solchen Fragestellungen nicht tagtäglich beschäftigt. Auch wenn Ordnungswidrigkeiten keinesfalls so schwerwiegenden wie Straftaten sind und demnach die Befugnisse der Behörden bei deren Verfolgung deutlich beschränkter sind, würde ich rein vom Gefühl her sagen, dass, sofern das Foto an sich rechtmäßig entstanden ist, alle darauf erkennbaren Anhaltspunkte zur Fahrerermittlung genutzt werden dürfen. Dafür muss aber erstmal eine Feinstaubplakette lesbar sein, das kommt auf uU auf Winkel, Entfernung und Auflösung des Fotos an. Ganz von der Plakette abgesehen können bei Schnee auf dem Kennzeichen und einem analogen Foto mit Schwarz-Weiß-Negativ uU durch eine Bearbeitung die Konturen des Kennzeichens sichtbar gemacht werden, dann bräuchte man sich über die Plakette gar keine Gedanken machen. Ob eine Behörde so einen Aufwand betreibt, steht wieder auf einem anderen Blatt.


    Ich würde hier erstmal abwarten und - sofern überhaupt ein Anhörungsbogen kommt - über einen Anwalt Akteneinsicht beantragen und mit diesem besprechen, was die sinnvollste Vorgehensweise ist.

  • Also manche Leute hier im Forum sind nicht mehr klar im Kopf. Hier hat jemand eine legitime und interessante Frage gestellt und nach Erfahrungen gefragt und bekommt fast nur unsinnige, anmaßende und abwertende Antworten. Er hat sicher nicht auf eine 100%ig verlässliche juristische Antwort gewartet sonder auf Erfahrungsberichte.
    Gerade im Winter ist dieser Sachverhalt nicht uninteressant und ein von Schnee unkenntliches gemachtes Kennzeichen soll sicher kein Freibrief zum Rasen sein.

  • Der Richter darf den Fahrer anhand des Lichtbildes identifizieren, so hat es der BGH irgendwann in den 90ern (BGHSt 40 glaube ich) entschieden. Wenn sich da nicht zwischenzeitlich die Ansicht des Senats grundsätzlich geändert hat oder es neue Gesetze gibt (vor ca. 'nem Jahr habe ich noch nichts neues gefunden), würde ich daraus mal schließen, dass man bei der Verwendung des Fotos nicht auf das Kennzeichen beschränkt ist.


    Das wäre ja auch deshalb erstaunlich weil man anhand des Kennzeichens ja nur den Halter ermitteln kann.


    Aber das ist alles nur mein Judiz, wie nsop: schon sagt: Verbindlich und vor allem belastbar kann einem das nur ein Anwalt sagen. Das ist halt auch eine ziemlich spezielle Materie.

  • Also manche Leute hier im Forum sind nicht mehr klar im Kopf. Hier hat jemand eine legitime und interessante Frage gestellt und nach Erfahrungen gefragt und bekommt fast nur unsinnige, anmaßende und abwertende Antworten. Er hat sicher nicht auf eine 100%ig verlässliche juristische Antwort gewartet sonder auf Erfahrungsberichte.
    Gerade im Winter ist dieser Sachverhalt nicht uninteressant und ein von Schnee unkenntliches gemachtes Kennzeichen soll sicher kein Freibrief zum Rasen sein.



    Weil dich das anmaßende und abwertende stört, kommst du erst mal auf die beleidigende degradierende Schiene.


    Chapeau...


    Inhaltlich hast du schon recht, aber die Art und Weise geht gar nicht.

  • ..... kommst du erst mal auf die beleidigende degradierende Schiene.


    Chapeau...


    Inhaltlich hast du schon recht, aber die Art und Weise geht gar nicht.


    Ich wüsste nicht was beleidigend war... wem die Jacke passt der möge sie sich gern anziehen.
    Beleidigend ist nur, wie hier mit Beiträgen umgegangen wird... was wahr ist muss wahr bleiben. :115:

  • Entschuldige, aber die Aussage das jemand nicht mehr ganz klar im Kopf zu sein scheint, ist für mich eine Beleidigung.


    Wenn mir jemand am Telefon oder sonst wo sagt " bist du noch ganz klar im Kopf" wäre das Gespräch relativ schnell abrupt beendet.

  • dass nicht nur das Kennzeichen zur Identifikation der Fahrers herangezogen wird, ist doch ganz normal. in nahezu jeder blitzersache, die angefochten wird, geht es darum, ob der Fahrer auf dem Foto zu erkennen ist.
    auch bei Fahrzeugen ohne Kennzeichen, zb Fahrräder, wird der Fahrer versucht zu identifizieren.


    meiner Meinung spricht garnichts dagegen, die feinstaubplakette für solche Zwecke heranzuziehen. die Frage ist also wohl, ob die Auflösung ausreicht, um das Kennzeichen zu erkennen. und ob der beamte die feinstaubplakette im Hinterkopf hat.