Getreu dem Motto: Don't be gentle - it's a rental
schon "erstaunlich" wie man mit den vorliegenden Versicherungen quasi jeden Schaden mit 0€ abwickeln kann
Getreu dem Motto: Don't be gentle - it's a rental
schon "erstaunlich" wie man mit den vorliegenden Versicherungen quasi jeden Schaden mit 0€ abwickeln kann
Wie ist das gemeint, "erstaunlich"?
So, hier noch das versprochene Update:
Nachdem ich den Stapel Papier zur ICHI / Allianz geschickt hatte, bekam ich
eine mail das die Unterlagen angekommen waeren.
Dann passierte erstmal zwei Wochen nichts, auf Nachfrage kam dann eine Woche spaeter die Bestaetigung,
dass 280 Euro aus dem Enterpriseschaden uebernommen werden und das Geld von der mondial insurance
ueberwiesen wuerde.
(230 + 50 Geb. von Enterprise die die GW CC nicht abgedeckt hat)
Wieder 2 Wochen spaeter als dann immer noch kein Geld da war, habe ich nochmal nachgefragt (immer per Mail)
und am 27.4. hat mich die Zahlung erreicht...
So alles gut.
Im Gegensatz zur Abwicklung bei der Halo Insurance (1x Schaden in 2015)
laeuft das bei der Allianz Global nicht so richtig rund.
Man muss Original Dokumente per Post hinschicken (statt PDF per mail an Halo)
und scheinbar etwas Geduld haben...
zu:
>Getreu dem Motto: Don't be gentle - it's a rental
Ich behandle Mietwagen immer gut, ausserdem schreckt
der Aerger und Zeitaufwand fuer die Schadensregulierung stark ab irgendwelchen Bloedsinn
zu machen.
Nur manchmal werden einem halt Steine vor die Rueckfahrkamera gelegt
Servus,
ich bin am überlegen mir die Eurowings Gold zu besorgen um in Neuseeland einen Camper zu mieten um eine echte Vollkasko dafür zu haben ohne 1000 NZD an einer der Vermieter zu verschenken.
Jetzt blicke da bei den Bedingungen nicht ganz durch. Kann mir jemand sagen ob Camper nun includiert und damit abgedeckt sind oder nicht? Bei der Barclay Platinum scheint es ja ausgeschlossen zu sein?
Falls es geht - weiß jemand was passiert wenn meine Miete statt nur 30 Tage - 31 Tage dauert? Bin ich dann am 31. Tag nicht mehr versichert oder schon von beginn an gar nicht?
Da der Camper eh nicht versichert ist, erübrigt sich die Frage. Aber es wäre nur der 31.
Dann holen wir doch mal den Thread mit einer Frage aus der Rente:
Ich habe bei meiner letzten Campermiete (VW California) "anscheinend" die Markise beschädigt. Eine VK mit SB 1500 besteht seitens Vermieter. Da ich beim Lesen der AVB von Eurowings keinen expliziten Ausschluss von Campern (wie von EW vor 2 Jahren geschrieben) oder Anbauteilen finden konnte, gehe ich mal davon aus, dass diese Kosten grundsätzlich übernommen werden. Mich würde jedoch interessieren, ob EW die Differenz zwischen der eigenen SB von 230 und der möglichen 1500 SB des Vermieters trägt, da die SB des Vermieters ja vorliegt.
Ich meine mich erinnern zu können, dass im SB-Versicherungs-Thread dazu bereits Erfahrungen vorhanden waren, nur habe ich sie über die SuFu nicht gefunden.
Für Hilfe oder einen Link wäre ich dankbar.
Edit: Habe jetzt erst gelesen dass in dem Schadenfall von hibox auch eine SB in Höhe von 850 bei Enterprise vorlag, die anscheinend bis auf 230 von der EW KK übernommen wurde.
Gab es seitdem weitere Erfahrungen (auch negative), immerhin ist das bereits 2 Jahre her?
Ist doch in Punkt 8 der Versicherungsbedingungen recht klar geregelt:
ZitatSoweit unter diesem Versicherungsvertrag zu erbringende Leistungen auch unter einem anderen Versicherungsvertrag versichert sind, wird Deckung unter vorliegendem Versicherungsvertrag nur im Anschluss an Leistungen unter Anrechnung der anderen Versicherung gewährt.
Richtig spannend finde ich die Frage, ob EW bei Schäden durch Furtüberfahrten in Island aufkommen würde. Unter den Ausschlüssen
ZitatAlles anzeigenDie Versicherung erstreckt sich nicht:
a) auf vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden;
b) auf Anmietung eines Mietfahrzeugs zu gewerblichen Zwecken (insbesondere zur gewerblichen Personenbeförderung);
c) auf Schäden am Mietfahrzeug, die eintreten, während der Karten inhaber
gegen den Fahrzeugmietvertrag verstößt;
d) auf Schäden am Mietfahrzeug durch Fahren unter dem Einfluss von
Mitteln, die die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen (insbesondere Drogen,
Medikamenten) oder unter Alkoholeinfluss (d.h. der Blutalkoholgehalt des
Fahrzeugsführers liegt über dem Promillesatz, der nach der Rechtsordnung
des jeweiligen Staates oder Landes im Straßenverkehr zulässig ist) verursacht werden;
e) auf Verluste, die durch einen mietvertraglich nicht autorisierten Fahrer entstehen;
f) auf Abnutzung und Verschleiß, auf Gefrieren, auf mechanische oder elektrische Ausfälle und Brems- oder Bruchschäden, es sei denn, diese basieren
auf einer anderen unter dieser Versicherung gedeckten Schadenursache;
g) auf Beschädigung oder Zerstörung der Bereifung, es sei denn, diese erfolgt
durch ein Ereignis, das gleichzeitig auch andere versicherte Schäden an
dem Fahrzeug verursacht hat;
h) für Abschleppkosten und/oder Bergungskosten;
i) auf Servicegebühren, welche durch das Mietwagenunternehmen im
Schadenfall gegebenenfalls in Rechnung gestellt werden;
j) auf Schäden, die nach Ablauf von 15 Werktagen nach Schadeneintritt dem
Versicherer angezeigt werden;
k) auf Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden;
l) auf Verluste die bei einer durch das Mietwagenunternehmen abgeschlossenen Fahrzeugteilkasko- und/oder Fahrzeugvollkasko-Versicherung und/oder
durch eine andere vorrangige Versicherung erfasst sind.
finde ich nichts, was diesen Fall ausschließt.
Komischerise auch kein Hinweis zu Campern und Nutzfahrzeugen, bzw. Eingrenzung auf PKWs, über die ganze Police hinweg. Sind diese tatsächlich mit abgedeckt?
Und, doofe Frage, erstreckt sich der Schutz auf Selbstbeteiligung (in dem Sinne, dass eine Selbstbeteiligung über 230 € hinaus erstattet wird)?
Hallo zusammen!
Den Thread hier muss ich nochmal ausbuddeln.
Ich habe mir gerade mal wieder die AVB der EW Gold Karte (KLICK für pdf) zu Gemüte geführt und musste ebenfalls feststellen, dass einige Ausschlüsse scheinbar nicht mehr da sind.
Irgendwie hatte ich im Hinterkopf, dass Mehrsitzer, Transporter/LKW, Camper und bestimmte Luxusmarken ausgeschlossen sind. Die aktuellen AVB geben einen solchen Ausschluss allerdings nicht (mehr) her.
Die einzigen Begrenzungen neben den 75.000 € Zeitwert sind die üblichen Fahrlässigkeitsklauseln, gewerbliche Mieten und Themen wie Abnutzung/Verschleiß etc.
Kann das gerade nochmal jemand verifizieren und hat eventuell jemand die Info, dass das wirklich mal geändert wurde? Oder habe ich da etwas falsch in Erinnerung und das war schon immer so?
Bei mir geht es im konkreten Fall um eine bevorstehende, nicht gewerbliche 9-Sitzer Miete.
Besten Dank vorab und viele Grüße!
Ich glaube, das war immer nur ein Thema bei der M&M-Kreditkarte. Die EW hatte diese Einschränkungen nie.
Die AVBs sind meiner Meinung nach unverändert. In den AVB wird auch immer noch das Karten "Duo" aus VISA und MC beworben. Das ist ja schon ewig Geschichte und ich glaube durch die Umstellung zu Barclays (vorher hießen sie ja Barclays Card) wurde leider auch meine MC entwertet
Ein expliziter Ausschluss war schon damals tatsächlich nicht zu finden. Vor Anmietung von Transport/LKW/Camper würde ich aber noch einmal schriftlich anfragen um auf Nummer Sicher zu gehen.
Die AVBs sind meiner Meinung nach unverändert. In den AVB wird auch immer noch das Karten "Duo" aus VISA und MC beworben. Das ist ja schon ewig Geschichte und ich glaube durch die Umstellung zu Barclays (vorher hießen sie ja Barclays Card) wurde leider auch meine MC entwertet
Mit der Umstellung von Barclaycard zu Barclays wurde die MC deaktiviert obwohl eine Nutzung bis zum Ablaufdatum zugesagt wurde.
Finde es auch etwas frech und unpraktisch, da meine Barclays doch schon 1-2x gesperrt wurde und ich dann zum Glück bei Anmietung auf die MC ausweichen konnte, da ansonsten ja nicht das CDW-Kriterium "Zahlung mit Barclays" erfüllt werden kann.
Edit: Scheinbar gibt es auch kein Avis Preffered Plus mehr bei Abschluss. Die "neuen" AVB, die sich aber bei schnellem Drüberschauen nicht geändert haben finden sich hier: https://www.barclays.de/conten…ngs-kreditkarten-gold.pdf
Ich ändere es mal im Lexikon.
Ich glaube, das war immer nur ein Thema bei der M&M-Kreditkarte. Die EW hatte diese Einschränkungen nie.
Wenn ich mich nicht täusche ist das bei der KK von Mercedes auch so. Jaguar ist da ausgeschlossen.
beworben wird es aber noch.
https://www.eurowings.com/de/i…ditkarten/uebersicht.html
Werde morgen mal berichten. Mein Antrag für die Eurowings KK ging ja durch und sie wurde auch zugeschickt.
Hat sich erledigt
Bisher scheint man die Gold-Kunden auch nur auf freiwilliger Basis auf Premium zu ändern. Auf https://www.barclays.de/kreditkarten/eurowings-gold kann man freiwillig wechseln. Die Gold-Leistungen erscheinen mir mit Blick auf den Preisunterschied aber attraktiver.
Finde das gerade weder bei Gold noch bei Premium. Könntest du den Paragraphen nennen?
Bei der neuen Premium gibt's soweit ich das sehe eben die Reiserücktritt und die Sitzplatzauswahl dazu. Sonst gleich.