Deswegen hatte ich gefragt, ob das eine Bearbeitungsgebühr, unter die die von dir aufgeführten Kosten fielen, für den Schadensvorgang ist oder etwas anderes. Die Antwort war, dass es etwas anderes sei und das lässt ja auch der Name "Auslagenpauschale" vermuten.
Aber eigentlich ist das ein Begriff aus dem RVG. Und da ist es eine Pauschale für Auslagen des Rechtsanwaltes (z.B. Telefon, Porto etc.), die nichts mit der tatsächlichen Höhe der Kosten zu tun haben muss (eben eine Pauschale). Und das passt doch hier auch ganz gut, oder?