Section Control Tschechien - mit Sixt Wagen geblitzt

  • Zitat

    Ihr beruhigt mein Gewissen ungemein ! Danke dafür !!! ^^ Wenn ich die Gewissheit hätte, dass ALLE Fahrzeuge an der Stelle fotografiert werden könnte ich wieder ruhiger schlafen

    Worum machst du dir eigentlich so starke Sorgen, dass diese sogar deinen Schlaf beeinflussen? Im schlimmsten Fall gibt's Forderungen in Höhe von ein paar hundert Euro.


    Außerdem bring ich mal in die Diskussion mit ein, dass Bußgelder meines Wissens nach in Deutschland nur eingetrieben werden können, wenn ihre Verfahren deutschen Maßstäben entsprechen. Und das sehe ich bei den beschriebenen abenteuerlichen Überwachungsmaßnahmen nicht im Allgemeinen gegeben.

  • PdM: Genau dadrauf wollte ich hinaus.


    Entweder bekommt man den Blitz bei Einfahrt UND Ausfahrt der Sektion mit. Oder eben nicht (Infrarot-Blitz).


    Es kann aber sein, dass der Fahrer zur Identifizierung mindestens auf einem Bild sein muss. Das wäre (für mich momentan) die einzige Erklärung, warum es nur ein Blitz gab. Das würde aber bedeuten, dass alle geblitzt werden mussten.



    --> Wenn du nicht zu schnell warst, wird nichts kommen. Auch wegen der Vignette nicht, da nur das Kennzeichen interessiert.
    --> Nach wie vor auch eine Fehlauslösung möglich. Wird auch nichts kommen!



    PS: Das von Peak_me unterschreibe ich außerdem auch vollständig.

  • Das war natürlich übertrieben, dass es meinen Schlaf beeinflusst. ;) Aber wenn man noch nie geblitzt wurde und dann Geschwindigkeitsübertretung von vorneherein ausschliessen kann bleibt eben diese blöe Frage im Kopf warum das Ding ausgelöst hat. Hätte ich eine Vignette gehabt würde ich mir schon weniger Gedanken machen..weil ich eben Angst habe, durch das Foto könnte man es sehen. Und wenn dann tatsächlich etwas nach Deutschland kommt dann ist wiederum auch die Sixt Sache mit der Einreise wieder etwas präsent..und abgesehen davon..auch wenn es meine eigene Schuld mit den letztgenannten Sachen ist..ein paar hundert Euro kann ich besser investieren..MIR tun sie weh ^^

  • Achso und zur Fahrt ins Ausland... Sixt verbietet dir ja nicht mit einem Audi nach Tschechien zu fahren - sie sagen nur, dass in dem Fall keine Versicherung greift!


    Ist ja nicht so, dass explizit auf dem Mietvertrag steht, dass eine Einreise u.a. nach Tschechien mit Audi & co. verboten ist. Eine solche vertragswidrige Handlung berechtigt Sixt zur sofortigen Kündigung des Vertrages. Auf den Mieter kommen zusätzlich ggfs. entsprechende Schadenersatzansprüche zu. Und einen Eintrag auf der Blacklist gibt es uU noch kostenlos dazu.

  • Auf den Mieter kommen zusätzlich ggfs. entsprechende Schadenersatzansprüche zu.


    Wo ist denn ein "Schaden" entstanden?


    Und den Mietvertrag bei einer beendeten Miete zu kündigen ist auch nicht sooo schlimm.


    Und Blacklist für sowas bezweifel ich mal ganz stark. Dann hätte Sixt bald keine Kunden mehr. Und selbst wenn. Alternativen gibs ja eine gute Handvoll.


    Mach also der TE nicht so viel Angst.



    Heisst aber nicht, dass ich Vertragswidrige Handlung gutheiße :(

  • Das war auch nicht auf den konkreten Fall bezogen, sondern die zitierte, völlig falsche Aussage musste einfach im Allgemeinen richtig gestellt werden.


    Wenn jemand versehentlich mit einem A4 nach Tschechien fährt und dabei nichts passiert, dann wird wohl nicht allzu viel an Konsequenzen zu befürchten sein.

  • zu diesen Verjährungsfristen habe ich keine 100%ige Aussage gefunden. Im Prinzip nicht so wichtig, aber da es über meine Firma läuft würde ich schon gerne wissen bis wann da noch was kommen kann. Dass ich dafür generell mit Bearbeitungsgebühr über 70€ liegen muss habe ich gelesen. Da ich meinen "eventuellen Verstoß" aber nicht kenne/zuordnen kann, habe ich keine Berechnungsgrundlage. Mir bleibt wohl nichts anderes übrig als abzuwarten ... nur schade, dass man nicht ahnen kann, wie lange..ich danke euch vielmals für eure Antworten !!! Lieben dank euch Allen ! :) :60:

  • Da ist es dann wieder von Vorteil, daß der Verstoß mit einem Mietwagen begangen wurde. Bei einem Privatwagen müsste die tschechische Polizei nur nach dem Kennzeichen suchen. Wenn wie hier nur der Name bekannt ist, muß man schon das Pech haben, in eine Kontrolle zu geraten.

  • Da ist es dann wieder von Vorteil, daß der Verstoß mit einem Mietwagen begangen wurde. Bei einem Privatwagen müsste die tschechische Polizei nur nach dem Kennzeichen suchen


    Grün07:


    und du glaubst -in tschischen republik gilt halterhaftung- das sixt die daten des mieters nicht an die anfragende behoerde weiterleitet? 8)
    die polizei fragt ja auch das kennzeichen nur bei einer kontrolle ab, da macht es dann keinen unterschied ob die behoerde nur dein kennzeichen oder auch deinen personalien im system vorliegen hat.



    Jennifer:

    Zitat


    Die Verfolgungsverjährung ist in den einzelnen EU-Ländern unterschiedlich und beträgt im Regelfall zwischen 1 und 2 Jahren.Nach wie vor bleibt es aber dabei, dass – auch wenn eine ausländische Geldstrafe nicht in Deutschland vollstreckt wird – diese im Tatortland nach wie vor vollstreckt werden kann. Dies bedeutet, dass, solange Verfolgungsverjährung noch nicht eingetreten ist, beispiels-weise ein in Italien verhängtes Bußgeld dort bei einer Wiedereinreise nach Italien im Rah-men beispielsweise einer Verkehrskontrolle durchaus vollstreckt werden kann, und zwar möglicherweise sogar mit erheblichen Aufschlägen aufgrund hinzu gekommener Kosten und Zinsen.verhängen, ohne dass der Fahrer ermittelt werden muss bzw. wenn der Fahrer nicht ermit-telt werden kann. Die Regelung geht weiter als die im deutschen Recht vorgesehene Re-gelung, wonach bei Halte- und Parkverstößen der Halter zur Tragung der Kosten verpflich-tet werden kann. Nach ausländischem Recht sind teilweise echte Strafen (Bußgelder bzw. Geldstrafen) ausschließlich gegen den Halter möglich, selbst wenn er den Verstoß nicht begangen hat und auf den Verstoß auch keinen Einfluss hatte.


    Quelle: www.kanzlei-am-steinmarkt.de

  • Die Verfolgungsverjährung ist hier meines Erachtens nach nicht entscheidend, sondern die Vollstreckungsverjährung. Es ist doch durchaus denkbar, dass es zu einer rechtskräftig verhängten Strafe in Tschechien käme, ohne dass die Beschuldigte am Verfahren mitwirken würde.

  • und du glaubst -in tschischen republik gilt halterhaftung- das Sixt die daten des mieters nicht an die anfragende behoerde weiterleitet? 8)

    Ich weiß nicht was in Tschechien gilt, deswegen schrieb ich, daß bei einem Verstoß mit dem Mietwagen der Name bei den tschechischen Behörden bekannt ist.

    die polizei fragt ja auch das kennzeichen nur bei einer kontrolle ab, da macht es dann keinen unterschied ob die behoerde nur dein kennzeichen oder auch deinen personalien im system vorliegen hat.

    Doch es macht einen Unterschied: Bei einer Kontrolle oder auch bei einer normalen Streifenfahrt wird die Polizei Autos mit bekannten Kennzeichen sicherlich kontrollieren. Wenn nur die Personalien vorliegen, kann man bei einer Kontrolle auch das Glück haben zu den Fahrzeugen zu gehören, die nicht kontrolliert werden. Ich nehme nicht an, daß die deutschen Behörden Fotos nach Tschechien übermitteln.