Selbstbeteiligung bei größeren alten Schäden

  • Hallo Leute!
    Ich habe bei einem hiesigen Autohaus für 4 Stunden einen Wagen (Audi A6) gemietet. Mindestens 4 Jahre alt, 94.000 km auf demTacho.
    Bei der Rückgabe bin ich vielleicht 1/2 mm (!!!!!) zu nah an einen Mauerstein gefahren, sodass bei meinem Aus- und beim Einsteigen des annehmenden Mitarbeiters der Stein wirklich winzige Lackschäden am untersten Teil der Stoßstange hinterließ. Es kam zu k e i n e r l e i Verbiegung des Stoßfängers, der aber an drei Stellen nicht nur alte, sondern auch erheblichere Schäden aufweist. Nun verlangt der Händler (Audi-Händler) die volle Selbstbeteiligung in Höhe von 300,00 Euro von mir ("Was glauben Sie, was das Lackieren eines solchen Stoßstnage kostet!!").
    Ich lehne diese Zahlung ab und bezweifele auch, dass es korrket ist, wenn der Geschädigte die Höhe des Schadens selbst festlegt und den Schaden dann auch selbst beseitigt. Oder nicht - wie vielleicht in den Fällen davor.
    Frage: Muss ich die Selbstbeteiligung zahlen, wenn ältere größere Schäden am gleichen Bauteil eines Wagens sind??
    MX5 dankt im voraus!

  • Du kannst selbstverständlich die Schadenshöhe bestreiten, dem Geschädigten obliegt dann der Nachweis der Schadenshöhe. Dies geschieht im Regelfall durch ein Gutachten, welches allerdings wiederum selbst mit erheblichen Kosten verbunden sein kann.


    Eine zuverlässige rechtliche Einschätzung wirst du nur von einem Anwalt nach Würdigung aller Umstände des Sachverhalts erhalten, denn nur dieser kann, darf und wird verbindlichen Rechtsrat erteilen. Für Mitglieder gibt es beim ADAC bspw. eine kostenlose Erstberatung in Verkehrsangelegenheiten.

  • Altschäden werden natürlich, falls nachweisbar, berücksichtigt. Bei der Schadensermittlung findet ein Vergleich des aktuellen Werts mit dem hypothetischen Wert ohne das schädigende Ereignis statt. So ein Gutachten kostet allerdings zumeist einen hohen 3-stelligen bis 4-stelligen Betrag...

  • Erst mal danke für die Antworten. Zum Sache Thema "Gutachter" muss ich ergängzen (habe selbst fast 20 Jahre mit Lack zu tun gehabt), dass "mein" Schaden z.B. von einem Lackdoktor für unter 50,00 Euro professionell beseitigt werden kann. Es sind ja nur oberflächliche Kratzer im Lack an der untersten Stelle des Stoßfängers in einer Länge von 7 cm. Das zeigt einerseits die Größe des Schadens, andererseits aber auch, wie unverhöltnismäßig eine Selbstkostenbeteiligung von 300,00 Euro ist.

  • dass "mein" Schaden z.B. von einem Lackdoktor für unter 50,00 Euro professionell beseitigt werden kann. Es sind ja nur oberflächliche Kratzer im Lack an der untersten Stelle des Stoßfängers in einer Länge von 7 cm.

    Das kannst Du an Deinem Eigentum so handhaben, aber der Geschädigte hat das Recht den Schaden ordentlich beheben zu lassen, d.h. Austausch oder Neulackieren der beschädigten Bauteile.


    Warum wird hier um die Schadenshöhe diskutiert? Es steht dem Schadensverursacher frei einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. Wenn man dazu in der Lage ist, wird der Geschädigte darauf eingehen müssen. Daß ein Gutachten evtl. teurer ist als der gesamte Schaden oder die Selbstbeteiligung, ist nicht das Problem des Geschädigten. Wenn man sich dieses Problem im Schadensfall sparen will, sollte man entweder keinen Schaden verursachen oder die 0 EUR SB abschließen.

  • Danke Grün07,
    das mit dem Anspruch des Geschädigten ist mir im Prinzip schon klar. Der Aspekt, dass bereits mindestens drei deutlich stärkere Altschäden auf dem Stoßfänger nachzuweisen sind, bleibt aber unbeantwortet.
    Wenn meine Beschädigung aber nur dazu beiträgt, dass nach der Reparatur ein besserer Zusgand erreicht wird als vorher, dann kann ich mir vorstellen, dass der Geschädigte Entgegenkommen zeigen muss. Möglicherweise gibt es ein Urteil, das man heranziehen kann.

  • Bist Du ADAC-Mitglied? Dort gibts die Erstberatung kostenlos. Habe ich gerade auch in Anspruch genommen und mir wurden dort binnen 24h Gerichtsurteile per Mail zugeschickt.

  • das mit dem Anspruch des Geschädigten ist mir im Prinzip schon klar. Der Aspekt, dass bereits mindestens drei deutlich stärkere Altschäden auf dem Stoßfänger nachzuweisen sind, bleibt aber unbeantwortet.
    Wenn meine Beschädigung aber nur dazu beiträgt, dass nach der Reparatur ein besserer Zusgand erreicht wird als vorher, dann kann ich mir vorstellen, dass der Geschädigte Entgegenkommen zeigen muss. Möglicherweise gibt es ein Urteil, das man heranziehen kann.


    In der Tat kann die Wertdifferenz bei bereits vorhandenen Altschäden sehr gering sein, in extremen Fällen sogar gegen Null tendieren. Die Beweislast für die Schadenshöhe liegt auch nicht beim Schädiger, sondern beim Geschädigten. Nur gehört eben ein Sachverständigengutachten dann regelmäßig auch zum Schaden, der vom Schädiger getragen werden muss.


    In solch einem Fall ist eine anwaltliche Beratung allerdings der einzige Weg, eine sichere, rechtsverbindliche Auskunft nach Würdigung aller relevanter Tatsachen zu erhalten.

  • In solch einem Fall ist eine anwaltliche Beratung allerdings der einzige Weg, eine sichere, rechtsverbindliche Auskunft nach Würdigung aller relevanter Tatsachen zu erhalten.


    dies ist voellig richtig - grundsaetzlich kann nur ein anwalt eine halbwegs zuverlaessige aussage treffen (bedenke: vor gericht und auf hoher see bist du allein in gottes hand :107: )


    aber:
    ich kann natuerlich dem geschaedigten (nach zuverlaessiger recherche - nicht lackdoktor etc.) konkret eine schadenshoehe gegenueber aeussern. wenn er mich uebervorteilen will (etliche altschaeden mitreparieren = unangemessene schadenshoehe), kann ich ihn natuerlich nett daraufhinweisen, dass die angelegenheit dann vor gericht geklaert wird. sollte sich dann meine argumentation als schluessig herausstellen (ich soll vom geschaedigten uebervorteilt werden), zahlt der geschaedigte dann im rahmen der beweissicherung auch das richterlich in auftrag gegebene gutachten zur schadenshoehe.