Hertz: Schaden Fahrzeug nach Abgabe.

  • Liebes Forum,


    Gestern habe ich bei Hertz am Hbf ffm ein Fahrzeug return durchgeführt. In der Station habe ich das Fahrzeug abgegeben, indem ich es in die Tiefgarage gefahren habe. Schlüssel habe ich am Counter abgegeben. Eingecheckt hat das Fahrzeug niemand, da dort meist nur ein RSA am Counter sitzt. Ich hatte aber noch nie Probleme dort. Heute habe ich bei Abholung eines anderen Fahrzeuges gefragt, ob der Vertrag von gestern schon abgerechnet wurde und ob ich die Rechnung (kein ereceipt erhalten) mitnehmen kann. Nach Durchgabe der MVnummer sagte mir die RSA, dass ein Schaden am Stoßfänger des Fahrzeuges besteht. Ich hatte davon keine Kenntnis und habe während der Miete nichts mitbekommen. Ich bin dann zum Fahrzeug und habe mir den Schaden angesehen: er besteht tatsächlich und sieht aus als sei jemand hinten drauf gefahren. Ein Foto des Schadens habe ich gemacht und auch das Schadensprotokoll bei der RSA ausgefüllt. Dort habe ich angegeben, dass ich während meiner Miete wirklich nichts davon mitbekommen habe. Uhrzeit und Herkunft des Schadens sind daher unbekannt. Einen Durchschlag des Schadenbogens habe ich erhalten. Die RSA sagte sie würde sich nochmal melden. Ebenso die Schadensabteilung.


    Gebucht war via ADAC, VK SB 850€. Bezahlt mit LH CC Gold, zusätzlich besteht eine Versicherung von leihwagenversicherung.de


    Wie ist jetzt hier mein richtiges Vorgehen? Schicke ich den Schadensbogen an Lh oder direkt an die LEihwagenversicherung?


    Vielen Dank für die Hilfe vorab!

  • Da Dein Risiko ja bei 850€ liegt kannst Du frei entscheiden.
    1: LH um die Diff 850€ - 230€ bitten + LWV um die 230€ bitten.
    2: Nur die LH um die Diff 850€ - 230€ bitten und den Rest bezahlen
    3: Nur die LWV um die 850€ bitten
    4: LH um die Diff 850€ - 230€ bitten + LWV um die 850€ bitten.


    1:2 x Anträge. 2 x Arbeit
    2: wäre doof
    3: wäre meine Wahl, aber da es mMn eine Jahreshöchstsumme gibt, könnte Weg 1 sinnvoller sein
    4: ist mMn strafbar


  • 3: wäre meine Wahl, aber da es mMn eine Jahreshöchstsumme gibt, könnte Weg 1 sinnvoller sein


    Hast du dazu genauere Informationen? In den Versicherungsbedingungen habe ich nur ein Jahreslimit von 1200€ bei der Option Schlüsselersatz gefunden.



    Ansonsten:

    Zitat

    Wir zahlen bis zu €2.500 für einen einzelnen Vorfall oder
    €3.500 für verschiedene Vorfälle während eines einzelnen
    Mietwagenvertrags, um den vom Autovermieter
    belasteten Selbstbehalt zu erstatten.

  • @wurstsalat:


    variante 1 ist der richtige weg (lh anschreiben und den rest von der leihwagenversicherung)
    dies ist auch son in den versicherungsbedingungen der leihwagenversicherung geregelt:


    Zitat

    4. Andere Versicherungen.
    Soweit die durch diesen Versicherungsvertrag versicherten Schäden unter etwaigen anderweitigen Versicherungsverträgen gedeckt sind, gehen diese anderen Versicherungsverträge diesem Vertrag vor (Subsidiarität).
    Sollte eine andere Versicherung ersatzpflichtig sein greift dieser Versicherungsschutz unter diesem Versicherungsvertrag nur für den über die bereits erhaltende Leistung hinausgehenden Teil eines Schadens, maximal jedoch bis zur in diesem Vertrag vereinbarten Versicherungssumme.

  • 3: wäre meine Wahl, aber da es mMn eine Jahreshöchstsumme gibt, könnte Weg 1 sinnvoller sein


    racer X:


    mir ist kein jahreslimit bekannt, hast du da naehere infos?
    evtl. verwechselst du da etwas mit der cdw der explorercard.de:

    Zitat

    Die Höchstentschädigungsleistung beträgt maximal 100.000 Euro (für Inhaber des Family-Pakets) bzw. 75.000 Euro (für Inhaber des Single-Pakets) pro Versicherungsfall und pro Versicherungsperiode.

  • Danke ihr lieben Antworter ( racer X: Mietkunde: schauschun: !) Danke für die kurze Einschätzung. :60:


    Die nette RSA hat mich derweil angerufen und mit gesagt, dass der Schaden auf 290€ taxiert wird. Danach kam sofort die eReceipt über Mietpreis + 290€. Auf der eReceipt steht es als Schaden/Damage vorläufig. Was hat das zu bedeuten? Kommt es dann noch zu einer anderen Summe?


    Jetzt ist die Frage, wie es am klügsten ist, den Fall anzugehen? Immer noch racer X: Option (1) ?


    Reicht es, den Durchschlag des Schadensberichtes, welchen ich heute von der Station bekommen habe + Mietwagenrechnung (eReceipt, welche den Schaden ausweißt) an die LH zu senden?


    Danke liebes :206: Forum!


    EDIT: Mietkunde: der Wurstsalat ist bestellt ;)

  • @wurstsalat:

    Wie ist jetzt hier mein richtiges Vorgehen?

    Wie du bzgl. deiner Absicherung durch Versicherung etc. vorgehen solltest, wurde oben schon gut geschildert. Daher von mir noch ein anderer Aspekt: es hört sich nicht so an, als hättest du den Schaden verursacht? Demnach gibt es zu 100% keinerlei Veranlassung, für diesen aufzukommen.


    Du kannst dich per Email an: GEFNOLcustomercontacts@hertz.com wenden, das ist die Schadensabteilung von HertzGE.
    Einfach die Mietvertragsnummer angeben, dann können die das zuordnen.


    Die mögen dir bitte belastbar (gerichtsverwertbar) nachweisen, dass du den Schaden verursacht hast. Außerdem würde ich darauf verweisen, dass niemand das Fahrzeug entgegen genommen/eingecheckt hat. Das Fahrzeug wurde also angenommen, ohne den Schaden während deines Mietzeitraums festzustellen.


    Es stellt sich auch die Frage: wurde der Schaden festgestellt, bevor dein Mietvertrag geschlossen wurde oder danach? Wenn danach, dann scheidest du sowieso aus. Wenn davor ist die Frage: wurde der Mietvertrag rechtzeitig geschlossen oder erst nach Ende der vereinbarten (reservierten) Mietzeit? Wichtig ist: die Unfähigkeit der Mitarbeiter vor Ort muss in deiner Mail sanft und höflich betont werden, sodass ein Fehlverhalten deinerseits auszuschließen ist.

    Was hat das zu bedeuten? Kommt es dann noch zu einer anderen Summe?

    Bei Hertz werden die Schäden i. d. R. nur durch die RSAs mehr oder weniger zutreffend "taxiert". Da gibt es natürlich gewisse interne Vorgaben, was wie viel kostet, es kann aber bei einigen Schäden selbstverständlich weit an der Realität vorbeigehen.
    Sprich: falls du dieser Forderung widersprichst (was sich anbietet) könnte Hertz nach 3 Monaten ein Gutachten erstellen lassen, um den realen Schaden feststellen zu lassen. Bis dahin wird es noch schwieriger sein, dir den Schaden nachzuweisen - wegen der dazwischen liegenden Zeit.


    Fazit: der leichteste Weg wäre sicher, den Schaden einfach regulieren zu lassen (über deine Versicherung) und die SB zu bezahlen. Der gerechte Weg wäre aber ein anderer.
    Und ganz ehrlich? Lohnt es sich wegen 60 EUR Differenz (SB Versicherung 230 EUR - Schaden angeblich 290 EUR) die Versicherung in Anspruch zu nehmen? Da würde es doch mehr Sinn machen, gar nicht für den nicht von dir verursachten Schaden aufzukommen.

  • Danke LZM: für deine ausführliche und differenzierte Antwort. Ich lese immer gern von dir. Wie Mietkunde: bereits sagte, ich habe auch noch die LWV.


    Das Verfahren seitens Hertz war etwas komisch. Ich habe den Wagen (wie oben beschrieben) an der Station abgegeben. Als ich im Tagesverlauf keinen eReceipt über die Anmietung erhalten habe, bin ich schon etwas stutzig geworden, dachte mir aber, da ich am nächsten Tag sowieso wieder an der Station bin, ich spreche den RSA direkt darauf an.


    Als ich dann die MVNummer vorgetragen habe, sagte mir die Dame, dass ein Schaden vorliegt. Ich fand schade, dass man mich in diesem Fall nicht gleich telefonisch kontaktiert hat. Der Mietvertrag war dann auch noch so lange geöffnet, bis ich die Mitarbeiter darauf angesprochen habe und wurde erst gestern Abend, ca. 30 Stunden nach der Abgabe, geschlossen. Was nach der Abgabe passiert ist, kann ich natürlich nicht nachvollziehen und ich habe wirklich NICHTS von diesem Schaden während meiner Miete mitbekommen. Selbstverständlich werde ich dafür aufkommen, dennoch ist es ein wenig komisch und ich werde die Fahrzeuge in Zukunft nicht mehr am HBF abgeben, sondern direkt an der Stadtstation, sodass man sie einchecken lassen kann.


    Ich werde einmal die Rechnung bzw. den eReceipt an die LWV schicken und schauen, was daraus wird.

  • @wurstsalat:

    Der Mietvertrag war dann auch noch so lange geöffnet, bis ich die Mitarbeiter darauf angesprochen habe und wurde erst gestern Abend, ca. 30 Stunden nach der Abgabe, geschlossen.

    Wie Mietkunde: schon vorgetragen hat, macht es in deinem Fall dank deiner guten Absicherung (im Forum auch bekannt als "Vollkaskomentalität" :thumbsup: ) tatsächlich wenig Sinn, sich mit Hertz wegen des Anspruches zu streiten. Warum solltest du dir diesen Streß antun. Sehe ich auch so ;)


    Allerdings gibt es tatsächlich zu denken, dass dein Mietvertrag erst 30 Stunden nach der Abgabe (und somit wohl auch nach dem Ende der per Reservierung vereinbarten Mietzeit) geschlossen wurde. Wenngleich es nicht unüblich für Hertz ist, dass Mietverträge oft erst Stunden oder Tage (!) nach der Rückgabe geschlossen werden, so ist dies für den Nachweis von Schadensfällen ggü. den Kunden denkbar ungünstig.
    Schließlich kannst du als Verbraucher davon ausgehen, dass die Gefahr mit der Schlüsselrückgabe auf den Vermieter übergeht und das Fahrzeug anschließend nicht mehr unter deiner Obhut steht.
    Das man dich aufgrund des Schadensfalls nicht kontaktiert hat, deutet darauf hin, dass dem Personal diese Problematik durchaus bewusst war.


    Aber was solls: du wirst voraussichtlich nichts bezahlen müssen und zukünftig an einer anderen Station anmieten/abgeben. Alles gut.

  • Der LWV habe ich mittlerweile den Schaden gemeldet. Ich solle bitte folgende Unterlagen einreichen:


    - Kopie Ihres Versicherungsscheins
    - Schreiben des Autovermieters über seinen Schadenersatzanspruch
    - Kostenvoranschlag/Gutachten/Reparaturrechnung
    - Fotos vom Schaden
    - detaillierte, schriftliche Schilderung des Schadenhergangs und polizeiliche Unfallmitteilung
    - vollständiger Mietwagenvertrag
    - Übernahme- und Rückgabeprotokoll
    - Zahlungsnachweis der Mietwagenkosten (Kreditkartenabrechnung oder Kontoauszug)
    - Nachweis der Schadenbelastung (Kreditkartenabrechnung oder Kontoauszug)
    - Ihre Bankverbindung für die Erstattung



    Die Reperaturkosten sowie polizeiliche Unfallmitteilung kann ich nicht erbringen? Gibt das denn Probleme?


    Bekomme ich denn von Hertz über die in der Rechnung ausgewiesenen Posten, welcher als "Schaden/Damage vorläufig" bezeichnet wird, noch eine separate Rechnung über den Schaden, oder war der eReceipt schon alles, was ich an die Leihwagenversicherung schicken kann?



    LG

  • @wurstsalat:

    Die Reperaturkosten sowie polizeiliche Unfallmitteilung kann ich nicht erbringen?

    Du kannst bei der Polizei auch zu einem späteren Zeitpunkt eine Anzeige erstatten. In deinem Fall könntest du Anzeige gegen unbekannt erstatten. So bekommst du ein Aktenzeichen und alle sind zufrieden.


    Über die Reparaturkosten wirst du keine Rechnung vorweisen können, weil Hertz den Schaden nicht reparieren wird.

    Bekomme ich denn von Hertz über die in der Rechnung ausgewiesenen Posten, welcher als "Schaden/Damage vorläufig" bezeichnet wird, noch eine separate Rechnung über den Schaden, oder war der eReceipt schon alles, was ich an die Leihwagenversicherung schicken kann?

    Hertz wird dir für den Schaden keine extra Rechnung ausstellen, das wäre viel zu transparent. Das eReceipt ist ja eine richtige Rechnung, nur das die Kosten für den Druck auf den Verbraucher umgewälzt worden. Da auf deiner Mietvertragsabrechnung der Schaden in Abzug gebracht wird, dürfte das für dich unproblematisch sein.


  • Ich hatte vor kurzem genau den gleichen Fall. Fahrzeug abgegeben und bei mir hat das Telefon allerdings am Nachmittag dann geklingelt und der SL teilte mir mit, dass hinten am Fahrzeug ein Kratzer wäre.
    Also auch alle Dokumente inkl. eReceipt und Unfallbericht (von Hertz erstellt) eingereicht.
    Kurze Zeit später kam dann von der Leihwagenversicherung auch schon die Rückmeldung, dass noch folgende Unterlagen fehlen würden:


    - Schreiben des Autovermieters über seinen Schadenersatzanspruch
    - Kostenvoranschlag/Gutachten/Reparaturrechnung



    Von polizeilicher Unfallmitteilung keine Rede. Ich habe dann geantwortet, dass ja eine Rechnung über die Höhe der Selbstbeteiligung bereits vorläge (eReceipt) und dass der Schaden vorerst nicht repariert wird und daher kein Kostenvoranschlag, geschweige eine Reparaturrechnung vorläge.
    Als Antwort darauf kam dann:


    "Die von Ihnen eingereichte Rechnung ist die sogenannte Mietrechnung, welche über die vorläufige Schadensumme informiert.
    Erst wenn ein Gutachten oder Kostenvoranschlag erstellt wurde, kann der Autovermieter auch das geforderte Schreiben über den Schadenersatzanspruch zusenden."


    Daraufhin habe ich mit dem FB-Team Kontakt aufgenommen und mein Anliegen erklärt und nach einem Kostenvoranschlag gebeten. Mein Anliegen wurde sofort an die Schadensabteilung weitergeleitet und bereits am nächsten Tag erhielt ich per E-Mail einen Kostenvoranschlag für die Reparatur des Schadens. (Dieser fiel für meinen Geschmack zwar sehr sehr hoch aus aber mir sollte das ja egal sein.)
    Hab den Kostenvoranschlag dann gestern gegen Mittag per Mail an die Leihwagenversicherung gesendet. Tja und was soll man sagen. Heute hatte ich die Bestätigung über die Erstattung der gezahlten Selbstbeteiligung im Briefkasten :118:

  • Hallo mTor: das ist ja interessant. Danke für die Hinweise. Komisch wieso sich die Versicherung auf die höhere Kosten der gesamten SB einlässt, anstatt den günstigeren und ausgewiesenen Schaden auf der MIetwagenrechnung zu zahlen.


    Ich versuche, auch grade weil ich grade nicht in Deutschland bin, die Polizeiliche Anzeige raus zu lassen und schicke meine Unterlagen, die ich habe dort hin. Danke auch noch einmal herzlich an LZM: für die Hinweise zur Anzeige und eReceipt.


    Ich lasse es euch wissen, wie es hier weiter geht.

  • Hallo mTor: das ist ja interessant. Danke für die Hinweise. Komisch wieso sich die Versicherung auf die höhere Kosten der gesamten SB einlässt, anstatt den günstigeren und ausgewiesenen Schaden auf der MIetwagenrechnung zu zahlen.


    Da habe ich mich vielleicht etwas falsch ausgedrückt. Die Versicherung zahlt natürlich nur die Schadenshöhe die auch auf dem Kostenvoranschlag ausgewiesen war

  • So,


    ich habe jetzt nach mTor: 's Beitrag noch einmal bei Hertz meine Anfrage nach einem Kostenvoranschlag vorgetragen. Diesen habe auch kurz nach meiner Anfrage erhalten. Der Schaden beläuft sich jetzt auf Netto 662.02€ (Der Schaden wurde Eingangs auf 290€ taxiert). Das alles habe ich an die Leihwagenversicherung weitergeleitet.


    Ich halte euch auf dem Laufenden!