Hallo zusammen,
ich hatte vor ca. 2 Wochen auf einer Geschäftsreise einen Unfall mit einem Sixt-Wagen (Audi A3 Quattro).
Kurzer Sachverhalt zum Unfallhergang: Ich fuhr auf einer normalen geraden Straße (Industriegebiet) hinter einem Kleinlastwagen. Dieser fuhr an den rechten Fahrbahnrand und rollte aus. Ich blinkte und scherte aus, fuhr an ihm vorbei mit großem Seitenabstand. Also ich befand mich mit einer Fahrzeughälfte auf der Gegenfahrbahn. Plötzlich scherte der LKW nach links aus (ohne zu blinken!!) und wollte abbiegen. Ich war schon wieder fast beim einscheren als er mir dann die rechte Stoßstange weg fuhr.
Schaden am Fahrzeug: Hintere Stoßstange hing runter, Delle an der rechten Seite mit Lackschaden. Es wurde natürlich die Polizei informiert und ein Schadensbericht an Sixt ist auch gesendet. Nun behauptet der LKW-Fahrer natürlich ich wäre schuld, hätte ihn angeblich bei voller Fahrt überholt , was eine Ordungswidrigkeit wäre. Dies stimmt jedoch nicht, denn er hätte blinken müssen, sich umdrehen müssen und vergewissern müssen, dass niemand an ihm vorbei fahren will bzw. überholen will. Als Linksabbieger hat man eben Sorgfaltspflichten und diese hat er ganz klar nicht erfüllt. Blinken ist das wichtigste. Jetzt ist eben ein kleiner Rechtsstreit bzgl. des Unfalls. Zeugen gibts keine.
Nun habe ich nach Ostern wieder eine Geschäftsreise nach München. Ich habe mir überlegt wieder ein Fahrzeug bei Sixt zu mieten, da ich bisher immer gut behandelt wurde, gute Fahrzeuge hatte und alles passte. Bin also sehr zufrieden mit Sixt und habe auch schon oft ein Auto bei ihnen gemietet. Bekomme ich jetzt nach diesem Unfall überhaupt noch ein Auto zur Verfügung gestellt? Die Schuldfrage ist schließlich noch nicht geklärt. Oder schalten die jetzt erst mal auf stur und warten wer tatsächlich schuld ist? Wäre halt schade weil ich möchte nicht immer so gern mit meinem Opel Astra auf Geschäftsreise.