" EU verbietet Wucherpreise für Mietwagen "

  • Ich wäre nicht so sicher, ob eine irische Buchung, auch bei Leistungsort Deutschland, nicht doch nach irischem Recht versteuert wird.
    Vielleicht kann das einer der "Internationalen" ja aufklären :)

  • Ich wäre nicht so sicher, ob eine irische Buchung, auch bei Leistungsort Deutschland, nicht doch nach irischem Recht versteuert wird.

    Wenn man z.B. über den österreichischen oder kanadischen Internetauftritt bucht und dabei aus Sicherheitsgründen ein Proxy verwendet, weisen stets * darauf hin, dass eine 19%ige MwSt. zu addieren ist, was im letzten Schritt auch vorgenommen wird. Hat man einmal vergessen, das Proxy zu nutzen, wird die MwSt. direkt in den ausgegebenen Preis einbezogen. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass Ausländer bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen in Deutschland die hier gängigen Steuern zu zahlen haben.

  • Ich wäre nicht so sicher, ob eine irische Buchung, auch bei Leistungsort Deutschland, nicht doch nach irischem Recht versteuert wird.
    Vielleicht kann das einer der "Internationalen" ja aufklären :)


    Falls noch nicht beantwortet, mein Wissensstand dazu:


    In dem Land wo die Leistung erbracht wird, wird auch versteuert.


    Ausnahmen nur bei Firmen die Ihre Steuernummer aus dem Heimatland angeben, dann kann die Umsatzsteuer gespart werden.

  • Wenn man z.B. über den österreichischen oder kanadischen Internetauftritt bucht und dabei aus Sicherheitsgründen ein Proxy verwendet, weisen stets * darauf hin, dass eine 19%ige MwSt. zu addieren ist, was im letzten Schritt auch vorgenommen wird. Hat man einmal vergessen, das Proxy zu nutzen, wird die MwSt. direkt in den ausgegebenen Preis einbezogen. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass Ausländer bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen in Deutschland die hier gängigen Steuern zu zahlen haben.


    Das ist auch so. Die Umsatzsteuer ist mittlerweile in der Europäischen Union weitestgehend harmonisiert. Der Leistungsort einer "sonstigen Leistung" richtet sich nach § 3a UStG, bei der Vermietung eines Fahrzeuges durch eine inländische Betriebsstätte wird die Leistung in Deutschland erbracht und ist damit hier Umsatzsteuerpflichtig.

  • Muss kein Grund zur Freude sein, dann suchen sie
    sich halt die teuerste Rate raus, meinetwegen die für Schweden oder
    Deutsche und alle zahlen dann den Preis.

  • Moin,


    ich habe nicht über die deutsche Hertz Seite einen Wagen für eine Anmietung in Deutschland gebucht, weil die Preise halt eben über die deutsche Hertz Seite höher waren. Habe einen Prepaid Tarif gewählt. Kann es nun bei der Abholung des Wagens hinsichtlich des Preises eine negative Überraschung geben? Was meint ihr? :huh:


    Habe keinen Proxy verwendet, völlig normal über eine deutsche IP gebucht und trotzdem günstigere Preise über ausländische Hertz Webseiten erzielt (Finnland, Spanien, UK, Polen)


    Gruß :209:

  • Jein würde ich sagen, ich hatte im April dieses Jahres über österreich zu genialen Preisen gebucht.. Zwei von drei Buchungen waren am Tag der Abholung von Zauberhand storniert worden..

  • Nein.

    etth: das war doch damals die Story, dass SB-City: immer reserviert hatte und die Resis dann plötzlich "verschwunden" waren und keiner was wusste. Spätestens damals hätte ich mich bedankt und wäre nie wieder gekommen.


    marex85: Unabhängig von der - vermutlich geringen - Wahrscheinlichkeit, dass Reservierungen bei Hertz einfach verschwinden gibt es leider noch ein anderes Problem: das System ändert intern manchmal die Preise von Reservierungen, ich schätze durch irgendwelche Änderungen an den Raten oder so. Sprich: bei Abholung könnte der Preis im System niedriger oder höher ausfallen, als gebucht, was aber weder bei PostPaid noch bei PrePaid ein Problem des Kunden ist, sollen sie einfach ausbuchen. Dennoch kann das für Überraschungen sorgen, weil die Mitarbeiter m.E. auch nicht so richtig sehen, dass es PrePaid ist. Daher empfiehlt es sich, immer eine Reservierungsbestätigung mitzuführen.