Urteil: Mieter eines Leihwagens muss teuren Unfallersatztarif nicht unbedingt zahlen

  • Nimmt sich ein Unfallgeschädigter einen Leihwagen, kann die Autovermietung nicht unbedingt den höheren Unfallersatztarif verlangen. So ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH): Az: XII ZR155/05. Im vorliegenden Fall hatte die Haftplfichtversicherung des Unfallgegners der Autovermietung nur die Kosten des Normaltarifs erstattet. Die Differenz verlangte die Autovermietung nun vom Unfallgeschädigten. Die Bundesrichter entschieden aber, dass die Autovermietung keinen Anspruch auf Zahlung hat. Grundsätzlich seien nur solche Kosten zu erstatten, die zur Behebung des Schadens erforderlich seien. Dies bedeute, dass der Mieter eines Leihwagens bei den Kosten genau hinsehen muss. Die Tarifunterschiede (Unfallersatz- / Normaltarif) sind den Mietern von Leihwagen in der der Regel aber nicht bekannt. Im vorliegenden Fall hatte es die Autovermietung versäumt den Mieter auf die höheren Kosten im Unfallersatztarif hinzuweisen. Dazu wäre sie aber verpflichtet gewesen und geht daher leer aus.

    Wie sieht denn die Praxis aus, klären die Autovermietungen die Kunden auf? Hat jemand Erfahrungen dazu?

    Regards, RosaParks

  • Ich habe in den letzten zwei Jahren drei mal einen Unfallersatzwagen von Europcar gemietet. Nein, ich fahr nicht wie ein Depp, war ja immer unverschuldet, zweimal ist jemand gegen mein geparktes Auto gefahren und einmal ist einer hintendrauf.


    Auf jeden Fall hat die Abrechnung mit der Versicherung jedesmal reibungslos gefunzt. Mir wurde beim Mieten auch eindeutig klar gemacht daß der Unfallersatztarif teuer ist und ich, wenn die Versicherung nicht zahlt, selbst löhnen muß. Schuldfrage war aber so eindeutig daß ich mir keine Sorgen gemacht habe. Außerdem habe ich mir zur Sicherheit auch noch zwei Vergleichsangebote, auch Unfallersatzwagenpreise, eingeholt. Beim letzten Unfall hat die Versicherung das auch tatsächlich angefragt. War aber mit einem Telefonat erledigt.


    Ich war, bei allem Ärger über den Unfall, mit der Ersatzwagennummer von Europcar zufrieden.


    Euer Troll :115:

  • Also bringen wir mal Licht ins Dunkle
    Normaltarif heisst
    Vorauskasse
    Kaution
    Selbstbeteiligung im Schadensfall hoer


    Unfallersatztarif
    Versicherung zahlt nach 2/3 Monaten oder das geld ist futsch da der Kunde nicht mehr zu finden
    keine Kaution durch Kunden
    SB bei nur 335 Euro und nicht hoer!


    Ich denke das macht schon sinn, dass der UE Tarif hoerer sein muss als ein Normaltarif