SB voll einbehalten nach unverschuldetem Unfall

  • Hallo,


    ein guter Bekannter von mir hat folgendes Problem: Bei Avis Mietwagen in England (Manchester) gemietet, aufgrund des hohen Kostenunterschieds von ca. 200 € hat er sich für eine Vollkasko mit SB von 500€ (statt ohne) entschieden. Man kann sich schon denken: Es gab einen Unfall. Der andere war allerdings Schuld und hat es auch gleich zugegeben. Daten des Unfallgegners wurden bekanntgegeben, auch die dessen Versicherung. Es wurde lediglich beim Leihwagen der Auspuff ein wenig beschädigt.


    Notrufnummer Avis war das ganze Wochenende nicht erreichbar, in der Woche dann Wagen in Cardiff getauscht. Dort interessierte man sich nicht für den Unfall, es gab den Hinweis, dass das am Abgabeort (=Anmietort) zu klären sei. Dort musste dann ein Formular ausgefüllt werden, Unfallgegner-Daten waren ja bekannt.


    Und nun kommt's: Avis hat die SB von 500 € erst einmal einbehalten, da ja angeblich zunächst die Schadenshöhe geklärt werden muss und ob die Versicherung zahlt.


    Seitdem (6 Wochen) ist nichts passiert, Avis kümmert sich nicht (hat ja auch sein Geld). Nun die Frage: Ist das wirklich rechtens, dass mein Bekannter nun auf den Kosten sitzenbleibt? Muss er tatsächlich selbst (auf Englisch!) bei der Versicherung des Unfallgegners sein Geld einfordern? Und sollte das Erfolg haben und es ist weniger als 500 € (da der Schaden so gering war), muss er dann den Rest bei Avis einfordern? Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass Avis da korrekt gehandelt hat. Und wenn doch: Steht das irgendwo im Kleingedruckten, dass die SB bei JEGLICHER ART VON SCHADEN zunächst voll einbehalten wird und sich der Kunde um alles weitere zu kümmern hat????


    Es gibt übrigens KEINE Rechtsschutzversicherung, bzw. es gibt eine, aber nur für das eigene Auto. Und ja, ich habe geraten, nur noch ohne SB abzuschließen, danke im Voraus für diesen Tipp, der sicher kommen wird :thumbup:


    Bin gespannt auf Eure Antworten!

  • Nun die Frage(n):
    1. Ist das wirklich rechtens, dass mein Bekannter nun auf den Kosten sitzenbleibt?
    2. Muss er tatsächlich selbst (auf Englisch!) bei der Versicherung des Unfallgegners sein Geld einfordern?
    3. Und sollte das Erfolg haben und es ist weniger als 500 € (da der Schaden so gering war), muss er dann den Rest bei Avis einfordern?
    4. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass Avis da korrekt gehandelt hat. Und wenn doch: Steht das irgendwo im Kleingedruckten, dass die SB bei JEGLICHER ART VON SCHADEN zunächst voll einbehalten wird und sich der Kunde um alles weitere zu kümmern hat????

    1. Wenn ihn keine Schuld für den VKU trifft, wäre eine Haftungsverteilung zu seinen Lasten nicht rechtens.
    Mir drängt sich aber die Frage auf, ob der Unfallgegner im Nachhinein noch bei seiner Version vom eigenen Verschulden blieb? Denn so wie ich das sehe, wurden nur Versicherungsdaten ausgetauscht und ein lediglich mündliches Schuldeingeständnis? Das ist nicht soo wertvoll..
    2. Nein, das sollte nicht der Fall sein. Vielmehr sollte tatsächlich Avis die gesamte Regulierung übernehmen.
    3. siehe 2.
    4. Klares jein von mir: ich gehe davon aus, dass Avis es so handhabt, zunächst die SB einzuziehen, im Anschluss aber wiederum nicht der Kunde den Schaden regulieren muss, sondern Avis. Sprich: es kann durchaus noch etwas passieren (in Form einer Rückzahung). Nur werden bei Avis meine Bedenken aus 1. aus Erfahrung bekannt sein, sodass man sich lieber beim Mieter bedient, wenn es die AGB zulassen.
    Ich habe mich jetzt nicht mit den AGB für Avis in England auseinandergesetzt aber es wäre schon denkbar, dass der Vermieter erstmal die SB einziehen kann. Hat man sich denn nach Ablauf der 6 Wochen mal bei Avis erkundigt und bestenfalls eine Frist gesetzt?

  • Avis macht das doch auch in Deutschland genauso. Wenn irgendwas ist, wird bei Abgabe sofort eingezogen. Nach dem Motto: was ich hab, das hab ich.


    Da nicht unterschieden wird, ob schuld oder nicht schuld oder Schaden vorher schon vorhanden, ist das ein klares Argument dagegen bei Avis zu Mieten (mal abgesehen von witzlosen Preisen und schlechten Fahrzeugen)

  • Hallo LZM,


    zum Schuldeingeständnis kann ich nichts sagen, aber auch in England wird wohl gelten "wer auffährt, hat Schuld"???
    Zur Frist: Nein, bisher nicht, aber womit soll gedroht werden, wenn Frist nicht eingehalten wird? Anwalt/Klage???


    Aber danke für Deine Hinweise.


    Hallo Peak_me,


    wenn ich meinem Bekannten glauben darf (und das tue ich), was das so, er hat angeblich 20mal immer wieder probiert.
    Und am Montag war dann gleich jemand dran.


    Hallo EuroWoman,


    darum fragte ich, ob das bei Avis im Kleingedruckten steht, dahinter steckt dann auch die Frage, ob das bei anderen Vermietern anders gehandhabt wird? Wäre glatt ein Grund, Avis nicht zu wählen (war für England aber wohl tatsächlich der günstigste, der bei mietwagencheck24 ausgeworfen wurde).

  • Ich erlaube mir diesbezüglich mal, relativ umfangreich aus den AGB von Avis Budget Deutschland zu zitieren, wenn auch nicht im Wortlaut so dürften viele dieser Bestimmungen auch für UK zutreffen:


    "8. Pflichten des Mieters/Fahrers bei Schadensfall oder Panne Bei einem Schadensfall ist der Mieter/Fahrer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass – nach Absicherung vor Ort und der Leistung von Erster Hilfe – alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, namentlich dass
    a) sofort die Polizei hinzugezogen wird,
    und zwar auch bei Unfällen ohne Beteiligung Dritter
    b) zur Weiterleitung an Avis Budget Deutschland die Namen und Anschriften von Unfallbeteiligten und Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge notiert werden sowie eine Skizze angefertigt wird
    c) von dem Mieter/Fahrer kein Schuldanerkenntnis abgegeben wird und
    d) angemessene Sicherheitsvorkehrungen für das Fahrzeug getroffen werden.


    > wurde die Polizei hinzugezogen?


    Der Mieter/Fahrer darf sich solange nicht vom Unfallort entfernen, bis er seiner Pflicht zur Aufklärung des Geschehens und zur Feststellung der erforderlichen Tatsachen nachgekommen ist. Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, jeden Schadensfall unverzüglich und persönlich in der nächst erreichbaren Avis Budget Deutschland Station vollständig und wahrheitsgemäß zu melden. Polizeibescheinigungen sind beizufügen.


    9. Haftung des Mieters
    Der Mieter haftet für während der Dauer des Mietvertrages an dem gemieteten Fahrzeug entstehende oder durch seinen Betrieb verursachte Schäden oder den Verlust des Fahrzeuges (einschließlich Fahrzeugteilen und –zubehör). Die Haftung des Mieters tritt nicht ein, wenn der Mieter die den Schaden oder Verlust verursachende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.


    13. Zahlungsverpflichtung des Mieters
    Der Mieter ist verpflichtet, nach Rückgabe des Fahrzeuges an Avis BudgetDeutschland den Gesamtbetrag zu bezahlen, der sich aus den auf Seite 2 des Mietvertrages ausgewiesenen Einzelpositionen zusammensetzt.


    Wenn die Forderungen aus diesem Mietvertrag mit einer Kreditkarte bezahlt werden, gilt die Unterschrift des Karteninhabers als Ermächtigung, den gesamten Rechnungsbetrag dem betreffenden Konto bei der Kreditkartenorganisation zu belasten. Diese Ermächtigung gilt auch für Nachbelastungen infolge von Mietpreiskorrekturen, Schadensfällen und Verkehrsverstößen auf der Grundlage des Mietvertrages."

    zum Schuldeingeständnis kann ich nichts sagen, aber auch in England wird wohl gelten "wer auffährt, hat Schuld"???

    Sicherlich ist es - zumindest für Deutschland kann ich das sagen - so, dass derjenige, wer auffährt, zumeist eine größere Haftungsverteilung erhält, allerdings muss dies keine 100%-Quote sein.

    Zur Frist: Nein, bisher nicht, aber womit soll gedroht werden, wenn Frist nicht eingehalten wird? Anwalt/Klage???

    Man kann eine Frist auch setzen, ohne für den Fall deren Verstreichens etwas anzudrohen. So kann man die Gegenseite wirksam in Verzug setzen, sodass diese im Anschluss den Verzugsschaden (z.B. Rechtsanwaltsvergütung) zu tragen hätte - um mal dem Problem mit der fehlenden RSV Rechnung zu tragen.

    darum fragte ich, ob das bei Avis im Kleingedruckten steht, dahinter steckt dann auch die Frage, ob das bei anderen Vermietern anders gehandhabt wird?

    Bei Sixt etwa, wird nicht direkt die SB belastet, sondern der Mieter wird zunächst zum Vorhalt einvernommen. Sixt ist allerdings der einzige Vermieter, der ist m.W. so handhabt, bei den anderen wird wohl meist erstmal die SB eingezogen.

  • 8. grenzt für mich an Freiheitsberaubung. Außerdem muss ich da gar nichts sagen.
    13. ist einfach ein Witz. Das ist ein Freibrief mit den Kreditkartendaten des Kunden zu machen, was man gerade für richtig hält.

  • Avis macht das doch auch in Deutschland genauso. Wenn irgendwas ist, wird bei Abgabe sofort eingezogen. Nach dem Motto: was ich hab, das hab ich.


    Da nicht unterschieden wird, ob schuld oder nicht schuld oder Schaden vorher schon vorhanden, ist das ein klares Argument dagegen bei Avis zu Mieten (mal abgesehen von witzlosen Preisen und schlechten Fahrzeugen)


    Dem muss ich widersprechen. Ich hatte in 2013 den Fall, dass jemand in mein Avis Mietfahrzeug reingefahren ist.
    Nach dem üblichen Prozedere wie vorgeschrieben habe ich das Fahrzeug abgegeben und den Unfallbericht ausgefüllt und das Aktenzeichen der Polizei dazugeschrieben.
    Man hat kein Geld einbehalten und auch nachträglich nichts abgebucht.