Hallo,
ein guter Bekannter von mir hat folgendes Problem: Bei Avis Mietwagen in England (Manchester) gemietet, aufgrund des hohen Kostenunterschieds von ca. 200 € hat er sich für eine Vollkasko mit SB von 500€ (statt ohne) entschieden. Man kann sich schon denken: Es gab einen Unfall. Der andere war allerdings Schuld und hat es auch gleich zugegeben. Daten des Unfallgegners wurden bekanntgegeben, auch die dessen Versicherung. Es wurde lediglich beim Leihwagen der Auspuff ein wenig beschädigt.
Notrufnummer Avis war das ganze Wochenende nicht erreichbar, in der Woche dann Wagen in Cardiff getauscht. Dort interessierte man sich nicht für den Unfall, es gab den Hinweis, dass das am Abgabeort (=Anmietort) zu klären sei. Dort musste dann ein Formular ausgefüllt werden, Unfallgegner-Daten waren ja bekannt.
Und nun kommt's: Avis hat die SB von 500 € erst einmal einbehalten, da ja angeblich zunächst die Schadenshöhe geklärt werden muss und ob die Versicherung zahlt.
Seitdem (6 Wochen) ist nichts passiert, Avis kümmert sich nicht (hat ja auch sein Geld). Nun die Frage: Ist das wirklich rechtens, dass mein Bekannter nun auf den Kosten sitzenbleibt? Muss er tatsächlich selbst (auf Englisch!) bei der Versicherung des Unfallgegners sein Geld einfordern? Und sollte das Erfolg haben und es ist weniger als 500 € (da der Schaden so gering war), muss er dann den Rest bei Avis einfordern? Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass Avis da korrekt gehandelt hat. Und wenn doch: Steht das irgendwo im Kleingedruckten, dass die SB bei JEGLICHER ART VON SCHADEN zunächst voll einbehalten wird und sich der Kunde um alles weitere zu kümmern hat????
Es gibt übrigens KEINE Rechtsschutzversicherung, bzw. es gibt eine, aber nur für das eigene Auto. Und ja, ich habe geraten, nur noch ohne SB abzuschließen, danke im Voraus für diesen Tipp, der sicher kommen wird
Bin gespannt auf Eure Antworten!