FXMR-Wochende für 12€

  • @A.W.E.S.O.M.-O: du bist der Beste :thumbsup:

    Es wurde auch keine Alternative angeboten, lediglich die erneute Buchung zur Standard-Rate.

    Clever, da hat jemand ausgeschlafen oder im passenden Hertz-Thread mitgelesen :D

    Inwiefern ist die Aussage "Anfechtung innerhalb von 2 Tagen" relevant? Ist das rechtlich so festgelegt oder Pi mal Daumen in den Raum geworfen?

    In der Rechtsprechung ist sogar eine Anfechtung innerhalb von bis zu zwei Wochen anerkannt, es kommt dabei ja auch wesentlich darauf an, wann der Anfechtungsberechtigte Kenntnis vom Anfechtungsgrund erlangt hat. Angenommen, AVIS hätte z.B. erst 45min vor Beginn der ersten Miete davon erfahren, wäre auch eine Anfechtung 2 Tage nach Buchung nicht unbedingt verfristet.

  • Die Anfechtungsfrist für 119er Irrtümer beginnt mit Kenntnis von den zur Anfechtung berechtigenden Umständen zu laufen. Die Fristlänge ist "unverzüglich", d.h. ohne schuldhaftes zögern.


    Nicht schuldhaft zögert bspw. wer Rechtsrat einholt.


    Pauschal zu sagen 2 Tage ist zu lang ist deshalb falsch. In einer großen Autovermietung mit inhouse Rechtsabteilung könnte man aber schon vertreten, dass Rechtsrat auch schneller zu erhalten wäre.


    Dann stellt sich die Frage danach, wann die AV Kenntnis erlangt hat. Grds. genügt die Kenntnis der tatsächlichen Umstände. Eine rechtliche Bewertung muss nicht vorgenommen werden. Jedoch ist anders als beim Zugang positive Kenntnis erforderlich. Kenntnis vertretungsberechtigter wird zugerechnet, soweit die Vertretungsmacht auch das Recht zur Anfechtung beinhaltet. Ich würde vermuten, dass man im Prozess hier abgestuft beweisen könnte. Weil man als Kunde natürlich keinen Einblick in die Abläufe bei Avis hat würde dann die Behauptung genügen, dass mit Übermittlung der Reservierung Kenntnis erlangt wurde und dann läge der Ball bei Avis das Gegenteil zu beweisen. Letzteres ist aber nur mein Judiz und kann falsch sein.



    Was ich sagen will: Die Dinge sind selten so klar, wie man denkt.

  • Alles in allem muss man aber sagen, dass Avis sich professioneller als Hertz verhält und den Vertrag anscheinend aufgrund einer Rechtsgrundlage anficht und nicht wie Hertz, die alles mögliche versucht haben anstatt einfach den Vetrag schnellstmöglich aufgrund eines Irrtums anzufechten.

  • Hier übrigens noch der Original-Text, den ich per E-Mail vom SL der Station am DRS erhielt:



    "...wie soeben festgestellt, ist bei der Bereitstellung des Buchungsangebots für Fahrzeuggruppe E in Dresden ein technischer Fehler unterlaufen.
    Hierdurch wurden im Buchungsprogramm bedauerlicherweise unzutreffende Raten hinterlegt. Der Fehler wurde zwischenzeitlich korrigiert. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass Sie Ihre Buchung zu einem Zeitpunkt vorgenommen haben, als noch die fehlerhaften Raten hinterlegt waren. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass Ihre Buchung zu der Ihnen bestätigten Rate nicht durchgeführt werden kann. Die zutreffende Rate für die von Ihnen getätigte Buchung würde für 3 Tage 119,98 Euro und für 4 Tage 168,01 Euro betragen.
    Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihre Buchung aufrecht erhalten möchten oder ob wir die Buchung stornieren sollen."


    ich werde wohl einfach stornieren...

  • Der unterscheidet sich jetzt aber wenig von dem, was Hertz unters Volk gebracht hat (sogar telefonisch). Fehler, kann nicht aufrecht erhalten werden, neuer Preis oder Storno. Nicht dass ich das gleich für falsch halten würde, aber wo ist das deutlich professionellere Verhalten? Mir kommt es eher so vor, als sei da der Wunsch der Vater des Gedanken: "siehst du, so macht man das, und nicht wie Hertz damals, die Schufte - dort waren wir voll im Recht".


    Zumal Hertz mit den Anrufen immerhin sogar sichergestellt hat, dass ihnen niemand durch die Lappen geht (Spamfilter etc.), was sicher teurer war als einfach eine Rund-E-Mail rauszuhauen. Ich kann mir auch vorstellen, dass der Anrufer bei Hertz nicht alleine war, sondern noch einen Zeugen zur Seite hatte. Das würde die schlechte Sprachqualität jedenfalls erklären.

  • etth: du liegst mit deiner Kritik richtig, abseits der o.a. Email wurde in anderen Fällen wohl fernsprachlich die Anfechtung erklärt, ohne ein solches Angebot zu unterbreiten, welches vorliegend Zweifel an einer wirksamen Anfechtung begründet. Wie von svaeni: dargelegt, geht es nicht allein um den Zeitfaktor. Auch ist der Text in der Email inhaltlich falsch ("[...]Buchung nicht durchgeführt werden kann") und widersprüchlich und wäre daher zurückzuweisen.



    Insofern bei Hertz ein Zeuge mitgehört hätte, wäre dies zivilrechtlich irrelevant, solange die Angerufenen darüber nicht informiert wurden und es wäre strafrechtlich erheblich. Ich hoffe, diese Vermutung erhärtetet sich nicht..

  • Kann man sich eigentlich darauf berufen das die Anfechtung nichtig ist, wenn nachweislich Kunde XY am 27.11. diese Mail erhalten hat und z.B. @DerPapa: erst kurz vor seiner Miete im Dezember, die Anfechtung aufgrund Irrtums bekommt?
    Das wäre meiner (Laien)Meinung nach nicht unverzüglich sondern nach Belieben, denn die EF Buchungen sind da ja anscheinend schon länger bekannt, da potentielle Mieter schon Absagen/ Anfechtungen etc. schon bekommen haben.


    Hoffe ich konnte klar machen was ich meine. Fällt mir grade schwer das in einen sinnvolleren Satz zu packen... :wacko:

  • Kann man sich eigentlich darauf berufen das die Anfechtung nichtig ist, wenn nachweislich Kunde XY am 27.11. diese Mail erhalten hat und z.B. @DerPapa: erst kurz vor seiner Miete im Dezember, die Anfechtung aufgrund Irrtums bekommt?
    Das wäre meiner (Laien)Meinung nach nicht unverzüglich sondern nach Belieben, denn die EF Buchungen sind da ja anscheinend schon länger bekannt, da potentielle Mieter schon Absagen/ Anfechtungen etc. schon bekommen haben.


    Hoffe ich konnte klar machen was ich meine. Fällt mir grade schwer das in einen sinnvolleren Satz zu packen... :wacko:


    Du meinst, dass die Unverzüglichkeit der Anzeige des Irrtums nicht mehr gegeben ist, wenn nachweislich andere Kunden bereits früher informiert wurden?
    Gute Frage, die ich mir auch stelle. Allerdings fehlt da wohl das Wissen, wie viele Buchungen über die Error-Rate eingespielt wurden. Erst damit kann wohl abgeschätzt werden, was eine zumutbare Anzeigefrist ist/wäre.


    Meine Buchung habe ich für das Wochenende in 2 Wochen eingespielt und bis jetzt auch noch keine Reaktion von AVIS bekommen. Ich denke mal das AVIS da jetzt einfach Chronologisch vorgehen wird. Wobei ich mir auch nicht vorstellen kann, dass es all zu viele Buchungen (im Vergleich zu Hertz) gibt, da es ja nur auf den DRS beschränkt war.

  • genau den gleichen Gedanke hatte ich auch schon.
    Und daher ich heute auch den Voucher bekommen habe und damit eine Avis Reservierungsnummer gehe ich nun davon aus, dass die Miete so in Ordnung ist.
    Sollte ich Ende Dezember dann eine Mitteilung bekommen, dann ist das schon arg spät für eine Anfechtung wegen Irrtums.

  • Kann man sich eigentlich darauf berufen das die Anfechtung nichtig ist, wenn nachweislich Kunde XY am 27.11. diese Mail erhalten hat und z.B. @DerPapa: erst kurz vor seiner Miete im Dezember, die Anfechtung aufgrund Irrtums bekommt?
    Das wäre meiner (Laien)Meinung nach nicht unverzüglich sondern nach Belieben, denn die EF Buchungen sind da ja anscheinend schon länger bekannt, da potentielle Mieter schon Absagen/ Anfechtungen etc. schon bekommen haben.


    Hoffe ich konnte klar machen was ich meine. Fällt mir grade schwer das in einen sinnvolleren Satz zu packen... :wacko:


    Unverzüglich bedeutet - wie hier bereits mehr als ausführlich ausgeführt wurde - ohne schuldhaftes zögern samt Möglichkeit zur Einholung von Rechtsrat. Auf Seiten von Avis würde ich argumentieren, dass die Fälle abgeschichtet werden nach Dringlichkeit, dennoch aber so schnell wie möglich und Hochdruck abgearbeitet werden. Ob so eine Argumentation vor Gericht stand hält, ist allerdings eine andere Frage. Jedenfalls wenn die oft von der Rechtsprechung bemühte Höchstfrist von zwei Wochen überschritten ist, wird es wohl schwer werden mit einer rechtzeitigen Anfechtung.


    Darüber hinaus ist diese ganze Sache sehr interessant im Hinblick auf den Anfechtungsgrund. Die Abgrenzung zwischen grundsätzlich zur Anfechtung berechtigendem Erklärungsirrtum und grundsätzlich nicht zur Anfechtung berechtigendem Kalkulationsirrtum ist in solchen Fällen äußerst spannend.

  • Ich habe meine Miete für morgen storniert. Es hat sich bis jetzt keiner bei mir gemeldet und ich habe echt keine Lust die Strecke auf mich zu nehmen, um dann dort für den Preis nur Ramsch oder gar nichts mitzunehmen. In sofern finde ich die Reaktion von Avis in keiner Weise besser als die von Hertz, ehrlich gesagt sogar fast noch schlechter.


    Es kam jetzt eine Woche lang keine Reaktion, laut Aussage von @chrs88bln: soll wohl aber alles storniert werden. Also weder Rot-Weiß, noch Gelb, sondern weiterhin nur Orange.