Führerschein/Ausstellungsdatum = Dauer Führerscheinbesitz?

  • Hallo Leute,


    ich möchte dieses Jahr im Juli die Klasse LWAR bei :203: anmieten . 21 Jahre bin ich, jedoch stellt sich mir die Frage, ob ich mit meinem Führerschein, der mir im Mai 2013 ausgestellt (Theoretische Prüfung bestanden), aber erst im November 2013 offiziell ausgehändigt wurde, da ich zu diesem Zeitpunkt die praktische Prüfung bestanden habe, diese Klasse anmieten kann. Ich erinnere mich, dass man bei einer Online-Reservierung die Daten des Führerscheines und die des Personalausweises schon vorab eintragen kann, und da war es so, dass nur das Ausstellungsdatum relevant war, kann das richtig sein? Kann man in so einem Fall evtl. Glück haben, weil ich eigentlich noch nicht die vollen 2 Jahre im Besitz des Führerscheins bin?
    Danke für zahlreiche Antworten!


    LG Pappelapp

  • Maßgeblich ist nur das Erteilungsdatum der Klasse B, also bei dir höchstwahrscheinlich das Datum, das in Feld 10 auf der Rückseite des Führerscheins steht. Soll heißen: Der Tag, an dem die praktische Prüfung bestanden wurde ;)

  • Wobei Sixt hier nicht ganz Eindeutig ist, da zB im Online Check-in explizit nach dem "Ausstellungsdatum" gefragt wird. Und dieses ist das auf dem Führerschein das Feld 4a) auf der Vorderseite und nicht das Feld 14. (bzw. 10.) "Erteilungsdatum". Bei mir wurde auch das Ausstellungsdatum eingetragen (08/2008 ) und nicht das Erteilungsdatum (12/2008 ).


    Aber ich gebe dir recht, sinnvoll ist/und sollte eigentlich das Erteilungsdatum sein.

  • Das ist genau mein Dilemma...
    Man kann sich eben nicht drauf verlassen, worauf geachtet wird. In einem ähnlichen Thread gab es auch etliche Meinungen zu dem Thema. Was wäre denn, wenn ich LWAR buche und der/die RSA beachtet Feld 14 (10). Bin ich dann gezwungen eine niedrigere Klasse zum selben Preis zu nehmen?

  • Das ist genau mein Dilemma...
    Man kann sich eben nicht drauf verlassen, worauf geachtet wird. In einem ähnlichen Thread gab es auch etliche Meinungen zu dem Thema. Was wäre denn, wenn ich LWAR buche und der/die RSA beachtet Feld 14 (10). Bin ich dann gezwungen eine niedrigere Klasse zum selben Preis zu nehmen?


    Du kannst den Preis auf alle Fälle hinterher durch die Kundenbetreuung anpassen lassen, wenn die erhaltene Klasse nicht der gezahlten entspricht. Ich bin aber nicht sicher, ob ein Mietvertrag für eine Klasse, bei der das Mindestalter nicht erfüllt ist von der RSA gerne erstellt wird, selbst wenn das Fahrzeug aus einer kleineren Klasse ist. Das ist aber reine Spekulation meinerseits.
    Sollte dies aber der Fall sein, lasse dir auf keinen Fall vor Ort eine neue Buchung aufquatschen, wenn deren Tarif dann durch Walk-In evtl. nur sehr geringfügig billiger, oder evtl. sogar teurer ist als deine Lxxx Buchung.

  • es handelt sich hierbei um ein Missverständnis das entstanden ist, da umgangssprachlich die Begriffe "Führerschein" und "Fahrerlaubnis" gleichgestellt werden. Wenn ich morgen einen Führerschein ausgestellt bekomme, heißt es ja aber nicht, dass ich erst ab morgen eine Fahrerlaubnis habe, wenn es sich z.B. um einen Ersatz wegen Verlust handelt.

  • Zitat

    Ich erinnere mich, dass man bei einer Online-Reservierung die Daten des Führerscheines und die des Personalausweises schon vorab eintragen kann, und da war es so, dass nur das Ausstellungsdatum relevant war, kann das richtig sein?

    Dies wird ja nicht nur beim Führerschein, sondern auch bei anderen Ausweisdokumenten erfasst. Zusammen mit der ausstellenden Behörde oder/(und redundant) mit der Ausweis-/Dokumentennummer soll so das Dokument nachverfolgbar und seine Echtheit überprüfbar sein.
    Daran, dass online aus dem Austellungsdatum die Dauer des Fahrerlaubnisbesitzes ermittelt wurde, kann ich mich nicht erinnern.

  • Hier nem ich mal wieder den Fall eines Freundes zur Hand...


    Dort war der Sachverhalt folgender:


    Fahrerlaubnis wurde aufgrund Alkohol und Drogen 2005 entzogen(zu diesem Zeitpunkt hatte er den Führerschein 2,5 Jahre)


    Wiedererteilung nach erfolgreicher MPU 04/2013


    Erste Sixt-Miete war glaub ich F*** oder L***


    An der Station wurde gesagt, man könne kein Auto aushändigen, aufgrund des Ausstellungdatums, dann wurde eine beglaubigte Abschrift der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt, dass die Klasse B nur neu erteilt wurde und zack hatte er den Schlüssel in der Hand!

  • Ich kann GianniMontana: aus eigener Erfahrung zustimmen.
    Mein Führerschein ist ein kleiner Datumswust, da ich die Klasse B mit 17 und begleitetem Fahren begonnen habe, danach ja erst den "richtigen" Führerschein erhalten habe und ein Jahr später noch zwei Klassen dazu erworben habe.


    Maßgeblich für Sixt (und so auch in meinem OCI-hinterlegt) ist das Feld 10 neben der Fahrerlaubnisklasse (A, B oder C1 - nach Fahrzeug), darin steht das Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis.


    Exkurs: Unterscheiden muss man im Zweifelsfall noch zwischen Entziehung der Fahrerlaubnis und Fahrverbot.
    Das wird oft ebenso wie "Führerschein" und "Fahrerlaubnis" verwechselt, sind aber auch zwei verschiedene Sachen.
    Ich bin selber nur ins allgemeine Verwaltungsrecht verstrickt, bei genaueren Fragen müsste ein Straßenverkehrsspezi mal nachhelfen - ganz grob:
    Das "Fahrverbot" erlischt nach einem Zeitraum von selbst, Du bekommst Deinen Führerschein zurück und kannst mit altem Erteilungsdatum losdüsen. Die "Entziehung der Fahrerlaubnis" dagegen kann zum Beispiel auch wegen Handicaps angeordnet werden und sie ist vor Allem endgültig - auf Antrag bekommst Du einen neuen Führerschein. Fahrerlaubnisentzug (also letzteres) wird bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs verhängt (BtMG, Körperverletzung, ...), ein Fahrverbot kann's auch schon für schnödes "zu schnell" (ago 40+) geben.
    Ein Verstoß wird in Beiden Fällen als "Fahren ohne Fahrerlaubnis" gewertet, das nur am Rande - beim Entzug bist Du aber so gestellt, als hättest Du auch vorher keine Fahrerlaubnis (gehabt).


    Long story short: Pappelapp: Schau mal, was bei Klasse B, Feld 10 steht - und rechne den Mindestführerscheinbesitz obendrauf. Dann kommt der Tag raus, ab dem Du bei Sixt sicher diese Klasse fahren darfst.


  • Wobei eine Neuerteilung nochmal was ganz anderes als eine Neuausstellung ist. Bei der Neuerteilung wurde die Fahrerlaubnis zwischenzeitlich entzogen, bei der Neuausstellung wird nur das Dokument ersetzt.

  • Klar eine Neuausstellung ist halt, wenn z.B. noch Klasse A oder C usw. dazugekommen ist.


    Ich spreche ganz klar von einem Fahrerlaubnisentzug. Da ja in den Mietbedingungen "Mindestführerscheinbesitz" steht, kann man das ganz klar mit der beglaubigten Abschrift der Fahrerlaubnisbehörde belegen. Ich seh den Freund evtl. noch, wenn ihr wollt frage ich gern nach der Abschrift und stelle diese anonym online.

  • Alles andere als das hier beschriebene hätte logischerweise auch keinen Sinn ergeben, dennoch bin ich mir immer noch nicht sicher in der Angelegenheit. Vor einer Woche habe ich bei Sixt gemietet und auf dem Vertrag war der Führerscheinbesitz wie er im System vermerkt ist aufgeführt, und zwar der 23.05.2013. Macht mich einfach unsicher. Ich habe nämlich so gar keine Lust mich 3 Monate auf etwas zu freuen, was dann doch nicht eintritt. Wo könnte ich denn mal ganz dezent auf offizieller Ebene nachhaken?