Wir hatten bisher immer im Frühjahr einen Mietwagen am Airport Mallorca über Sixt gebucht. Unsere Erfahrungen waren, mit Ausnahme der Jahre 2014 und 2015, durchweg positiv.
Im Jahr 2014 hatten wir einen VW Golf gebucht und diesen auch erhalten. Bei der Übernahme stellte ich trotz des dunklen Parkhauses fest, dass das Fahrzeug am rechten Außenspiegel beschädigt war. Als ich daraufhin das Fahrzeug genauer besichtigte, fiel mir auf, dass das Fahrzeug von vorne bis hinten einen Schaden aufwies, welcher die Fahreigenschaften aber nicht beeinträchtige. Wir haben einen Servicemitarbeiter von Sixt auf den Schaden aufmerksam gemacht und der Schaden wurde daraufhin auch dokumentiert. Der Vormieter hatte vermutlich den Schaden verursacht. Er wurde bei der Rücknahme offensichtlich übersehen, was der Sixt-Servicemitarbeiter auch bestätigte.
Nach der Rückkehr aus dem Urlaub erhielten wir die Abrechnung von Sixt, auf welcher der Schaden dokumentiert war. Als ich daraufhin bei Sixt reklamierte, dass der Schaden nicht von uns verursacht wurde, erhielt ich eine unverschämte Mail von Sixt, wo denn mein Problem liegen würde. Wir hätten ja schließlich Vollkasko mit Einschluss von Schäden an Dach, Scheiben und Felgen, gebucht. Es ging mir auch nicht um etwaige Kosten. Ich sah nicht ein, weshalb wir uns einen Schaden zurechnen lassen sollen, den wir nicht verursacht hatten. Dies habe ich in meinem Mail auch ganz deutlich zum Ausdruck gebracht.
Den Mietwagen für das Frühjahr 2015, einen Citröen Berlingo, hatte ich ein Jahr im Voraus gebucht und auch bezahlt. In der Zwischenzeit erhielt ich von unserem Kreditkartenunternehmen eine neue Kreditkarte, da ich für meinen Mann eine Zweitkarte beantragt hatte. Ich muss zugeben, dass ich die neue Kreditkarte nicht auf der Sixt-Card hinterlegt hatte. Sollte aber eigentlich kein Problem darstellen, da der Mietwagen ja bereits vor einem Jahr komplett bezahlt war. Bei der Fahrzeugübernahme in Mallorca erklärte mir die Mitarbeiterin, dass sie das Fahrzeug auf der alten Karte stornieren und von der neuen Karte abbuchen muss. Dies würde wegen der zu hinterlegenden Kaution nicht anders zu bewerkstelligen sein. Ich habe der Servicemitarbeiterin erklärt, dass die alte Kreditkarte nicht mehr existent ist. Nach Urlaubsrückkehr erhielten wir von Sixt lediglich eine Abrechnung mit einer neuen Rechnung, aber keine Gutschrift. Als ich daraufhin monierte und die erste Abbuchung aus dem Jahr 2014 als Beweis angefügte, erhielt ich erneut eine Rechnung sowie eine Gutschrift. Ich habe den Mietwagen also insgesamt 3 x bezahlt und nur eine Gutschrift erhalten. Bis heute duelliere ich mich mit Sixt per Mail und warte immer noch auf die längst überfällige Gutschrift. Ich habe den Mitarbeiter der Buchhaltung mehrfach aufgefordert, mir eine Kopie des Überweisungsträgers zukommen zu lassen, damit ich den Betrag von meiner Bank einfordern kann.
Diesen Beweis ist Sixt mir bis heute schuldig! Meine Bank hat mir mehrfach telefonisch bestätigt, dass kein Zahlungseingang erfolgt ist. Diese Aussage wird auch dadurch untermauert, dass mir nur eine Gutschriftsanzeige, aber drei Abbuchungen, von Sixt vorliegen.
Mittlerweile habe ich die Hoffnung fast aufgegeben, die Wochenmiete von Sixt in Höhe EUR 220,96 doch noch zu erhalten.
Deshalb haben wir unseren Mietwagen für nächstes Frühjahr bei TUI Cars gebucht. Dort ist ein kostenloser Zweitfahrer inkludiert. Der Betrag wird erst kurz vor Urlaubsantritt abgebucht und das Fahrzeug ist günstiger als bei Sixt.