Klassiker - Durchfahrtshöhe nicht beachtet

  • Guten Morgen allerseits. Nun ist es mir passiert, die Sache bei der ich mich immer gefragt habe, wie sowas passieren kann. Tja - offensichtlich geht es dann doch schneller als erwartet. Ich habe bei einem gemieteten Transporter einen Schaden am Dach verursacht, auf Grund einer zu niedrigen Einfahrt. Nun befürchte ich ja die berüchtigte volle Haftung, die bei solchen Dingen über einem schwebt.


    Der Grund warum ich mich so blöd angestellt habe lag zum einen darin, dass der Parkplatz grundsätzlich als solcher für Transporter ausgewiesen war. Gibt aber eben einen überdachtes und ein nicht überdachtes Areal. Teil 2 war dann, dass ich im überdachten Areal einen Transporter stehen sah, den ich für einen mit gleicher Höhe hielt (frage mich bis jetzt, wie der da reingekommen ist). Dazu wars dunkel und ich habe eben einfach nicht nachgedacht.


    Bevor irgendein Bashing losgeht - mir ist vollkommen bewusst, dass ich unglaublich blöd gehandelt habe. Man sollte sich natürlich in einem solchen Fall nicht darauf verlassen, dass man da ein anderes Fahrzeug sieht und sich denken, wenn der da reingepasst hat.... usw. Aber es ist jetzt nun mal so passiert und jetzt versuche ich natürlich noch das beste heraus zu holen.


    Daher jetzt meine Frage: das ist ja der Klassiker hinsichtlich der Frage grobe Fahrlässigkeit oder nicht - ich werfe einfach mal in die Runde, dass der Parkplatz wie gesagt als solcher für Transporter ausgewiesen ist und ich durch das andere Fahrzeug irritiert war (ich weiß klingt wie Ausrede, aber so ists nun mal). Und der zweite Punkt ist, dass in den AGB des Vermieters explizit drin steht, dass die Haftungsbeschränkung bei Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe nicht greift.


    Was ist eure Meinung: lohnt es sich überhaupt sich dagegen zu wehren? Rechtsschutz ist natürlich vorhanden, ADAC Mitgliedschaft ebenfalls. Ich weiß, es gibt hier keine Rechtsberatung, aber es gibt hier ja genug Leute mit Erfahrungswerten und ich will halt nicht einfach nur herum sitzen und nichts tun.


    Danke schon mal für evtl. Hinweise.

  • Evtl. kannst Du was gegen den Parkplatzinhaber machen, wenn die nötige Beschilderung fehlt.
    Mehr würde mich dazu jetzt auch nicht einfallen, als ist halt sehr ärgerlich.

  • Wichtig ist, zeitnah zu dokumentieren, ob und ggfs. welche Höhenbeschiöderungen an dem Parkplatz und welche Höhenhinweise am Fahrzeug angebracht sind.


    Auch den dort stehenden Transporter und die Ausweisung als Transporterparkplatz sollze dokumentiert werden.


    Damit würde ich dann eine anwaltliche Erstberatung einholen.

  • Ja, ich habe leider keine Bilder von dem Transporter von vorn gemacht - ich meine aber, dass daran keine Hinweise angebracht sind, was die Höhe angeht. Bilder vom Schaden habe ich natürlich gemacht.


    Den darunter stehenden Transporter habe ich ebenfalls photographiert und ich werde heute Abend noch mal hinfahren und mir die Beschilderung anschauen.

  • Ich würd soviel dokumentieren wie möglich, dh. Beschilderung am Parkplatz, Beschilderung am Fahrzeug, etc. und zum Anwalt gehen.


    Grundsätzlich wird ne gewisse Schadenssumme auf dich zukommen, da führt kein Weg vorbei, da Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe fahrlässig ist. Zu klären wäre jetzt inwiefern das Grob fahrlässig ist, denn da gibt es einen unterschied ob jemand der jahrelang den selben Transporter fährt und denkt "ah passt schon" oder jemand der für 24h nen Mietwagen bewegt und den selben Fehler macht. Das kann sich dann auf den Prozentsatz den du zu zahlen hast auswirken (von 100% zu vllt. 50%).


    Grundsätzlich setzt grob fahrlässig einen Vorsatz voraus, inwiefern das durch Ignoranz und Glaube hier gegeben ist, wird dir nen Anwalt erläutern können. Ich wünsch dir viel Glück, versuchen würd ichs, kann im Zweifelsfall die Summe erheblich reduzieren.

  • Wen es interessiert: der Vermieter zeigt sich fair und verlangt lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung. Sind zwar zwei dunkelblaue Augen, aber immerhin nur die mit denen ich so davon gekommen bin. Transporter fahre ich jedenfalls zukünftig nur noch, wenn ich vorher in die Papiere geschaut habe ;)


    Danke für die Tipps!

  • So ist es, Vorsatz und Fahrlässigkeit schließen sich (im Hinblick auf ein und den selben Erfolg) sogar gegenseitig aus. Wer vorsätzlich handelt, kann nicht fahrlässig handeln, wer fahrlässig handelt, kann nicht vorsätzlich handeln.


    Vereinfacht lässt sich sagen: vorsätzlich handelt, wer den Erfolg bewusst herbeiführt, fahrlässig, wer den Erfolg ungewollt aufgrund unsorgfältigen Verhaltens herbeiführt. Bei Vorsatz zahlt im Übrigen keine normale Kasko- oder Haftpflichtversicherung.


    Grob fahrlässig handelt dabei, wer die im Verkehr (hiermit ist nicht nur der Straßenverkehr, sondern der allgemeine tägliche geschäftliche und private Umgang mit Vorgängen der Interaktion gemeint) erforderliche Sorgfalt in besonderem Maße außer acht lässt, wer also in besonderem Maße unsorgfältig handelt.