Vermietung ausländische Kennzeichen mit Schweiz- wohnsitz

  • Frage: Meine Firma Sitz in der Schweiz möchte einen deutschen Wohnmobil mit deutschen Kennzeichen für sehr lange zeit mieten. Die Fahrer (Wohnsitz Schweiz) haben Schweizer Führerschein, aber auch deutsches Führerschein. Darf die Firma dies machen? bzw. dürfen die Mitarbeiter überall in der Schweiz und EU bedenkenlos fahren?

  • Ja, warum denn nicht?


    Solange dir ein Fahrzeug vermietet wird, darfst Du es mit gültigem Führerschein doch auch fahren. Der liegt vor. Wenn also von Seiten des Vermietern nichts gegen die Einreise in andere Länder spricht. Natürlich.

  • Ich glaube die Schweizer (der Zoll im Speziellen) wollen die Steuern für den Erwerb eines Fahrzeugs von dir, wenn du als Schweizer mit Wohnsitz dort ein Fahrzeug mit ausländischem Kz. einführst.
    [Edit: Mist, JPB war schneller :D]

  • Ich meine mich zu erinnern, dass es bei dieser Konstellation zu steuerrechtlichen Problemen kommen kann. So sind auch LZM in der Schweiz nur mit Fahrzeugen, die in der Schweiz gemeldet sind, möglich. Einfuhrzölle und so.



    Frage: Meine Firma Sitz in der Schweiz möchte einen deutschen Wohnmobil mit deutschen Kennzeichen für sehr lange zeit mieten. Die Fahrer (Wohnsitz Schweiz) haben Schweizer Führerschein, aber auch deutsches Führerschein. Darf die Firma dies machen? bzw. dürfen die Mitarbeiter überall in der Schweiz und EU bedenkenlos fahren?


    Da könnte dann schon mal das Finanzamt/Zoll vor dem Firma Sitz stehen. Evtl. mal mit einem fachkundigen Steuerberater besprechen.


    Edith: Srsly Leute, 3 Leute waren schneller?! :rolleyes:

  • Besser leben


    vielleicht hilft es dir nicht so sehr viel, aber wo ich erst anfangen würde: soll die schweizer Firma schweizer KFZ-Steuer zahlen, da der Wohnsitz des Mieters/Fahrers in der Schweiz ist, das Auto ist aber in D oder wo anders zugelassen ist.


    In der EU gilt (als Beispiel): Fahrer mit Deutscher Wohnsitz, Auto aus einem anderem EU Land und dort Zugelassen, das Auto wird von dem Fahrer in Deutschland gefahren, deutsche KFZ-Steuer muss mindestens für einen Monat bezahlt werden - es heißt "Widerrechtliche Benutzung von Fahrzeugen". OK, niemand macht es und interessiert die Behörden auch nicht besonders. Infos auf zoll.de .


    Ich denke so etwas kann in der Schweiz umgekehrt egsistieren.