Zusatzfahrer bei AVIS

  • Hallo Liebe Leute,


    ich wollte gerne für ein Familienmitglied einen Mietwagen buchen. Bei allen anderen Autovermietungen sollte das ja eigentlich kein Problem sein, solange ich den Wagen abhole und auch pünktlich wieder abgebe.
    Leider ist dies bei AVIS nicht möglich.


    Auf die Spur gekommen bin ich diesem Sachverhalt durch die Eintragung eines zusatzfahrers auf dem Mietvertrag.
    Bei all meinen bisherigen Anmietungen wurde der von mir benannte Zusatzfahrer nur im Computer-System von AVIS, direkt vor Ort in der Station, eingegeben. Der Name erschien nicht auf meinem aufgedruckten Mietvertrag. Solange ich im Auto sitze ist das nicht weiter schlimm, solange auch die Versicherung über AVIS läuft.


    Da ich nun aber mit dem Gedanken spielte evtl. einmal die LWV zu nutzen, wollte ich gerne den namen des Zusatzfahrers auf dem MV stehen haben, so wie es in den Versicherungsbedingungen der LWV gewünscht ist. In den AVB von AVIS im Internet steht auch drin, dass der name im MV eingetragen wird.


    Eine Nachfrage beim SMT ergabg, dass dies mit der Station geklärt werden müsste und das SMT keinen Einfluss darauf habe.


    Also ging ich heute in der Station vorbei und bekam folgende Antowrten des dortigen RSA, die mich stark verblüfften:
    Frage a): Kann der Name des Zusatzfahrer auf dem Mietvertrag abgedruckt werden oder in anderer Form schriftlich aufgeführt werden?
    Antwort a): Eine Eintragung des Zusatzfahrers auf dem Mietvertrag ist nicht möglich und kann auch nicht gemacht werden.


    Frage b): Wie kann der Zusatzfahrer denn seine Berechtigung zur Führung des Mietwagens beweisen, wenn der Mieter nicht mit im Fahrzeug sitzt?
    Antwort b): Der Zusatzfahrer darf den Mietwagen nur fahren, wenn der Mieter im Fahrzeug sitzt. Ein alleiniges fahren des Zusatzfahrers ohne den Mieter ist nach den AVB nicht gestattet. Ausnahmen stelle nur ein Krankenhausbesuch oder schwere Krankheit des Mieters da.



    Hat hier jemand schonmal irgendwelche Erfahrungen gemacht? Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen.
    Hat schonmal jemand einen Mietvertrag von AVIS erhalten, auf dem der Zusatzfahrer aufgedruckt war?


    Ich bin über euren Rat, Tipps und Tricks sehr dankbar! :60:

  • Hallo Johnie,


    könntest Du uns bitte verraten, welche Station Dir dies gesagt hat?
    Der Zusatzfahrer kann das Fahrzeug auch ohne den Mieter fahren. Beide müssen nur bei Abholung des Fahrzeuges anwesend sein, da beide den Mietvertrag unterschreiben müssen.
    LG,
    SMT

  • Hallo Johnie,


    könntest Du uns bitte verraten, welche Station Dir dies gesagt hat?
    Der Zusatzfahrer kann das Fahrzeug auch ohne den Mieter fahren. Beide müssen nur bei Abholung des Fahrzeuges anwesend sein, da beide den Mietvertrag unterschreiben müssen.
    LG,
    SMT

    Das ist mir allerdings auch neu.
    Bei mir ist es durchaus vorgekommen, dass ich den Zweitfahrer nur mit Vorlage des Führerscheins hab eintragen lassen. Die Person war also auch mal nicht anwesend und konnte somit auch nichts unterschreiben.
    Ferner kann ich mich auch an eine Situation erinnern, bei der der Zweitfahrer anwesend war aber den Mietvertrag nicht zusätzlich unterschreiben musste.
    Ein Ausdruck des Mietvertrages mit aufführung des Zusatzfahrers habe ich noch nie erhalten.


    Jetzt würde mich auch interessieren was denn nun die vorgeschriebene Anweisung ist, Avis Autovermietung:.

  • Hallo,


    hier der Link zu allen Bedingungen: http://www.avis.de/das-kleingedruckte


    Und hier die entsprechenden Texte:
    1. Berechtigte Fahrer
    Das Fahrzeug darf außer vom Mieter mit seiner Zustimmung auch von den Mitgliedern seiner Familie, bei Anmietungen von Firmen von deren beauftragten Mitarbeitern oder von den sonstigen auf der Seite 1 des Mietvertrages mit ihren Vor- und Zunamen eingetragenen Fahrern geführt werden. Der Mieter ist verpflichtet, Avis Budget auf Verlangen Namen und Adressen der Personen zu benennen, die das Fahrzeug während der Mietzeit geführt haben. In allen Fällen, in denen das Fahrzeug außer vom Mieter von einer oder mehreren zusätzlichen Personen gefahren werden soll, wird hierfür pro Zusatzfahrer zusätzlich die im Beiblatt Wichtige Kundeninformation angegebene Verwaltungsgebühr berechnet.


    Jeder Fahrer des Fahrzeuges muss die erforderliche gültige Fahrerlaubnis besitzen und den Avis Budget Mindestanforderungen in Bezug auf Alter und Dauer des Führerscheinbesitzes entsprechen. Die Angaben hierzu ergeben sich aus dem Beiblatt Wichtige Kundeninformation.


    2.ZUSATZFAHRER: Das Fahrzeug darf mit Zustimmung des Mieters auch von den Mitgliedern seiner Familie, bei Anmietung im Rahmen einer mit Avis bereits abgeschlossenen Firmenkundenvereinbarung von den beauftragten Mitarbeitern des Firmenkunden oder von den sonstigen auf dem Mietvertrag eingetragenen Fahrern geführt werden. In allen vorgenannten Fällen, in denen das Fahrzeug außer vom Mieter von einer oder mehreren zusätzlichen Personen gefahren werden soll, erheben wir hierfür eine Verwaltungsgebühr Zusatzfahrer (Ausnahmen bei Ersatzfahrzeug-Mieten oder bei Anmietung im Rahmen einer mit Avis bereits abgeschlossenen Firmenkundenvereinbarung möglich). Die jeweils gültigen Gebühren erfragen Sie bitte bei uns.


    3. Bei Fahrzeugabholung vorzulegen


    Bitte beachten Sie, dass Avis Identitäts-, Sicherheits- und Bonitätskontrollen durchführt. Mit dem Absenden Ihrer Reservierung willigen Sie ein, dass solche Prüfungen im Hinblick auf Ihre Person durchgeführt werden.


    Die Eintragung eines oder mehrerer Zusatzfahrer setzt voraus, dass auch im Hinblick auf diese Person/en Identitäts- und Sicherheitskontrollen durchgeführt werden können.
    Zum Zwecke der Durchführung der Identitäts-, Sicherheits- und soweit anwendbar Bonitätskontrolle ist es erforderlich, dass Sie (und jeder Zusatzfahrer) folgende Dokumente vorlegen: Originalführerschein (bitte beachten Sie die ergänzenden Informationen zur Anerkennung von Führerscheindokumenten), Ausweisdokument mit aktuellem Foto (z.B. Personalausweis, Reisepass) sowie bei Barzahlung zwei Dokumente, aus denen sich Ihre Adresse ergibt. Soweit sich die Adresse bereits aus dem vorgelegten Ausweisdokument ergibt, ist die Vorlage lediglich eines weiteren Adressdokuments erforderlich (z.B. Ausweis und aktuelle Rechnung).


    Im Falle fehlgeschlagener oder verweigerter Identitäts-, Sicherheits- oder soweit anwendbar Bonitätskontrollen ist Avis berechtigt, die Vermietung eines Fahrzeuges abzulehnen. Dies gilt auch im Hinblick auf Identitäts- oder Sicherheitskontrollen bzgl. einzutragender Zusatzfahrer.


    Aus diesem Grune möchten wir gerne wissen, welche Station Dir diese Auskunft gegeben hat, damit wir uns mit ihnen in Verbindung setzen können, um dieses Missverständniss zu klären.

  • Hallo Johnie,


    könntest Du uns bitte verraten, welche Station Dir dies gesagt hat?
    Der Zusatzfahrer kann das Fahrzeug auch ohne den Mieter fahren. Beide müssen nur bei Abholung des Fahrzeuges anwesend sein, da beide den Mietvertrag unterschreiben müssen.
    LG,
    SMT



    Hallo SMT-Team,
    es handelt sich um die Station Hannover-Klagesmarkt. Bisher habe ich dort immer sehr gute Erfahrungen gemacht, sodass ich jetzt ein wenig enttäuscht über diese Problematik bin.


    Könnt Ihr mir auchnoch eine Auskunft geben wie der Name auf dem Vertrag vermerkt werden kann? Bei Abschluss eventueller externer Zusatzversicherungen ist das größtenteils von Nöten.
    Ist es möglich einen Mietvertrag bzw. anderes Dokument zu erhalten wo mein Zusatzfahrer auch als Zusatzfahrer namentlich draufsteht oder ist das bei der AVIS-Autovermietung nicht möglich?

  • Danke für die Info Johnie.
    Wir setzen uns mit der Station in Verbindung.


    Der Name des Zweitfahrers wird mit seiner Unterschrift auf dem Vertrag bestätigt und vom Stationsmitarbeiter bei uns im System eingetragen.

  • Hallo,


    ich hole den Thread mal aus der Versenkung, da ich auch eine Frage zum Thema "Berechtigte Fahrer/Zusatzfahrer" habe.


    Bei mir geht es speziell um die Ehefrau, die als Familienmitglied ja berechtigt ist das Fahrzeug zu fahren.
    Habe ich das soweit richtig verstanden? Wenn nein, kann man sich das weitere Lesen sparen. :)


    Nun möchte ich die Ehefrau aber mit auf dem Mietvertrag erwähnt haben, da leihwagenversicherung.de dies so wünscht.


    1. Wird für diese Eintragung die reguläre Gebühr fällig oder wird dies (wie bei VWFS) einfach an der Station eingetragen auf Wunsch?
    2. Reicht es bei Ehepartnern (gleiche Melde-Adresse) aus, den Ausweis und Führerschein vorzulegen oder muss die Person trotzdem physikalisch vor Ort sein?


    Ich hoffe, dass ich es nicht komplizierter gemacht habe als nötig. :)

  • Ich hatte just heute genau diesen Fall: ADAC-Miete bei Avis mit Zusatzfahrer. Meine Frau war bei der Anmietung am Frankfurter HBF mit dabei und wurde eingetragen - "im System". Denn auf dem Mietvertrag steht davon nichts. Trotz mehrfacher Bitten und Nachfragen, dass ich den Eintrag für meine Zusatzversicherung brauche (LWV), erklärte mir der RA, er könne da nichts machen, das sei nur im System hinterlegt und ich solle mich dann eben an Avis wenden, wenn ich das blöd fände. Ich habe ihm am Ende dann noch einen Screenshot der "Hinterlegung" abringen können, die natürlich im Zweifel keine Rolle spielen wird. Sehr ärgerlich.


  • .....
    Der Name des Zweitfahrers wird mit seiner Unterschrift auf dem Vertrag bestätigt und vom Stationsmitarbeiter bei uns im System eingetragen.



    exakt so handhabe ich es bei :205:


    EDIT:
    da nur grob ueberflogen:


    ich lasse mir -handschriftlich auf dem RA - vom rsa den Zweitfahrer eintragen und per Mitarbeiterunterschrift/Statiobsstempel bestaetigen.

  • Darum habe ich gebeten - bin beschieden worden, das dürfe er nicht, ich solle mich bitte an Avis wenden. Habe ich getan, da hat man mir erklärt, das sei Sache der Station, und im Nachhinein solle ich mich nun eben an den Kundenservice wenden, der sei Montag wieder da. Einfach nervig, aber jetzt auch nicht mehr zu ändern.

  • chrisk75:


    ..auch wenn es nervig ist, da musst du hart bleiben.
    wenn er/sie absolut nicht unterschreiben/den zweitfahrer eintragen will, lass dir schriftlich von ihm/ihr geben, dass es nicht gestattet ist und es laut avis anweisung verboten ist.
    in so einem fall wuerde ICH wirklich ein fass aufmachen.


    formuliere einen eindeutigen text, so in der art: "..ich habe den diensthabenden RSA darum gebeten den Zusatzfahrer handschriftlich auf dem mietvertrag zu bestaetigen, so wie es auch mit der Avis-smt abteilung abgesprochen wurde. dies verweigerte der diensthabende rsa ...(zur not auf der rueckseite des mietvertrages) und fordere ihn auf dieses schriftstueck zu unterzeichen.


    macht er das nicht, fertigfe umgehend fotos von dem/der mitarbeiterin und dem schreiben und dem innenraum der station.
    fordere auf den sl hinzu zu ziehen, wende dich nach der miete nicht nur an die kb / smt, poste den sachverhalt auch in den sm seiten.



    EDIT:


    die fotos dienen zur Beweissicherung (also kein recht am eigenen bild), alternativ kann er dir natuerlich seinen personalausweis zeigen, danach werden die fotos geloescht.

  • Du hast vermutlich recht, allerdings wurden alle meine Hinweise abgeblockt mit der Antwort, dass der Zusatzfahrer ja eingetragen sei - im System. Werde da morgen früh noch mal vorbeischauen und es so handhaben, bevor meine Frau losfährt, die Zeit haben wir.

  • Ich habe mir einen Screenshot geben lassen des Eintrags, wo der Zusatzfahrer hinter einem kryptischen Buchstabenkürzel stand. Einen handschriftlichen Eintrag hat der RA mit Händen und Füßen abgelehnt, handschriftliche Ergänzungen seien strikt verboten. Und immer wieder: ich solle mich an die Zentrale wenden.


    Dort gibt's im übrigen weder telefonisch noch schriftlich irgend eine Auskunft, wie ich das künftig lösen soll - zwei Anrufe und zwei eMails unbeantwortet.

  • Nach nunmehr sieben Wochen bin ich nun etwas schlauer, was das Thema Zusatzfahrer bei Avis angeht. Anlass war, dass ich den Zusatzfahrer im Zuge einer ADAC-Buchung nicht in den Mietvertrag aufnehmen lassen konnte, da der RA meinte, das sei "im System". Damit die SB-Versicherung greift, muss der Zusatzfahrer aber im MV auftauchen.


    Ich habe versucht, das Thema über den Avis-Kundenservice zu spielen, bin dabei aber gescheitert. Ich erhielt entweder gar keine Antwort oder aber den blumigen Hinweis, ich solle mir keine Sorgen machen: wenn der Zusatzfahrer im System sei, sei doch alles in Butter, d.h. kein Verständnis fürs Problem des Eintrags.


    Ich habe daher mit einem RA gesprochen, der mir vertraulich folgendes erklärte: es sei tatsächlich so, der Zusatzfahrer ist nicht (mehr?) auf dem MV vorgesehen bei Buchungen inkl Zusatzfahrer, und es gäbe auch klare Anweisungen, nichts handschriftlich auf dem MV zu ergänzen. Es gäbe allerdings einen "Workaround", und zwar sei auf dem Mietvertrag ein optionales Feld für die Telefonnummer des Kunden, die man ändern könne. Wenn der RA "mitspielt", kann man die Telefonnummer mit der Zusatzfahrerbemerkung ersetzen, so dass der Name auf dem MV auftaucht. (Möglicherweise lösen das andere RAs dennoch über eine handschriftliche Ergängung mit Unterschrift).


    Vielleicht ist es für den ein oder anderen hilfreich.

  • Hier die Antwort des ADAC


    "Da es uns sehr wichtig, dass eine ADAC Anmietung immer zur vollsten Zufriedenheit verläuft haben wir Ihre Anmerkung zum Anlass genommen und uns intern mit Avis bezüglich Ihres Verbesserungsvorschlages in Verbindung gesetzt.

    Leider gibt es tatsächlich keine Möglichkeit, dass die Eintragung des Zusatzfahrers schriftlich bestätigt wird. Dies geschieht ausschließlich im System des Vermieters."