Dachschaden an miettransporter wie hoch könnte der schaden sein?

  • Kenne mich nicht mit Karosserie-Arbeiten aus. Allerdings sieht der Schaden relativ einfach reparierbar aus. Er liegt schön mittig - gut getroffen ;) - und die riesige Delle sollte man "einfach" rausziehen können. Unterschätze aber nicht die Arbeitszeit. Außerdem werden da vermutlich noch Lackier-Arbeiten dazu kommen. Würde den Schaden aus dem Bauch heraus auf 2.500-5.000€ schätzen. Angaben ohne Gewähr.


    Berichte mal bitte, was der Gutachter schätzt.

  • Ist das ein Kunststoff oder Metallteil?


    Wenn Kunststoff, dann hilft da nur ersetzen. Gerade wenn es ein faserverstärkter Kunststoff ist.


    Metall könnte man sicher wieder geradebiegen, dazu würden aber noch Lackierarbeiten kommen.


    Ich würde mich mal auf dem Teilemarkt umsehen, was man für so ein Dachteil überhaupt bezahlt.

  • Ich glaub es ist blech. es hat sich danach angehört! aber ich werde morgen in der werkstatt fragen was sowas kosten könnte... wenn die versicherung zahlt, weil dann verrechnens ja gleich dne höchstpreis und damit muß ich mal rechnen
    ;(

  • J.S. : Das Dach ist beim Normal- und beim Hochdach aus Blech, Kunststoff wird m.E. nur bei Superhochdächern, die nicht vom Werk kommen, verwendet.


    Erstmal Alles Gute auf den Schock, Pickypuin : . Blech kann man ersetzen. ;)
    Nach den Bildern, die Du hochgeladen hast, hätte ich trotzdem noch eine kleine Frage - und zwar:
    In der Fahrzeugmitte an der Frontscheibe - ziemlich genau dort, wo eigentlich der Rückspiegel sein sollte, klebt in 'Deinem' Daily ein Aufkleber. Den erkennt man auf dem zweiten Bild sehr gut, ist so ca. Flyergröße.
    Wenn ich mich nicht ganz täusche, ist das der Aufkleber, der die Fahrzeugmaße angibt (ich sitze erst morgen Nachmittag wieder in einem Mietsprinter, da kann ich mal ein Bild machen, wenn ich dran denke). Was häufig von den Wagenpflegern beim Einsteuern vergessen wird ist, diese Aufkleber auch mit den entsprechenden Maßen zu beschriften. Wenn das der Fall war, könntest Du mit einem Bild davon vielleicht auch nochmal eine andere Meinung einholen.
    Sollten da allerdings noch die Maße draufgestanden sein - schlecht. Dann behalte das besser für Dich.

  • Ojeh, ojeh.
    Ich kann nur hoffen, dass die, die hier sofort den Zeigefinger erheben niemals in eine Führungsposition gelangen.
    Das geht nicht nur am Thema vorbei, es ist hinsichtlich der Lösung des Problems auch völlig überflüssig.
    Zudem wird nur bewiesen, dass man selbst völlig empathiefrei ist. Das ist aber leider typisch für die weit verbreitete 'Blame-Culture'.
    Macht jemand einen Fehler, am Besten gleich noch einmal nachtreten. So kann man sich selbst schön gross machen.


    Zur Sache:
    Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen. Oft gibt es von dort nicht nur Hilfe in der Abwicklung sondern auch Hinweise auf mögliche
    Auswege. So könnte zum Beispiel geprüft werden, ob die eingeschränkte Durchfahrtshöhe korrekt beschildert war... usw.
    Die Schadenhöhe von mehrheitlich inkompetenten Forumsteilnehmern schätzen zu lassen, ist nicht zielführend. Oder sind hier alle Gutachter?
    Selbst wenn der Tenor hier davon ausgeht, dass es unter 2.000 € sein könnte, nutzt das rein garnichts, wenn im Gutachten dann etwas von 5.000 € steht.
    Im Übrigen muss man auch berücksichtigen, dass ein Gutachten bereits einige hundert € kostet, dazu kommt dann der Nutzungsausfall, Wertminderung, Verbringungskosten usw.
    Zumindest lässt das vermuten, dass es mit 1.000 € nicht getan ist. Aber das ist auch nur Spekulation.

  • Erstmal ist es naheliegend, dass die Versicherung hier das vorwirft. Es ist ein Schaden am Dach entstanden.


    Generell wollen die Versicherungen die Schäden so klein wie möglich halten, deswegen gibt es diese Langen AGBs mit Ausschlüssen.


    Aber wenn du beweisen kannst, dass der Unfall durch falschen Gang verursacht worden ist, dann könnte die Versicherung wohl darauf nicht berufen.


    Aber hast du noch die AGB Klausel mit dieser Beschränkung? Eventuell kannst du hoffen, dass die Klausel einer Inhaltskontrolle nicht standhalten werden, dafür wirst du aber eine Rechtsschutzversicherung brauchen, da die Versicherungen durch ALLE Instanzen gehen.


    Bedenke bei der Prozesskostenhilfe, die zahlt nur deinen Anwalt. Verlierst du den Prozess musst du den Anwalt des Gegners und die Prozesskosten tragen.


    Wenn du willst, kannst du mir die AGBs schicken, vielleicht finde ich da was.

  • Ich wollte mich eigentlich raushalten, aber wie ich bereits zu Beginn prophezeite, hat sich die TE pünktlich nach 10 Heul- und Aggressionsposts wieder verabschiedet.


    Viele, die nach mir oder der TE gepostet haben, wollen "Mutter Theresa-mäßig" darauf hinweisen, dass man doch nichts sagen solle, es könne einem schließlich auch selbst was passieren.



    Für alle nach mir folgenden Poster, die zu faul zum Lesen der einzelnen Beiträge waren, aber dennoch mal kommentieren wollten, wiederhole ich es nochmal in einfachen u. klar verständlichen Worten:


    ES GEHT NICHT DARUM, DASS MAN IM STRASSENVERKEHR EINEN FEHLER MACHEN KANN. Das kann jedem passieren. Ich verstehe auch die Angst vor den Schadensforderungen.


    Aber die Karre einzubeulen und im ersten Post sofort Sixt mindestens eine indirekte Teilschuld anhängen zu wollen, weil man nichtmal die Vertragsbedinungen durchgelesen hat, das (!) ist der Punkt.


    Und dafür hab ich halt kein Verständnis - das kann ich auch äußern. Und nein: Ich bin kein Großkonzernlobbyist.





    Die TE hat im Laufe des Threads versucht, meine Aussagen in Richtung: "Du bist schuld, mir passieren keine Fehler im Straßenverkehr" zu drehen.


    Ich liebe solche Wortverdreher, und viele, die zu faul zum Lesen waren, sind auch noch drauf angesprungen und haben es noch mehr aufgebauscht.

  • Aber wenn du beweisen kannst, dass der Unfall durch falschen Gang verursacht worden ist, dann könnte die Versicherung wohl darauf nicht berufen.

    Das könnte sie z.B. anhand von Zeugen oder Videoaufzeichnungen der Tanke (also dass sie zuvor ausgestiegen ist und die Höhe geprüft hat). Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass es so nicht gelaufen ist, deshalb wird es auch keine Zeugen oder passende Videoaufzeichnungen geben.

  • Das könnte sie z.B. anhand von Zeugen oder Videoaufzeichnungen der Tanke (also dass sie zuvor ausgestiegen ist und die Höhe geprüft hat). Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass es so nicht gelaufen ist, deshalb wird es auch keine Zeugen oder passende Videoaufzeichnungen geben.


    Wenn er tatsächlich ausgestiegen ist, wird es auf den Videos zu sehen sein, aber es ist jetzt sogar fraglich, ob die Videos noch existieren. Er hätte die sichern können mit Hilfe des Anwalts. Aber ich will lieber mich nicht an Spekulationen beteiligen.


    Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist, dass die betreffende Klausel eventl. einer Inhaltskontrolle laut BGB nicht standhalten wird, dann wäre er fein raus, zum Mind. bis die Versicherung eine andere Klausel wie grobe Fahrlässigkeit findet.

  • Vielen dank für Eure nette Hilfe. Es gibt eben doch noch hilfsbereite Menschen.


    Des Gutachten ist jetzt da, es sind 4000 euro und deckt sich auch mit den Aussagen des KFZ-Spengermeisters, dem ich die Fotos gezeigt habe. Die Windschutzscheibe muß ausgebaut werden, neues Dach drauf usw. Des Ersatzteil kostet eh nix, auch der Lack net, aber die Arbeitszeit beträgt über 3000 euro.


    Den Vertrag hab ich prüfen lassen, steht eher zu meinen ungunsten. Es gibt zwar chancen, den prozeß zu gewinnen, aber das ist halt ein high-risk fall.


    Einen Anwalt brauch ich aber doch, weil ich nicht weiß, wie ich das formulieren soll........Ablöse statt Reparaturkosten zahlen. Weil die lassen ja das eh nicht reparieren sondern vermieten das beschädigt weiter. Der nächste fährt an und sie kassieren noch mal. Ein anderer user hier konnte so den geforderten Betrag von 6000 auf 3500 verringern, gleiche Firma, gleiche filiale, passiert vor einem halben Jahr.


    Was den Aufkleber betrifft. Ich denke nicht, daß da was stand, sonst hätte der Typ ja auf den Aufkleber deuten können.Statt dessen hat er mich auf die Fahrzeugpapiere hingewiesen, daß da die Höhe drin steht.


    Na der Alptraum von 15000 euro oder so is zumindest abgewendet. Ich bin dabei das zu verdauen. Trotzdem kann ich jedem nur abraten bei Sixt ein Auto zu mieten. Denn die Klausel in der Vollkaskoversicherung ist eine Farce.. Bei Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen haftet der Mieter in voller Höhe.. Also das sind ja Länge Breite Höhe und im Prinzip ist da gar nichts versichert, wenn man irgendwo anfährt. Und genau deswegen schließt man ja die Kaskoversicherung ab, weil man ja so einen Kübel nicht gewohnt ist und leichter manövrierfehler passieren.


    Für alle in Zukunft Geschädigten werd ich dann noch schreiben wie es ausgegangen ist.

  • Trotzdem kann ich jedem nur abraten bei Sixt ein Auto zu mieten. Denn die Klausel in der Vollkaskoversicherung ist eine Farce.. Bei Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen haftet der Mieter in voller Höhe.


    Wie handhaben das denn die anderen Vermieter im Schadensfall? Wenn sie genauso handeln, muss vor Sixt nicht gewarnt werden. Obwohl es natuerlich sehr hilfreich waere kurz muendlich darueber informiert zu werden, dass die Vollkasko Dachschaeden nicht abdeckt. Da koennte man bei Transportern evtl noch eine Extra-Versicherung verkaufen.
    Eine Versicherung will ja Geld verdienen, muss also Risiken minimieren. Kratzer hauen oefter mal welche in so ein Auto als einen Dachschaden. Letzterer wird aber gleich sehr teuer und wird im Gegensatz zum Kratzer eher repariert, ergo ist das Risiko fuer die Versicherung recht hoch.
    Dachschaden kostet im Schnitt 5000 Euro, 1 von 100 macht den Fehler, umgelegt auf alle: 50 Euro. Sicherheitsfaktor von 50% oben drauf, bist du bei 75 Euro und die Versicherung will ja auch noch Geld verdienen: nochmal 25 drauf, macht 100 Euro nur fuer die Dach-Kasko. Ich wuerde den Haken da nicht setzen.


    Ich hatte bisher 4-5 Transportermieten und ich glaube mich zu erinnern, dass bei meiner letzten (Europcar Hamburg Wandsbek) im Transporter ein Aufkleber neben dem Lenkrad war, welcher die Abmessungen des Fahrzeugs zeigte. Bei den anderen ist es schon zu lange her.


    Gut zu lessen, dass du statt 15000 "nur" 4000 bezahlen must. Immer noch eine Hausnummer, aber deutlich leichter zu stemmen als die 15k.
    Und Danke fuer deine Berichte, damit man auch nachlesen kann wie das hier am Ende ausgeht.

  • Ich bin dabei das zu verdauen. Trotzdem kann ich jedem nur abraten bei Sixt ein Auto zu mieten. Denn die Klausel in der Vollkaskoversicherung ist eine Farce.. Bei Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen haftet der Mieter in voller Höhe.. Also das sind ja Länge Breite Höhe und im Prinzip ist da gar nichts versichert, wenn man irgendwo anfährt. Und genau deswegen schließt man ja die Kaskoversicherung ab, weil man ja so einen Kübel nicht gewohnt ist und leichter manövrierfehler passieren.

    Wieso rätst Du davon ab bei Sixt zu mieten? Weil Du offensichtlich einen Fehler begangen hat und nicht dazu stehst?
    Muss es jetzt dann ernsthaft ein Gesetzt gegen Dummheit geben? Jeder Mensch kann die Fahrzeughöhe im Schein nachlesen.


    Nennt man auch "grobe Fahrlässigkeit", was Du getan hast. Wenn Du beim ausparken anfährst greift die Versicherung sehr wohl.

  • Der TE hat's doch verstanden. Da jetzt noch einmal drauf zu hauen, bringt gar nichts. Es gab viele andere, die sich hier angemeldet haben und nach einem Post nicht weiter über alles Weitere berichtet haben. Wir und andere Miettransporter-Neulinge sollten dankbar für die Informationen sein. Sicher fällt für viele das Anfahren eines Transporter-Daches nicht unter "grobe Fahrlässigkeit". Dieses Beispiel zeigt perfekt, dass es doch so ist.


    Auch klar: Andere Vermieter handeln ähnlich wie Sixt in diesem Fall. Doch die Reaktion des TE erschließt sich für mich ebenso: Vermieter stellt Forderung = Vermieter wird gemieden. Wenn Gras über die Sache gewachsen und der finanzielle Schock verdaut ist, wird man trotzdem wieder bei Sixt mieten.

  • Für alle Betroffenen, die auch Vollkaskoopfer der Firma Sixt sind: wendet Euch an den Autofahrerclub, die haben tolle Rechtsanwälte!!!


    Nachdem ich mehrere Rechtsanwälte kontaktiert habe, die divergierende Meinungen haben... von "da kann man nichts machen" (Konsumentenschutzverein) bis hin zu "die Klausel kann man gerichtlich anfechten, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt", bin ich dann endlich auf den tollsten aller Anwälte gestoßen, der schon mehrere solcher Fälle zu bearbeiten hatte. Bei einem Prozeß müßte geklärt werden
    a) ob die generelle Haftungsbefreiungs-Klausel für Höhenschäden zulässig ist, - und falls tatsächlich nicht
    b) ob nicht grobe Fahrlässigkeit vorliegt (wonach ich jedenfalls haften würde).


    Dies müßte in einem Prozeß aufwendig geklärt werden.


    Von den von Sixt geforderten 4200 Euro muß ich nun tatsächlich 1300,- bezahlen. Diese Summe kommt so zustande: Da diese Firmen die Schäden ja nie reparieren lassen, muß ich so und so nicht den geforderten Schadenersatz leisten, sondern nur den sogenannten objektiven Minderwert. Diesen hat der Autofahrerclub ermittelt: 2600 Euro. Das ist schon ein erheblicher Unterschied zu den von Sixt geforderten 4200 Euro. Durch das beiderseitige Prozeßrisiko konnte noch einmal eine Reduktion von 50% erreicht werden. Fazit: ich bezahle sage und schreibe erträgliche 1300 Euro.


    Es zahlt sich also auf alle Fälle aus, zum Rechtsanwalt zu gehen!


    Die Forderungen der Verleihfirmen basieren auf Gutachten, die davon ausgehen, daß das Auto repariert wird, was es aber nie wird, wenn es sich um Kratzer oder Dellen handelt. Die Forderung muß nur dann in voller Höhe beglichen werden, wenn die Firma eine Rechnung vorlegt als Beweis, daß das Auto repariert wurde. Ansonsten hat man nur den objektiven Minderwert zu erstatten, was meistens etwas mehr als die Hälfte der Reparaturkosten ausmacht.



    Und nun noch eine kurze Bemerkung zu manchen Leuten, die hier das Forum bevölkern: Es gibt leider Zeitgenossen, die es sich zur Aufgabe machen, die Erhöhung über andere mit einfachsten Mitteln zu finden. Dazu gehören Belehrung, Beschimpfung und indirektes Eigenlob in Foren.



    Daß so manche Verleihfirma ihr Geschäft mit den Schäden und nicht mit der Autovermietung macht, ist nach diesem Fall für mich bewiesen. Wenn das rechtlich so in Ordnung wäre, dann würde der Ausgang des Prozesses auch nicht ungewiß sein. Das ganze stinkt eben doch gewaltig zum Himmel! Daß ich beim Überfliegen des Vertrags das Wesentliche übersehen habe, ist nicht nur mir allein passiert und wird noch vielen anderen passieren! Und genau darauf bauen diese Firmen, daß man beim Anmieten nicht die Zeit hat, Satz für Satz der AGB durchzustudieren. Jeder Vollkaskoversicherungsnehmer würde bei Kenntnis so einer Klausel das Weite suchen, und das wissen die genau! Ob das nun rechtlich in Ordnung ist oder nicht, sei dahingestellt. Es ist jedenfalls menschlich absolut nicht in Ordnung! Daß die Verleihfirma eine Teilschuld an der Sache trifft, ist für mich nun unbestritten!

  • Warum ich den Leuten abrate, bei Sixt zu mieten?


    Weil die Vollkaskoversicherung keine ist! Es gibt Firmen, die eine Vollkaskoversicherung ohne Klausel anbieten, und dort miete ich jetzt mein Auto (mit schriftlicher Bestätigung, daß es keine Ausnahmen von der Vollkaskoversicherung gibt). Daß die Versicherung unter gewissen Umständen, z.B. bei Trunkenheit am Steuer, trotzdem nicht zahlen könnte, dürfte jedem normal denkenden Menschen klar sein. ich hatte übrigens die teuerste Versicherung, mehr ging nicht. Bei Sixt gibt es keine RUNDUM-VOLLKASKO, obwohl sie einem das suggerieren (wohl, damit man nicht so genau liest, was im Vertrag steht und sich sicher fühlt ). Rechtlich gehört es verankert, daß auch Autovermietungen nachweislich auf solche Klauseln hinweisen müssen (wie das auch Versicherungsvertreter tun müssen), da jeder Normalverbraucher unter Vollkasko eine Versicherung ohne Ausnahmen versteht. Autofahrerclubs finden dieses Vorgehen, Klauseln in die Vollkaskoversicherung einzubauen, übrigens auch nicht in Ordnung. Das steh ich nicht allein da mit meiner Meinung.



    Andere Meinungen kann ich akzeptieren, aber das ist halt meine.


    Ich bedanke mich bei allen Forumsteilnehmern, die mir auf freundliche Art und Weise weitergeholfen haben, selbst wenn es manchmal freundliche Kritik war. ich habe mich selber auch genug kritisiert. Kritik ist eine Sache, erniedrigen eine andere.


    Ich hoffe, daß mein Beitrag dem einen oder anderen genützt hat oder noch nützen wird. DA der Fall nun abgeschlossen ist und ich bis auf weiteres kein Auto miete, verabschiede ich mich jetzt für die nächste Zeit aus dem Forum. :60: :60: