SIXT AGB: Passus für Pflichtupgrade bei Nichtverfügbarkeit der Fahrzeugklasse?

  • Hey Leute,


    ich habe mir gerade mal so aus Spaß die AGB von SIXT durchgelesen und dabei bemerkt, dass es gar keinen expliziten Passus gibt, der besagt, dass SIXT ein Upgrade geben muss, wenn die reservierte Klasse nicht verfügbar ist (sowieso steht da eigentlich v.a. nur, was der Kunde leisten muss und nicht was sein Recht ist).


    Insofern ist SIXT doch gar nicht dazu verpflichtet, Upgrades zu geben. Wie kann man denn am Schalter felsenfest argumentieren, wenn es zur Situation kommt, dass ein Upgrade nur gegen Upsale rausgegeben wird?

  • Wird ein Fahrzeug aus der reservierten Kategorie nicht zur Verfügung gestellt, so liegt bei bereits geschlossenem Mietvertrag (Prepaid) keine erfüllungstaugliche Leistung vor, bei noch nicht geschlossenen Mietvertrag (Postpaid) kommt jedenfalls eine vorvertragliche Pflichtverletzung in Betracht. Aus beidem können sich Schadensersatzansprüche ergeben.


    Ein Upgrade stellt dann eben ein Angebot des Vermieters dar, eine andere (bessere) Leistung zu gleichen Konditionen zu erbringen. Meiner Einschätzung nach ist jedoch niemand gezwungen, ein Upgrade anzunehmen, besonders nicht bei Prepaid, denn es handelt sich dabei schlicht um keine erfüllungstaugliche Leistung. Die Grenze wird hier wohl nur das Gebot von Treu und Glauben sein, wenn also die ersatzweise angebotene Leistung für den Mieter ohne erkennbare Nachteile gleichsam nutzbar ist, sollte ihm jedenfalls das Verlangen nach Schadensersatz verwehrt bleiben.


    Wer eine rechtsverbindliche Auskunft hierzu erhalten möchte, der möge bitte zu einem Anwalt gehen.