Angeblicher Schaden, der nicht durch Mieter verursacht wurde

  • Hallo Zusammen,Eine Freundin von mir hat aktuell ein Problem. Ich hole mal weit aus und erkläre die gesamte Situation:
    Vor einigen Wochen hatte sie einen unverschuldeten Unfall mit ihrem PKW, ihr Auto wurde in ihrer Werkstatt instandgesetzt.
    Von ihrer Werkstatt hat sie in den ersten Tagen einen Wagen bekommen. Nach einigen Tagen wurde sie informiert, dass das Autohaus den eigenen PKW wieder benötigt. Ihr wurde ein Astra Kombi zur Verfügung gestellt, den das Autohaus über Avis organisiert hat. Wiederum einige Tage später bräuchte Avis diesen Astra angeblich wieder zurück. Der Astra wurde von einem Mitarbeiter des Autohauses abgeholt, dafür hat sie einen Opel Adam gebracht bekommen.

    Als der Mitarbeiter des Autohauses den Astra abgeholt hat, hat bei der Rückgabe an das Autohaus keine Sichtprüfung über mögliche Schäden stattgefunden. Der Wagen wurde am 29.10. an ihrer Arbeitsstelle abgeholt. Das Auto wurde aber erst am 01.11. vom Autohaus zurück an Avis übergeben. Meine Freundin ist sich keiner Schuld bewusst, sie hat den Schaden nicht verursacht, wenn sie es gewesen wäre, würde sie auch zahlen.

    Sie hat keine Ahnung, wo sich das Auto in der Zwischenzeit befunden hat und wie es zu dem Schafen gekommen sein kann.
    Am 02.12. hat meine Freundin per EMail einen Schadenbericht bekommen, den sie unterschrieben zurück senden sollte, dies hat sie nicht getan, mit der Folgenden Begründung

    -----Hallo Frau ***,
    im Übergabeprotokoll des Mietfahrzeuges vom 01.11.2016 fordern Sie mich auf, 300 Euro (Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung) für einen Schaden zu zahlen.


    Diesen Schaden kann ich nicht anerkennen, da ich mir keiner Schuld bewusst bin. Der PKW wurde am 29.10.2016 an meiner Arbeitsstätte in *** von einem Mitarbeiter des Autohaus *** abgeholt. Zu diesem Zeitpunkt war kein Schaden vorhanden.


    mit freundlichen Grüßen
    -----


    Dies wurde wie folgt von der Autovermietung beantwortet:
    -----
    leider können wir die von Ihnen getroffene Absprachen mit der Werkstatt bzgl. Abholung des Fahrzeuges nicht bei unsere Entscheidung berücksichtigen.


    Ich bitte Sie daher nochmals die bereits gesendete Schadensmeldung unterschrieben an uns zurück zu senden.


    Vielen Dank.
    -----

    Für die Anmietung des Autos hat meine Freundin ihre eigene Versicherungspolice mit 300 Euro Selbstbeteiligung an Avis gegeben, keine Ahnung warum das so gemacht wurde. Ist das rechtlich so in Ordnung?

    Was kann ich meiner Freundin raten, sie ist nicht rechtsschutzversichert und möchte so,wenig Ärger und Kosten wie möglich haben. Ich fände es aber falsch, wenn sie den Schaden zahlen würde, da sie ihn nicht verursacht hat.
    Ich denke, sie ist rechtlich nicht zu belangen, da ihr nicht nachgewiesen werden kann, dass sie den Schaden verursacht hat. Zudem denke ich, dass ein Schaden "Kratzer an Stoßstange" auch deutlich günstiger instandbesetzt werden kann, als die ganze Stoßstange zu lackieren. Für mich stinkt das nach Betrug.
    Wie seht ihr die Sache und zu was würdet ihr eurer Freundin raten?
    Viele GrüßeChristian

  • Nicht zahlen, nicht unterschreiben, Schadensdokumentation anfordern (Fotos etc.), das Autohaus informieren da der Fahrer ja von denen war.
    So wie es aussieht wurde der MV ja über das Autohaus geschlossen und nicht mit der Freundin direkt.
    War sie nur als Fahrer vermerkt?
    Da zwei Personen das Fahrzeug bewegt haben kann der Schaden nicht eindeutig deiner Freundin angehängt werden.

  • Hallo Christian,


    ich würde hier Avis auffordern klar zu beweisen, dass der Schaden innerhalb der Mietzeit entstanden ist und nicht innerhalb der 2 Tage.


    Ich würde weiterhin schreiben, dass die Forderung nicht anerkannt wird.


    Dann bietet der ADAC für Mitglieder eine kostenlose rechtliche Erstberatung an. Das sollte man sich evtl. auch überlegen.

  • Soweit ich es verstanden habe, hat sie den Mietvertrag schon selbst unterschrieben. Ihr Bruder war auch als Fahrer eingetragen. Ob der Mitarbeiter des Autohauses eingetragen war, kann ich nicht sagen.



    Der entscheidende Punkt ist m.E., dass der Schaden nicht vom Mitarbeiter des Autohaus protokolliert wurde.


    Die Schadensdokumentation werden wir anfordern, das ist eine gute Idee.

  • Wenn deine Freundin den Mietvertrag selbst geschlossen hat und weder das Autohaus, noch dessen Fahrer in irgendeiner Form im Mietvertrag auftauchen, dann ist die Sache m.E. ziemlich aussichtslos.


    Hier musst Du uns erst einmal wichtige Details liefern.

  • baumeister21: das musst du mir erst mal erklären, warum das dann aussichtslos sein sollte. Im Gegenteil, dann wirds doch erst richtig interessant - denn dann hat ein Mitarbeiter des Autohauses offensichtlich ohne Berechtigung das Auto gefahren und Avis muss weiterhin erst mal nachweisen, dass der Schaden durch sie entstanden ist und nicht durch jemanden anderen.

  • Da verwechselst du aber was in der Sorgfaltspflicht, Dresdner:. Nicht Avis ist verpflichtet zu kontrollieren dass nur eingetragene Fahrer das Fahrzeug bewegen, sondern der Mieter.
    Der Ansprechpartner wäre in diesem Fall das Autohaus. Jemanden dermaßen über den Tisch zu ziehen, zudem noch einen Kunden, geht gar nicht. Auch wenn "da noch nie was passiert ist" oder mit welcher kruden Argumentation die kommen, ich würde dem Chef des Etablissements aber gehörig auf die Eier gehen, bis der den Schaden (und evtl. mehr) zahlt.


    Denn seien wir mal ehrlich: in diesem Konstrukt hat auch Avis ein paar Asse im Ärmel. Sollte der Schaden existieren sowie ordentlich dokumentiert sein, sitzen die am längeren Hebel. Nachdem denen gegenüber bereits das Konstrukt mit dem Autohaus erklärt wurde, wissen die wohl auch von den nicht eingetragenen Fahrern - und können auf Verfall des Versicherungsschutzes plädieren. Zwar liegt der (bisherige) Schaden anscheinend unter der SB, aber vielleicht ist der Rahmen ja jetzt verzogen...

  • Ja, ist richtig, da habe ich mich unglücklich falsch ausgedrückt. Letztlich muss die Sache mit dem Autohaus ausgefochten werden, trotzdem würde ich die Sache nicht als aussichtslos bezeichnen. Denn der Astra wurde offensichtlich durch das Autohaus organisiert, weshalb hier die Sache nicht so eindeutig ist, wie bei einer klassischen Miete, bei der ein Kunde zum Vermieter geht und sich ein Auto holt.

  • das Autohaus war ja dann bestenfalls Vermittler, oder?
    scheinbar gibt es gar keinen Vertrag zwischen Mieter und Autohaus oder zwischen Autohaus und Avis.


    das wird sich das Autohaus also auch recht einfach machen und nur zurückfragen: was haben wir jetzt damit zu tun?


    warum allerdings ein Autohaus-Fahrer die Wagen bewegt und Avis das nicht direkt austauscht, wenn sie den Wagen angeblich benötigen...


    die einfachste Antwort wäre gewesen: ich bin im Ausland, tauschen geht nicht. aber dafür ist es leider zu spät.

  • baumeister21: das musst du mir erst mal erklären.


    Meine Antwort hat koelsch: qusi schon vorweg genommen. Sollte der Vertrag tatsächlich nur zwischen Mieter und Avis bestehen und das Autohaus nicht irgendwie darin erwähnt sein, liegt es in der Verantwortung des Mieters, was mit dem Auto passiert. Das bestätigt er mit seiner Unterschrift bei Vertragsabschluss.


    Dass die Sache nicht ganz astrein ist bestreite ich ja garnicht. Ich gehe viel mehr davon aus, dass wir hier noch nicht alle Infos haben. Irgendwie muss der Tausch durch das Autohaus ja zustande gekommen sein, sodass es vermutlich doch eine Verbindung zwischen Avis<->Autohaus gibt.

  • Auch wenn meine Erfahrungen dazu noch aus der Steinzeit sind.
    War es damals bei Avis so , das man als Fahrer von Avis den Wagen zum Autohaus gefahren hat und der Mietvertrag war schon fertig ausgestellt auf dem Namen das Mieters.
    Das AH hat dann auch den Wagen zum Kunden zugestellt.
    Dies war total normal und hat halt bei Unfallersatzwagen gut Geld gebracht und die Anlieferung und Abholung wurde nicht extra berechnet.
    Klar wurde nicht jeder Wagen sofort bei AH wieder abgeholt , da konnte es auch passieren das ein Wagen einige Tage dort steht.


    Ich würde auch drauf verweisen , das ich den Wagen am 29,10. ohne Beschädigungen abgegeben habe.