Hallo Zusammen,Eine Freundin von mir hat aktuell ein Problem. Ich hole mal weit aus und erkläre die gesamte Situation:
Vor einigen Wochen hatte sie einen unverschuldeten Unfall mit ihrem PKW, ihr Auto wurde in ihrer Werkstatt instandgesetzt.
Von ihrer Werkstatt hat sie in den ersten Tagen einen Wagen bekommen. Nach einigen Tagen wurde sie informiert, dass das Autohaus den eigenen PKW wieder benötigt. Ihr wurde ein Astra Kombi zur Verfügung gestellt, den das Autohaus über Avis organisiert hat. Wiederum einige Tage später bräuchte Avis diesen Astra angeblich wieder zurück. Der Astra wurde von einem Mitarbeiter des Autohauses abgeholt, dafür hat sie einen Opel Adam gebracht bekommen.
Als der Mitarbeiter des Autohauses den Astra abgeholt hat, hat bei der Rückgabe an das Autohaus keine Sichtprüfung über mögliche Schäden stattgefunden. Der Wagen wurde am 29.10. an ihrer Arbeitsstelle abgeholt. Das Auto wurde aber erst am 01.11. vom Autohaus zurück an Avis übergeben. Meine Freundin ist sich keiner Schuld bewusst, sie hat den Schaden nicht verursacht, wenn sie es gewesen wäre, würde sie auch zahlen.
Sie hat keine Ahnung, wo sich das Auto in der Zwischenzeit befunden hat und wie es zu dem Schafen gekommen sein kann.
Am 02.12. hat meine Freundin per EMail einen Schadenbericht bekommen, den sie unterschrieben zurück senden sollte, dies hat sie nicht getan, mit der Folgenden Begründung
-----Hallo Frau ***,
im Übergabeprotokoll des Mietfahrzeuges vom 01.11.2016 fordern Sie mich auf, 300 Euro (Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung) für einen Schaden zu zahlen.
Diesen Schaden kann ich nicht anerkennen, da ich mir keiner Schuld bewusst bin. Der PKW wurde am 29.10.2016 an meiner Arbeitsstätte in *** von einem Mitarbeiter des Autohaus *** abgeholt. Zu diesem Zeitpunkt war kein Schaden vorhanden.
mit freundlichen Grüßen
-----
Dies wurde wie folgt von der Autovermietung beantwortet:
-----
leider können wir die von Ihnen getroffene Absprachen mit der Werkstatt bzgl. Abholung des Fahrzeuges nicht bei unsere Entscheidung berücksichtigen.
Ich bitte Sie daher nochmals die bereits gesendete Schadensmeldung unterschrieben an uns zurück zu senden.
Vielen Dank.
-----
Für die Anmietung des Autos hat meine Freundin ihre eigene Versicherungspolice mit 300 Euro Selbstbeteiligung an Avis gegeben, keine Ahnung warum das so gemacht wurde. Ist das rechtlich so in Ordnung?
Was kann ich meiner Freundin raten, sie ist nicht rechtsschutzversichert und möchte so,wenig Ärger und Kosten wie möglich haben. Ich fände es aber falsch, wenn sie den Schaden zahlen würde, da sie ihn nicht verursacht hat.
Ich denke, sie ist rechtlich nicht zu belangen, da ihr nicht nachgewiesen werden kann, dass sie den Schaden verursacht hat. Zudem denke ich, dass ein Schaden "Kratzer an Stoßstange" auch deutlich günstiger instandbesetzt werden kann, als die ganze Stoßstange zu lackieren. Für mich stinkt das nach Betrug.
Wie seht ihr die Sache und zu was würdet ihr eurer Freundin raten?
Viele GrüßeChristian