Rote/Gelbe Ampel überfahren

  • Hallo, nun habe ich übers Wochenende das erste mal selber einen Mietwagen gehabt. Habe ihn nicht selber gemietet, sondern ein Familienangehöriger da er Rabatte bekommt. Zusatzfahrer natürlich nicht eingetragen... Jetzt kommt es wie es kommen musste... Ich bin mMn bei Gelb über eine Ampel gefahren, der hinter mir auch noch hinterher... was ich leider völlig übersehen habe, das die Ampel mit einem Blitzer ausgestattet war und ging los. Jetzt weiß ich nicht, wie sieht das aus ich bin ja eigentlich bei Gelb gefahren werde dann wohl aber bestimmt auch auf dem Foto drauf sein.. Werde ich dafür post bekommen und wie sieht das mit Mietwagen aus, zumal ich ja nichtmal eingetragener Fahrer war.

  • Du wirst erstmal keine Post bekommen, sondern der Mieter von dem Wagen wird die Post bekommen


    Der erste Brief wird dann an den Vermieter gehen, die dann die Daten des Mieters an die Behörde weitergeben, je nach Vermieter wird der Mieter noch eine Rechnung mit Bearbeitungsgebühren bekommen vom Vermieter

  • Ohne an dieser Stelle eine Wertung zu der Situation abzugeben:


    Polizei fragt bei der Mietwagenfirma an. Die leiten die Daten des eigentlichen Fahrers an die Polizei weiter. Dieser bekommt einen Brief und darf sich dazu äußern. Wenn er sagt er wars, muss er halt die Punkte auf sich nehmen, Fall gegessen.


    VG


    Drunken

  • Und da die Autovermietung vermutlich keine Bildkartei ihrer Kunden führt und jedes Blitzerfoto abgleicht, wird es reichen, wenn der Mieter einfach das Verwarngeld und die Bearbeitungsgebühr des Vermieters bezahlt. Ein Blitzer bei Gelb gibt meines Wissens keine Punkte. Man kann ihn auch gut anfechten, in deiner Situation würde ich aber keine schlafenden Hunde wecken und einfach bezahlen.


    Wie dämlich es ist, mit einem unversicherten Mietwagen durch die Gegend zu fahren, werden dir sicher noch ein paar Andere sagen.

  • Der Mieter kann, wenn er den Anhöhrungsbogen erhalten hat, auch selbst nochmal jemand anderen angeben, der dann wiederum Post erhält und den Punkt (oder bei mehr als einer Sekunde auch die Punkte und das Fahrverbot) auf sich nehmen kann.
    Die Autovermietung dürfte das relativ wenig jucken (und dürfte davon meines Wissens auch nichts mitbekommen). Der (nicht eingetragene) Zusatzfahrer ist eher relevant für Versicherungen.

  • Nicht die Polizei, sondern die Bußgeldstelle des Ortes, wo der Blitzer steht...


    Aber zu deiner Farbe gelb: Eine korrekt kalibrierte Blitzeranlage löst nicht aus, wenn die Ampel noch gelb ist, während das Auto auf Höhe der Ampel ist. Insofern kann der Beschuldigte (dein Angehöriger oder du, wenn er wiederum dich benennt) diesen Zweifel höchstens verfolgen, wenn du dir einen Anwalt nimmst, Akteneinsicht beantragst und Kalibrierprotokolle anforderst.EDIT: Habe nachgelesen, stimmt nicht. Zitat via Google, 1. Ergebnis: "Manche Ampelblitzer sind so justiert, dass sie bereits bei Gelb auslösen. Für das Überfahren einer gelben Ampel fällt lediglich ein Verwarngeld von 10 – 15 Euro an."


    (Auch ohne sonstige Wertung, wobei das Wörtchen "natürlich" im dritten Satz schon etwas lustig ist.)

  • Danke für die ganzen informationen, ja ich weiß auch das das nicht klug war unversichert damit zu fahren. Den Fehler werde ich auch nie wieder machen....

  • Normalerweise blitzen Ampelblitzer zweimal. Einmal beim überfahren der Linie (wenn rot bereits leuchtet) und kurze Zeit danach nochmal um eine Einschätzung der Situation abgeben zu können. Es könnte ja sein, dass du einem Krankenwagen Platz gemacht hast.


    Wenn du also bei gelb gefahren sein solltest, und dein Hintermann bei Rot, dann hat er den Blitzer ausgelöst und sollte demnach die Post bekommen und nicht du, (bzw. der eingetragene Mieter, bzw. der Autovermieter (als Halter)).




    Abgesehen davon sollte niemand ein Mietfahrzeug führen, welcher nicht im Mietvertrag eingetragen ist! Einzige Ausnahme: Krankheitsfall und der eingetragene Mieter wird als Beifahrer in die Notaufnahme gefahren ;)

  • Nicht die Polizei, sondern die Bußgeldstelle des Ortes, wo der Blitzer steht...


    Aber zu deiner Farbe gelb: Eine korrekt kalibrierte Blitzeranlage löst nicht aus, wenn die Ampel noch gelb ist, während das Auto auf Höhe der Ampel ist. Insofern kann der Beschuldigte (dein Angehöriger oder du, wenn er wiederum dich benennt) diesen Zweifel höchstens verfolgen, wenn du dir einen Anwalt nimmst, Akteneinsicht beantragst und Kalibrierprotokolle anforderst.EDIT: Habe nachgelesen, stimmt nicht. Zitat via Google, 1. Ergebnis: "Manche Ampelblitzer sind so justiert, dass sie bereits bei Gelb auslösen. Für das Überfahren einer gelben Ampel fällt lediglich ein Verwarngeld von 10 – 15 Euro an."


    (Auch ohne sonstige Wertung, wobei das Wörtchen "natürlich" im dritten Satz schon etwas lustig ist.)

    Ich habe jetzt auch mal ein bisschen geguckt, aber ich habe jetzt was davon gelesen das man je nach dem wie weit man von der Ampel weg ist halten muss? http://www.rote-ampel-ueberfah…ss_anhalten_und_wer_nicht



    Okay dann mach ich den Anfang.


    20€ Rabatt sind im Falle eines Unfalls die Sache sicherlich wert gewesen

    Brauch mir jetzt nicht jeder sagen, ich weis das dass Dumm war und werde es in Zukunft auch unterlassen...

  • Ich habe jetzt was davon gelesen das man je nach dem wie weit man von der Ampel weg ist halten muss?

    Das ist die Theorie dahinter, die höchstens eine Rolle spielt, wenn man sich dagegen wehrt und belegen will, dass man sich rechtmäßig verhalten hat.
    Deshalb heißt der Punkt im Bußgeldkatalog auch "Obwohl eine gefahrlose Bremsung möglich gewesen wäre, wurde das Gelblicht nicht beachtet" (10€). Dir ist eine Bremsung aus der Entfernung wie sie in der Rechnung auftaucht, zumutbar und sie ist gefahrlos. Der mündige Autofahrer muss dann zügig abwägen, wie er sich entscheidet. Ob ein Gelblichtverstoß tatsächlich geahndet wird, entscheidet vermutlich im Einzelfall der Mitarbeiter in der Behörde. Vielleicht (nur eine Vermutung) spielt dabei auch eine Rolle, ob laut Fotos ein Auto unmittelbar hinter einem war (Stichwort "gefahrlos").
    Kurzum: Wenn man 10€ vom Mieter haben will, zahlt er es und fertig.
    Und wenn der Rotlichtverstoß vorgeworfen wird, habt ihr eh andere Probleme und das sind keine Argumente mehr.

  • Das ist die Theorie dahinter, die höchstens eine Rolle spielt, wenn man sich dagegen wehrt und belegen will, dass man sich rechtmäßig verhalten hat.
    Deshalb heißt der Punkt im Bußgeldkatalog auch "Obwohl eine gefahrlose Bremsung möglich gewesen wäre, wurde das Gelblicht nicht beachtet" (10€). Dir ist eine Bremsung aus der Entfernung wie sie in der Rechnung auftaucht, zumutbar und sie ist gefahrlos. Der mündige Autofahrer muss dann zügig abwägen, wie er sich entscheidet. Ob ein Gelblichtverstoß tatsächlich geahndet wird, entscheidet vermutlich im Einzelfall der Mitarbeiter in der Behörde. Vielleicht (nur eine Vermutung) spielt dabei auch eine Rolle, ob laut Fotos ein Auto unmittelbar hinter einem war (Stichwort "gefahrlos").
    Kurzum: Wenn man 10€ vom Mieter haben will, zahlt er es und fertig.
    Und wenn der Rotlichtverstoß vorgeworfen wird, habt ihr eh andere Probleme und das sind keine Argumente mehr.

    Super Danke, für die schnellen und guten Informationen

  • Ich spiele mal den Moralapostel,


    wie sähe dein Post aus, wenn es zum Unfall gekommen wäre. Ich gebe Dir gerne auch die Antwort:


    Uff "Vermieter deiner Wahl eintragen" will 50.000 Euro von mir, was muss ich tun.


    Sprich, FAHRE NIEMALS MIT EINEM UNVERSICHERTEN MIETWAGEN! Der schnelle Kick und der Leichtsinn, kann Dich eine Menge Geld kosten.
    Also lasse dich einfach beim nächsten Mal als Zweitfahrer eintragen, die paar Kröten werden sicher auch noch da sein.


    Siehs als Verwarnung an bei der Du Glück gehabt hast.


    Moralapostel Ende :)

  • Mal davon abgesehen das er damit nicht versichert war ist das beim Blitzer ein Vorteil das er nicht eingetragen war. Ich würde es da darauf angekommen lassen. Der Verwandte muss keine Angaben machen. Er kann einfach nur sagen das er nicht der Fahrer war. Die Bußgeldstelle muss den Fahrer ermitteln. Ich gehe mal davon aus das der Mieter anders aussieht wie du auf dem Foto aussiehst. Das reicht aus. Aus meiner Sicht ist da maximal eine Auflage zum Führen eines Fahrtenbuchs für den Mieter möglich. Wenn es dich überhaupt erwischt hat. Einfach abwarten und nichts machen bis ein Bußgeldbescheid kommt und dann Einspruch einlegen ;)


    wie immer alles unverbindlich :119:

  • Er kann einfach nur sagen das er nicht der Fahrer war. Die Bußgeldstelle muss den Fahrer ermitteln. Ich gehe mal davon aus das der Mieter anders aussieht wie du auf dem Foto aussiehst. Das reicht aus. Aus meiner Sicht ist da maximal eine Auflage zum Führen eines Fahrtenbuchs für den Mieter möglich.

    Während dieser dann schleppenden Ermittlungen wird man ja wohl (hoffentlich!) auch nochmal Sixt ins Boot holen. Bei so einer Fahrerermittlung geht es (laut Kabel 1 Reportage, muss also stimmen :D ) ggf. sogar soweit, dass man mit dem Foto die Nachbarn befrag,. Da ist es noch viel naheliegender, kurz Rücksprache mit Sixt zu halten, es könnte ja eben sein, dass aus dem MV etwas hervorgeht.
    Da freut sich der Erich aber. Also die Variante ist nur sinnvoll, wenn der Mieter keinerlei Blacklist-Angst hat oder er eh nicht an orange glaubt. :)

  • Mal davon abgesehen das er damit nicht versichert war ist das beim Blitzer ein Vorteil das er nicht eingetragen war. Ich würde es da darauf angekommen lassen. Der Verwandte muss keine Angaben machen. Er kann einfach nur sagen das er nicht der Fahrer war. Die Bußgeldstelle muss den Fahrer ermitteln. Ich gehe mal davon aus das der Mieter anders aussieht wie du auf dem Foto aussiehst. Das reicht aus. Aus meiner Sicht ist da maximal eine Auflage zum Führen eines Fahrtenbuchs für den Mieter möglich. Wenn es dich überhaupt erwischt hat. Einfach abwarten und nichts machen bis ein Bußgeldbescheid kommt und dann Einspruch einlegen ;)


    wie immer alles unverbindlich :119:


    Dann wirst du aber auch dein Leben lang geblacklistet beim Autovermieter.

  • Heißt wenn man Verwandter einfach nichts zum Fahrer sagt, können die da auch nicht viel machen? Aber er würde dafür vom Autovermieter für immer gesperrt sein?

  • Können wir hier bitte mal mir Mutmaßungen aufhören?


    In Berlin macht man es derzeit so, dass der Halter für Ordnungswidrigkeiten gerade steht. Ich weiß aber nicht, wie sich das bei einer Punktesache verhält:
    "Das in dieser Sache angehängte Bußgeldverfahren wurde eingestellt. Ihnen als Halter werden die Kosten des Verfahrens auferlegt. Die Ermittlung des Fahrers konnte nicht vor Eintritt der Verjährungsfrist ermittelt werden oder hätte einen unverhältnismäßigen Aufwand nach sich gezogen." (Oder so ähnlich)


    Immerhin: Kosten waren jetzt zweimal günstiger als hätte ich gleich bezahlt. ;)

  • Können wir hier bitte mal mir Mutmaßungen aufhören?


    In Berlin macht man es derzeit so, dass der Halter für Ordnungswidrigkeiten gerade steht. Ich weiß aber nicht, wie sich das bei einer Punktesache verhält:
    "Das in dieser Sache angehängte Bußgeldverfahren wurde eingestellt. Ihnen als Halter werden die Kosten des Verfahrens auferlegt. Die Ermittlung des Fahrers konnte nicht vor Eintritt der Verjährungsfrist ermittelt werden oder hätte einen unverhältnismäßigen Aufwand nach sich gezogen." (Oder so ähnlich)


    Immerhin: Kosten waren jetzt zweimal günstiger als hätte ich gleich bezahlt. ;)

    Du musstest aber als Halter kein Bußgeld oder Punkte übernehmen. Lediglich die Kosten für das Verfahren. In Deutschland gibt es doch keine Halterhaftung im fließenden Verkehr. Und warum soll jemand auf die Blacklist? Die Bußgeldstelle wird nochmal bei Sixt anfragen wer als Fahrer eingetragen war und mehr nicht. Die Beantwortung stellt Sixt dem Mieter ja auch in Rechnung. Damit ist der Fall für Sixt abgeschlossen. Was die Bußgeldstelle dann weiter macht um festzustellen ob Fahrer = Mieter ist geht Sixt doch nichts an.


    hier mal kurz was ich bei "Focus" zum Thema Halterhaftung gefunden habe (Quelle: http://www.focus.de/auto/exper…-wissen_id_4066987.html):
    Bußgeldverfahren: Wer haftet?
    In Deutschland gilt der Grundsatz, dass der Fahrer ermittelt werden muss, um gegen ihn ein Bußgeld zu verhängen. Dies gilt sowohl im fließenden als auch im ruhenden Verkehr.

    • Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Behörde bei Parkverstößen jedoch die ihr entstandenen Kosten gegenüber dem Halter geltend machen - nicht mehr und nicht weniger.
    • Erfüllt ein Verstoß im ruhenden Verkehr gleichzeitig einen Straftatbestand (beispielsweise der Nötigung), ist die Halterhaftung ausgeschlossen.
    • Das gilt ebenso, falls man nur landesrechtliche Bestimmungen oder Gemeindesatzungen über das Abstellen von Fahrzeugen außerhalb des öffentlichen Verkehrsraum verletzt.
    • Auch bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, die nur mittelbar mit den ruhenden Verkehr zu tun haben, scheidet die Halterhaftung aus.

    Wann tritt die Halterhaftung ein?
    Welche Voraussetzungen müssen aber überhaupt erfüllt sein, damit die Halterhaftung eintritt?

    • Zuerst einmal muss ein Halt- oder Parkverstoß festgestellt worden sein.
    • Dann muss es der Behörde nicht gelungen sein, den Fahrzeugführer festzustellen.
    • Dies ist gegeben, wenn es objektiv nicht möglich war, den Fahrer zu ermitteln oder wenn eine Ermittlung zwar innerhalb der Verjährungsfrist (drei Monate ab Tat-Tag) möglich wäre, jedoch einen unangemessenen Aufwand erfordert.