Sixt "Einredeverzichtserklärung"

  • Moin Leute,


    wird eine Sache für den Anwalt sein (keine Rechtsschutz ;( ) aber trotzdem muss ich mal um allgemeinen Rat fragen, wie ihr vorgehen würdet.


    Am 27.04.17 kollidierte ich in Frankreich mit Teilen auf der Autobahn (siehe Mietwagenschrott). Der Eigentümer stand am Fahrbahnrand, die Versicherungsdaten wurden ausgetauscht und Sixt übermittelt.


    Ergo kam von Sixt nichts, ergo auch keine Forderung. Habe meinen SB-Versicherung dementsprechend noch nicht in Kenntniss gesetzt (keine Hühner scheu machen, aber das werde ich ja wohl noch können..im Ernstfall).


    Nun erhielt ich Post, das nach 6 Monaten die Schadensansprüche seitens Sixt verfallen würden und ich bis zum 11.10. ein unterschriebenes Dokument zurückschicken soll, welches das Recht auf das Verjährungsende zurückstellt. Ansonsten droht man mir mit Mahnungen. Die Versicherung habe bisher noch nicht gezahlt.


    Ich hab allerdings noch nie eine Rechnung oder sonstiges gesehen, welche abgemahnt werden kann. Ist das nur ein Brüllen des Löwen?


    Tipps? Unterschreibe ich ja irgendwie ungern. Wie soll ich am besten die HanseMerkur kontaktieren, immerhin ist das nun 6 Monate her und Sixt beginnt erst jetzt mich zu behelligen...


    Liebe Grüße


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    "Sehr geehrter Kunde,
    unsere Schadenersatzansprüche zu o. g. Schadennummer verjähren innerhalb einer Frist von sechs Monaten. Diese
    Verjährungsfrist könnte nur durch eine kostenträchtige Klage oder Mahnbescheid unterbrochen werden.
    Da unsere Ansprüche bislang nicht von der gegnerischen Versicherung reguliert wurden, schlagen wir vor, dass Sie
    schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichten.
    Sobald alle Ermittlungen abgeschlossen sind und sich ein Verschulden Ihrerseits ergeben sollte, kommen wir
    unaufgefordert auf diesen Vorgang zurück.
    Bitte senden Sie uns zum Zeichen Ihres Einverständnisses die von Ihnen unterzeichnete Einredeverzichtserklärung
    bis zum 11.10.2017 hier eingehend zurück.


    Sollte der gesetzte Termin fruchtlos verlaufen, sehen wir uns gezwungen einen Mahnbescheid zu beantragen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG"

  • Nun:
    Du hast einen Schaden herbeigeführt. Darüber setzt man die Versicherung in Kenntnis, das solltest du tun.


    Wenn du Sixt nicht antwortest, wirst du einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten. Wenn du dort ebenfalls nicht reagierst, bekommst du nach 2 Wochen einen Vollstreckungstitel und nach kurzer Zeit Post von deinem örtlichen Amtsgericht.


    Aussitzen kann man nur sehr selten etwas. ;)

  • Hab mal was ähnliches gehabt. Hatte mich versucht mit sixt damals auf ne Ratenzahlung zu einigen. Klappte nicht, man wollte sich melden. 6 Monate später gab's gerichtlichen Mahnbescheid ohne dass ich vorher nochmal was gehört habe. Der Anwalt von sixt war dann komischerweise mit der Rate einverstanden, die Sixt damals abgelehnt hatte. Sixt selbst akzeptiert keine Ratenzahlung die länger als 6 Monate geht. Damals noch in Ausbildung mit Firmenrate. Deswegen seitdem nur noch 0 SB oder extern versichert.

  • Irgendwas passt da nicht.


    Mahnbescheid gibts nur wenn du im Verzug mit einer Rechnung bist, was ja nicht der Fall ist.


    Trotzdem würde ich persönlich unterschreiben, dein Unfallgegener war versichert und normalerweise sollte das auch klappen.

  • Das ist ja der Punkt, es gab nie eine Zahlungsaufforderung. Sonst hätte ich ja sofort alles in die Wege geleitet.


    Bei den letzten beiden nicht verschuldeteten Versicherungsfällen (privat) wurde auch nur die Gegnerversicherung ins Spiel gebracht, da meine das ja eher periphär interessiert. Aber ich werde HanseMerkur aufjedenfall kontaktieren.


    Das muss ich dann auf meine Kappe nehmen, mit der SB-Versicherung...


    Da ich so einen Fall noch nicht hatte, soll ich die HanseMerkur darauf hinweisen, das eine Gegnerversicherung (bisher) nicht übernimmt? Nicht, das diese sich dann rausredet, das ja eine andere Partei schon mit im Spiel ist.

  • Sixt muss ja was unternehmen, um den Eintritt der Verjährung zu verhindern. Das geht nur über die Erklärung oder die Einleitung des Mahnverfahrens. Der Punkt intensive außergerichtliche Vergleichsverhandlungen wird ja nicht zutreffen. Die Frage des Einredeverzichtes sollte aber mit der SB-Versicherung geklärt werden, da dort unter Umständen gesagt werden könnte, dass Du mit Abgabe dieser Erklärung eine Obliegenheitsverletzung aus dem Versicherungsvertrag begangen hast. Ansonsten würde ich die Erklärung abgeben, da die Einleitung des Mahnverfahrens auch gern mal weitergegeben wird (Schufa & Co.).

  • Danke für den Einwand, die Versicherung gibt mir per se 3 Jahre Zeit, um einen Schaden einzureichen. Nach Schilderung des Vorfalls, soll ich noch keinen Fall eröffnen.
    Das mit dem Einredeverzicht werde ich dort allerdings nochmals anfragen.


    Herzlichen Dank, wie beim letzten mal halte ich euch nun auf dem laufenden!

  • Meine Befürchtung ist halt, das dieses Schriftstück später für Sixt eine Art Freibrief ist, um sich bei mir das Geld einzuholen, falls die Versicherung sich querstellt und Sixtens darauf keinen Bock mehr hat.


    Und das ist der Punkt. Ich kann Sixtens Seite nachvollziehen, die wollen Geld.


    Aber ich habe mich ggü. Sixt regelkonform verhalten. Umgehend informiert und Polizeibericht inkl. Versicherungsdaten des Schuldigen übermittelt. Das sollte nun eine Sache zwischen Sixt und der Versicherung sein. Und wenn das 2 Jahre dauert. Aber mir mein Recht nehmen zu wollen und mit Mahnungen drohen, weil die Gegenerversicherung rumuschelt, das finde ich halt sehr sparsam.


    Ändert aber nichts, wenn es rechtens ist. Tut aber gut ein Wenig die Luft rauszulassen.


    Zumindestens stellt sich meine SB-Versicherung derzeit nicht quer.

  • Wollte nur loswerden, dass ich dein Vorgehen gut finde! Es gibt genug, die den Schaden einfach ihrer SB-Versicherung gemeldet und durch die hätten regulieren lassen. So investierst du deine eigene Zeit, die am Ende dem Gemeinwohl dient :)


  • Wollte nur loswerden, dass ich dein Vorgehen gut finde! Es gibt genug, die den Schaden einfach ihrer SB-Versicherung gemeldet und durch die hätten regulieren lassen. So investierst du deine eigene Zeit, die am Ende dem Gemeinwohl dient :)


    Ich weiß nicht, ob ich eine gewisse Ironie raushöre, wenn nicht, freut es mich :)


    Aber ich würde ungern Ärger um Versicherungsbetrug bekommen, weil einmal eine Gegnerversicherung zahlt und einmal meine SB-Versicherung. Da gehe ich lieber auf Nummer Sicher :-)


    Desweiteren kann ich nichts einreichen, wenn Sixt keine konkreten Forderungen bzw. die zu begleichende SB-Beteiligung per Rechnung einfordert..


  • Von welcher Versicherung könnte Sixt hier überhaupt Geld fordern? von der privaten Haftpflichtversicherung des Franzosen? Oder decken französische Kfz-Haftpflichtversicherungen auch Schäden durch verlorene Ladung?


    Mal ein Zitat von www.versicherungsmagazin.net


    "Handelt es bei dem Gegenstand um etwas, dass ein anderes Fahrzeug, beispielsweise ein LKW, verloren hat, so ist der Halter des anderen Fahrzeugs zur Regulierung des Schadens verpflichtet. Oft kann in einem solchen Fall aber gar nicht mehr genau ausgemacht werden wer den Gegenstand verloren hat".


    In meinem Fall konnte der Beschuldigte ausgemacht werden, in sofern sollte er auch haftbar gemacht werden. Ich frage mal bei Sixt an, woran es genau hapert.