Zusatzversicherung bei VK 0 Euro ohne Scheiben und Reifenschutz notwendig?

  • Hallo zusammen,


    mein Tarif hat eine VK mit 0 Euro SB inkludiert.
    Allerdings ohne Scheiben - und Reifenschutz.


    Würdet ihr mir empfehlen eine Zusatzversicherung (Jahresversicherung, da ich ca. 10-20 Mieten pro Jahr in D habe) abzuschließen?


    Wie ist Rechtslage bei einem Platten oder einem Scheibenbruch/Steinschlag bei VK0 Euro ohne Scheiben und Reifenschutz in Deutschland?


    Bei einer Zusatzversicherung über Hanse Merkur oder Leihwagenversicherung wären diese Schäden dann sicher abgedeckt, oder?


    Danke und viele Grüße
    Peetu

  • Es handelt sich sogar um Sixt. Bei meinem Tarif (VK 0 Euro) ist aber explizit Reifen- und Scheibenschutz ausgeschlossen.
    Das müsste ich dazubuchen.


    Dachte mit den 70 Euro für die LWV wäre ich auf der sicheren Seite für die nächsten 365 Tage.

  • Ist das ein Firmentarif?


    Wenn nein, dann nur mit VK1050 buchen und LWV abschließen. Spart dir bei 20 Mieten im Jahr n Haufen Geld.,

    Ja ist ein Firmentarif. Die 0 Euro VK sind fest hinterlegt. Der Tarif ist gut.


    Das mit der LWV würde aber ja trotz 0 Euro SB funktionieren oder?
    Greift dann halt eben nur bei Reifen- und Scheibenschäden.


    Meine Frage war eben ob ihr das mit der LWV als sinnvoll anseht?

  • Habe die Versicherung jetzt abgeschlossen, aber gerade in den Versicherungsbedingungen gesehen, dass die Versicherung nur greift bei einem
    maximalen Fahrzeugwert von 80.000 Euro.


    Kann es da Probleme geben, da ich desöfteren P/L miete? (X höchstens durch Upgrade)


    Ich stelle es mir etwas problematisch vor, rauszufinden wie hoch der Wert eines 5er BMW mit BLP von 87.000 Euro bei gefahrenen 6000 km ist...
    Menie kommende Miete ist FDMR. Von daher habe ich da erstmal keine Probleme.

  • Es ist bisher immer noch nicht(?) endgültig geklärt, ob sich die 80.000€ auf den BLP oder den Zeitwert beziehen.


    Es gibt diverse Erfahrungen hier, bei denen auch Schäden an M-BMWs etc., also deutlich über 80.000€ reguliert wurden.

  • Es ist bisher immer noch nicht(?) endgültig geklärt, ob sich die 80.000€ auf den BLP oder den Zeitwert beziehen.


    Es gibt diverse Erfahrungen hier, bei denen auch Schäden an M-BMWs etc., also deutlich über 80.000€ reguliert wurden.

    "Ausgeschlossen sind Mietwagen, die einen Wert von über € 80.000 haben oder mehr als 20 Jahre alt sind, sowie das Mieten von „Oldtimern“ sowie teuren oder exotischen Fahrzeugen, die nicht als herkömmlich oder üblich gelten."


    Lt. Versicherungsbedingungen wäre ich eigentlich davon ausgegangen, dass es sich um den Zeitwert handelt.
    Aber gut zu wissen und ich dank dir für die Info.


    Beim Zeitwert wäre es halt schwierig herauszufinden ob das jetzt mehr oder weniger als 80.000 Euro sind.

  • Ich glaube nicht, dass in der beschriebenen Konstellation die LWV Schäden an Reifen oder Scheiben abdecken würde.


    Die LWV versichert ja nur den Selbstbehalt einer bestehenden Versicherung. Da du die Autos komplett ohne Versicherung für Scheiben/Reifen mietest, gibt es auch keine Selbstbeteiligung, die die LWV übernehmen könnte.