Guten Tag,
ich habe am 31. Januar 2009 zusammen mit einem Freund für meinen Umzug innerhalb
Berlins einen Miettransporter angemietet, diesen noch am Abend desselben Tages
auf dem Hof der Autovermietung abgestellt und den Schlüssel/die Papiere in den
Nachtbriefkasten eingeworfen. Sowohl bei der Übergabe als auch bei der Abgabe
war der Wagen dem gründlichen Augenschein nach in einwandfreiem Zustand (was
aber nur für die Übergabe auch schriftlich dokumentiert ist, da die
Autovermietung zum Abgabezeitpunkt schon geschlossen war).
Wenig später habe ich dann einen auf den 1. Februar 2009
datierten Brief der Autovermietung erhalten, demzufolge ich einen Schaden in Form
zweier nach aussen durchdrückender Beulen an der Innenseite der Schiebetür verursacht hätte. In dem mir
zugeschickten Unfallbericht habe ich die Autovermietung darauf hingewiesen,
dass mir bei der Abgabe ein solcher Schaden nicht aufgefallen war und kein
Verschulden meinerseits besteht.
Am 23. Februar 2009 bekam ich daraufhin von der Autovermietung
eine Rechnung über 464 Euro (bei einem Selbstbehalt von 700 Euro), deren
Bezahlung „sofort fällig“ sei. Als Anlage war dem Schreiben nun aber keine
Rechnung eines Fachbetriebes über eine ausgeführte Reparatur beigefügt, sondern
lediglich die mir sehr hoch angesetzt erscheinende „Online-Kalkulation“ einer „Gutachtenzentrale“.
Offensichtlich beruht diese Kalkulation nicht auf einer In-Augenschein-Nahme
vor Ort, sondern lediglich auf von der Autovermietung übersandten Photodateien
(auf diesen der „Kalkulation“ als unscharfer Ausdruck beiliegenden
Photographien konnte ich aber keinerlei Schäden erkennen).
Auf Grund dieser für mich doch sehr fragwürdigen Situation
würde ich mich gerne gegen diese Zahlungsaufforderung wehren, obwohl ich außer
durch meine Aussage und die meines Begleiters nicht beweisen kann, dass die
Beulen schon vor meinem Mietzeitraum vorhanden waren oder erst nach diesem
entstanden sein müssen.
In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen:
Wie kann ich die Autovermietung denn davon überzeugen, dass
ich nicht der Verursacher dieser Schäden bin?
Kann ich die Zusendung der Photographien des vermeintlichen
Schadens verlangen?
Kann ich die Erstellung eines richtigen Vor-Ort-Gutachtens
statt einer bloßen „Online-Kalkulation“ verlangen?
Kann ich im schlimmsten Falle vor der Bezahlung die Vorlage
einer konkreten Rechnung für ausgeführte Arbeiten verlangen?
Besten Gruß und Dank