Die Frage stellst Du schon falsch. Die Frage ist, was die Forderung durch Sixt begründet.
Wenn der Kunde mit einem Anbieter vereinbart, dass das Auto zum Zeitpunkt X abgeholt wird, und der Parkplatz bis zu diesem Zeitpunkt und vielleicht noch ein bisschen Karenzzeit bezahlt ist, sind seine Pflichten erfüllt. Der ex-Mieter darf das Auto nicht einmal mehr verwenden, um es umzuparken.
Unstrittig ist: Der Mieter haftet für Verstöße während der Mietzeit. Unstrittig ist wohl auch: Hätte Sixt sich an die Vereinbarung gehalten, hätte es keine Kosten gegeben.
Und: Der Wagen kann je nach örtlicher Praxis mit 48-72h Vorlaufzeit überall in einem Parkverbot stehen, in jedem beliebigen öffentlichen Parkraum, danach kostenpflichtig abgeschleppt. Es ist also unmöglich, ein Auto für mehrere Tage sicher abzustellen, demzufolge kann auch niemand davon ausgehen, dafür wäre gesorgt.