Sixt: Schweizer Mietwagen nach Deutschland führen

  • Hallo zusammen,


    ich bin im Mai nach Zürich und habe vor von dort aus einen Abstecher nach Süddeutschland zu machen. Ich bin deutscher Staatsbürger an deutschem Wohnsitz. Ich habe bei Sixt ein Auto reserviert (krass wie teuer die da sind) und nun habe ich aber diese Seite vom Zoll gefunden:

    https://ec.europa.eu/taxation_…travelling/entering-eu_de


    Unter anderem steht dort das:

    Zitat

    If you are resident in the European Union, then you should not in principle be driving a hired vehicle with non-EU registration plates in the EU without having paid the applicable customs duties and taxes.

    However, there are a few exceptions to this rule:

    • when the vehicle is hired in a country outside the EU, such as Switzerland, in order to, within 3 weeks, return to your place of residence in the EU;
    • when the vehicle is rehired in the EU in order to leave the EU territory within 3 weeks.

    If you plan to rent a vehicle in a non-EU country (e.g. Switzerland) and drive it to visit or holiday in a country in the EU (e.g. France, Germany, Austria or Italy), make sure you inform the car rental company in advance and request to receive a vehicle with EU registration plates.

    There are also other situations in which EU residents are exceptionally allowed driving non-EU registered vehicles, such as:

    • when the vehicle is used for private purposes and on an occasional basis, at the request of the owner of the vehicle, who is also in the EU at the time of use of the vehicle;
    • when the vehicle is provided to a EU cross-border worker by his/her employer based in a country outside the EU for journeys to and from the workplace.

    For complete information on all rules and exceptions, please see Articles 212-216 of the Commission Delegated Regulation No 2015/2446

    Wenn ich das richtig verstehe wäre eine Einwegmiete Zürich - Deutschland und eine Einwegmiete Deutschland - Zürich erlaubt, die Miete Zürich - Zürich mit dazwischenliegendem Deutschlandaufenthalt aber nicht. Die Sixt-Hotline konnte mir auch nur mitteilen, dass Sixt die Einreise nach Deutschland erlaubt, weil Ländergruppe 1 (ja ach ne...). Die Lösung, die laut mehrerer Schweizer Zeitungen möglich wäre, ist ein Auto mit deutschem Kennzeichen zu bekommen. Das konnte mir die Dame an der Hotline eben aber nicht garantieren.


    Habt ihr schon Erfahrungen mit dem Sachverhalt gemacht? Ich bin grade etwas schockiert, dass da offenbar so ein Problem besteht. Kennt ihr Schweizer Vermieter, die einem ein deutsches Kennzeichen garantieren können?

  • Spar dir die Einwegmiete, die kostet über 400 euro zusätzlich


    Zum Rest gebe ich später noch Info.

    Ja, die Einwegmiete würde ich mir in dem Falle natürlich sparen und das Geld eher in die SBB investieren. Auf deine spätere Info bin ich gespannt, ich hoffe ich hab irgendwas wesentliches übersehen :-) Danke schonmal!

    Ich sehe nicht so ganz das Problem. Dein Fall scheint ja in den Richtlinien ausgenommen zu sein??

    Naja, je nachdem wie korinthenkackerisch ich drauf bin ist der Fall nicht ausgenommen: Wenn mich der Zoll auf der Fahrt von DE nach CH kontrolliert, dann bin ich weder (a) in "return to your place of residence in the EU;" noch trifft (b) zu: "when the vehicle is rehired in the EU in order to leave the EU territory within 3 weeks.", denn ich fahre bei (a) ja weg aus DE und für (b) habe ich das Auto nicht in DE angemietet sondern in CH.

  • Um das nochmal zu verdeutlichen:


    Bis etwa Mitte 2015 konnte man als EU Bürger Schweizer Nachbarländer während maximal 8 aneinanderliegenden Tagen mit dem CH Wagen bereisen. So wie es andersherum nachwievor möglich ist, mit dem EU Wagen als Schweizer Wohnsitzinhaber für max 8 Tage den Wagen in der Schweiz zu fahren. Wie das in dem Fall funktioniert, habe ich bereits in einem anderen Thread erklärt.


    Da die EU das ihrerseits aber nicht mehr erlaubt, darfst du mit dem CH Wagen nicht außerhalb der Schweiz fahren, ausser du befindest dich auf direktem Weg nach Hause.


    Da du den Wagen aber in beiden Ländern benutzen möchtest und wieder in Zürich abgeben möchtest, weise Sixt entsprechend darauf hin. Sie werden dir dann ein Fahrzeug mit EU Kennzeichen geben.


    Ich empfehle dir, nicht nach Zürich zu fliegen, sondern nach Basel. Dort reserviert bei der Station Mühlhausen Basel Flughafen und benutzt den Ausgang France. Allerdings hat es im Schweizer Sektor oftmals ein bis drei Münchner stehen.

  • Wir reden hier jetzt von Mietwagen.

    Private Fahrzeuge sind wieder anders geregelt.


    Mittlerweile ist es soweit gelockert worden, dass der Schweizer (Wohnsitzbezogen) nicht mehr nebendran sitzen muss. Der Wagen darf innerhalb der EU nur von dir bewegt werden, wenn der Schweizer sich in der EU währenddessen aufhält. Sitz er beispielsweise in Miami am Strand und du willst seinen Wagen aus dem Parkhaus am Flughafen holen weil es zu teuer wird, ist das verboten. Fliegt er allerdings nach Spanien, ist das kein Problem. Du darfst den Wagen nur nicht in die Schweiz mitnehmen. Ist er wiederum in der Schweiz und lässt dich mal ans Steuer weil du mit dem geilen V10 sportcoupe durch die kurvige Landschaft Kurven willst, ist das okay.


    Als ich noch in der Grundschule war, war das tatsächlich verboten überhaupt ein Auto als Deutscher in Deutschland zu fahren, was in der Schweiz zugelassen war.


    Deutscher und Schweizer bezieht sich bei dem Sachverhalt nicht auf Nationalität, sondern ausschlaggebend ist der Wohnsitz.