Hallo zusammen,
mir wurde an einem Europcar Mietwagen über Nacht das Glas eines Außenspiegels eingeschlagen.
Am nächsten morgen hatte ich telefonisch Europcar informiert und Anzeige bei der Polizei erstattet (diese auch bei Fahrzeugrückgabe vorgelegt).
Nun habe ich eine Rechnung von EC über 230€ für die Reparatur des Spiegelglas erhalten (85€ für das Glas, 50€ Arbeitskosten, 95€ Sachverständigenkosten).
Ich hatte den Basic Versicherungsschutz mit 1150€ SB. Für mich stellen sich hier zwei Fragen, die evtl. jemand aus dem Forum beantworten kann:
1.) Laut AGB von Europcar muss ich bei Vandalismusschäden wohl bis zu meiner SB bezahlen. In diesem Forum und auf anderen Seiten habe ich gelesen, dass bei nicht selbst zu verantwortenden Schäden (sofern ich meiner Sorgfaltspflicht nachgekommen bin und auch Anzeige erstattet habe) dies bei Vandalismus nicht der Fall sei? Ist dieser Punkt in den AGBs von Europcar dennoch rechtens?
2.) Ich habe von EC lediglich eine Rechnung über die Reparatur, aber nicht für den Sachverständigen erhalten (immerhin 95€). Mir ist absolut unklar, wofür man bei einem kaputten Spiegelglas (nur Glas, nicht der Spiegel) einen Sachverständigen braucht bzw. welche Leistung dieser getätigt haben soll. Ist diese Rechnungsposition von EC zulässig?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten!