Straßenverkehr, StVO und Bußgeldkatalog, die Diskussion

  • Danke, das sind genau die Links die ich gesucht habe aber nach ordentlichem Googeln nicht gefunden hab


    Habe jetzt einfach mal dem Ordnungsamt gemailt, vlt hilft der Text noch jemanden anderen:



    Edit: neben dem Park geparkt :D

  • Sowas kenne ich auch zur genüge.

    Das ehemalige Haus meiner Eltern lag in einem Naherholungsgebiet/Naturschutzgebiet bei Hannover. Am Ortsende stand ein Schild Durchfahrt verboten, bewusst ohne Anlieger frei, um zu verhindern, dass diverse Wanderer weiter fahren um sich ein paar Meter laufen zu sparen, klingt blöd gab es aber zur Genüge.

    Dann wurde später auf bitten des Dorfpolizisten doch ein Anlieger frei Schild montiert, was dazu führte, dass am Samstag bei gutem Wetter regelmäßig die Müllabfuhr unseren Müll nicht abholen konnte , da die eh schon enge Straße noch enger wurde.

    Das Schild wurde wieder abgehängt und wir bekamen eine schriftliche Befahrerlaubnis in Form eines a5 Zettels in knallorange , der dann am Ortsende in die Scheibe zu legen war.

    Wurden aber trotzdem alle des öfteren mal von der Polizei angehalten wenn man abends / nachts nach Hause kam.
    für Gäste hatten wir immer ein paar einlaminierte Zettel mit Rufnummer und dass diese zu uns gehören würden.

    Nachdem es den einen oder andern auch mal mit einem Ticket erwischt hatte.

  • Nein, das zählten sie nicht als Anliegen, weil es nicht darauf ankommt, ob man ein "Anliegen" hat. Du hast schlicht berechtigterweise ein "anliegendes" Grundstück aufgesucht.


    Kommt unterm Strich auf das gleiche raus, aber der innere Monk in mir rebelliert, wenn bei der Frage, wer Anlieger ist darauf abgestellt wird, ob man ein "Anliegen" habe.

    Das weiß ich schon. Ich habe nur zitiert. "Wenn das Ihr Anliegen ist, ab dafür." So oder so ähnlich. Jedenfalls bezog er sich eben NICHT darauf, dass ich auf ein anliegendes Grundstück möchte. Sondern es reichte ihm, dass ich ein Ziel, er nannte es selbst "Anliegen", hatte. Ich war genaugenommen auch nicht auf einem anliegenden Grundstück. Sondern auf öffentlichem Grund.


    Es wird also auch von den Gesetzeshütern falsch verstanden oder entsprechend kulant ausgelegt.

  • Hier passt es besser:

    Jo. Ich denke die meisten werden sich schon selbst gefragt haben, ob sowas nicht theoretisch möglich wäre. Zumindest war mir schon Mal der Gedanke gekommen, dass man ja jemanden (der nie fährt) dafür bezahlen könnte Punkte zu übernehmen. War nur eine Frage der Zeit, bis jemand tatsächlich ein Geschäftsmodell daraus macht.


    Bedeutet im Endeffekt natürlich, dass diejenige die sich Punkte-Stellvertreter leisten können, ziemliche Narrenfreiheit auf Deutschlands Straßen genießen. Das bestärkt mich in meinem Glauben es müsse eine umfassende Reform her.

  • Als das Geld für die Fahrradparkhäuser gestrichen wurde, gab es keinen Aufschrei. Politisch gewollt scheint eine Verkehrswende von keiner Regierungspartei mehr zu sein.


    Was dieser Kindergarten soll, würde mich schon interessieren. Am Ende wird es keine Fahrverbote geben.

  • Ich würde eher sagen auch der letzte Ideologe hat erkannt, dass eine Verkehrswende auf absehbare Zeit in Deutschland schlichtweg nicht umsetz- und durchsetzbar ist. Die Gründe sind bekannt und hier vielfach diskutiert.


    Kindergarten ist, dass einige Parteien seit nun 9 Monaten nicht verstehen, dass es dem Klima vollkommen egal ist in welchem Sektor CO2 gespart wird, es kommt einzig und allein auf die globale Gesamtsumme an. Keine Ahnung was daran so schwer zu akzeptieren ist.

  • Die Online Anmeldung hat mich bei meinem Auto zum verzweifeln gebracht. Nicht nur, dass die Website 5 Mal wegen „Fehlern“ beendet wurde (3 falsche Eingaben und der Vorgang wird beendet, obwohl alles richtig ist. Das Programm sagt trotzdem gerne etwas wäre falsch), nein, am Ende habe ich bezahlt und es kam keine Bestätigung sondern wieder eine Fehlermeldung. Die Bestätigung war dann erst 10-15min später auf der Startseite sichtbar. Vorher stand auch da nichts…


    Und dann hatte ich nirgends gelesen, dass man damit (mit Kennzeichen und Bestätigung) nicht ins Ausland fahren darf. Gut, das ist meine Schuld, da hatte ich mich nicht ausreichend mit beschäftigt.

    Die Plaketten kamen dann knappe 7 Tage später an und sehen unglaublich hässlich aus. Die sind nämlich nicht Rund wie normale Plaketten sondern haben an einer Seite eine gerade Seite, damit du die ordentlich ankleben kannst. Und obwohl es so aussieht, als ob man diesen Teil wieder abziehen könnte, kann man dies nicht. Stört mich immer noch…


    Alles in Allem hat es funktioniert, aber nächstes Mal gehe ich wieder ins Amt…hätte mir in meinem speziellen Fall viele Nerven und Zeit gespart.

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  • Onlineummeldung macht Sinn, wenn das alte Kennzeichen vorhanden ist.

    Dann kann dieses inkl. der Plaketten einfach weiterverwendet werden.

    Das dürfte auch regionsübergreifend gehen, da man ja auch z.B. bei Wohnortwechsel nach Ummeldung sein altes Kennzeichen behalten darf.

  • Ich sag’s euch: der M850i zieht Vollidioten einfach magisch an.
    Letztes Mal wurde ich so oft gedrängelt wie noch nie und heute saß ich 1 1/2h auf der Polizeidienststelle.


    Was ist passiert? Nachdem er ohne zu blinken die Spur wechselte und ich nur durch eine Gefahrenbremsung einen Unfall auf der BAB verhindern konnte, bin ich gemütlich weiter gefahren (100-120km/h).

    Nachdem ich mich halbwegs beruhigt hatte bin ich dann wieder 140 gefahren als etwas von hinten angeschossen gekommen ist und mich rechts überholt (ohne blinken natürlich). Fährt an mir vorbei und wirft mir etwas in die Windschutzscheibe, was aber zum Glück verfehlt hat. Ab dann hat er mich locker 20-30min lang genötigt und die Autobahn vor mir blockiert.

    Strafverfahren wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und Nötigung (sowie diverser anderer „Kleinigkeiten“) wurde gegen den Anderen eingeleitet.

    Leider war der BMW DriveRecorder nicht eingerichtet sodass wir nur die Nötigung auf Video haben.

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