Hallo, Freunde der automobilen Liebe auf Zeit,
einige mögen sich an meine L2D-Dachfenster-Geschichte aus dem Sommer erinnern, hier will ich die Gelegenheit nutzen, um mal ein Update zu geben und meine Erfahrungen zu teilen.
Ich lagere das auch mal direkt aus, da der Beitrag a) relativ lang werden könnte, ich b) mir noch 1-2 Ratschläge erhoffe und c) vielleicht ähnliche Erfahrungen angefallen sind - ich hoffe, das ist okay für das Mod-Team.
Aber mal von vorne ...
Was ist passiert?
An einem Wochentag Anfang Juni parke ich morgens meinen L2D Seat Leon Cupra ST - wie immer - direkt in der Straße vor meiner (alten) Wohnung. Die Straße ist eine quasi-Sackgasse mit Bewohnerparkplätzen, also alles ruhig. Als ich ca. 3 h später zum Einkaufen fahren wollte, bemerkte ich, dass da etwas gewaltig nicht stimmt. Das Dachfenster war komplett kaputt und der Innenraum voller Scherben.
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Man sieht einen Riss über die gesamte Breite des Dachfensters, eine Wölbung nach oben an der Bruchstelle und keine Fremdkörper im Innenraum.
Ich habe dann L2D angerufen und auf deren Anweisung dann Seat, die haben mich in die nächste Vertragswerkstatt geschleppt. Dort wurde das Auto dann umgehend repariert und alles hätte gut sein können. Hätte hätte ...
Was habe ich (fälschlicherweise) angenommen?
Kurz: Statt Vandalismus, Unfall oder Eigenverschulden (was jeweils Kaskoschaden mit SB wären) habe ich einen Sachmangel (Gehe nicht über TK, ziehe nicht 300 EUR ein) vermutet.
Bis zum Zeitpunkt der Reparatur habe ich mir keine Sorgen gemacht. Ich hab schließlich das Dachfenster nicht kaputt gemacht.
Vandalismus war auch schnell vom Tisch; beim Friseur, vor dem das Auto am helllichten in der frequentierten Fußgängerzone stand, hat niemand irgendjemanden am Auto gesehen. Außerdem gab es keinen Gegenstand im Innenraum und der Schaden sieht auch nicht nach nem Hammereinschlag oder so aus.
Auch ein Unfall durch einen Dritten scheint erstmal nicht logisch oder wie soll so etwas passieren?
Was aus meiner Sicht also mangels logischer Alternativen übrig blieb war also ein Spannungsriss. Passiert nicht sonderlich oft, aber passiert halt. Bei VAG, Hyundai, Tesla und Ford kenne ich entsprechende Fälle. Morgens war es kalt und das Auto stand in der Sonne, ist also die am wenigsten unplausible Geschichte.
Nun dachte ich "cool, dass ich keinen Gebrauchtwagen gekauft, sondern einen Neuwagen abonniert habe", denn dann hat man Schutzmechanismen wie Gewährleistung, Garantie und Sachmängelhaftung. Hierauf basiert später meine erste Haupterkenntnis, also bitte im Hinterkopf behalten.
Das L2D-Schadensmanagement hat mir diesen süßen Zahn des Verbraucherschutzes ganz schnell gezogen. Mit Aussagen wie "das haben wir bei 5.000 Seat noch nie hier gehabt, das kann kein Sachmangel sein " (der Smiley ist für den Vibe, den der Schadensmanagement-Mitarbeiter hatte).
Klug, wie ich gerne wäre, dachte ich, "ja okay, die wissen das nicht besser, § 477 BGB (Beweislastumkehr) schützt mich hier, weil Seat erstmal nachweisen muss, dass ein anderer - unplausiblerer Grund - eingetreten ist". Pustekuchen. Auch hier im Forum stand dann irgendwann, dass es vielleicht gar nicht so leicht ist.
Ich habe dann noch 3-4 Mal mit L2D/Fleetpool gesprochen und dabei der Kaskogeschichte widersprochen, aber rausgekommen ist nichts. Dann war erstmal Ruhe und ich dachte, dass das coolerweise als Kulanz zu interpretieren sei.
Was zuletzt geschah ...
Like2Drive schickt von ein paar Wochen eine Rechnung über SB von 300 EUR für die Reparatur des Dachfensters. Ich habe nicht gezahlt und der Rechnung nochmals aus beschrieben Gründen widersprochen. War ja alles noch nicht abschließend geklärt, ... aus meiner Sicht.
Drei Tage später hatte ich dann das zweifelhafte "Vergnügen", dass mich ein Schreiben der L2D-Anwälte erreicht.
ZitatSie als Mieter treffen neben Ihrer Hauptpflicht zur Zahlung der vereinbarten Leasingraten auch Nebenpflichten,
das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und Schäden zu vermeiden.
Miete ich oder lease ich, das ist hier die Frage ... Und ja, klar hab ich das Auto pfleglich behandelt und Schäden vermieden.
ZitatDa das Fahrzeug während es sich in Ihrem Besitz befand beschädigt worden ist,
haben Sie auch dafür einzustehen und sind meiner Mandantschaft zur Zahlung von
Schadensersatz nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB, 823 I BGB verpflichtet.
Grundsätzlich nicht falsch. Kenner der Mietwagenszene kennen allerdings den berüchtigten ADAC-Schrieb, der nicht-verantwortbare Schäden einordnet.
ZitatEntgegen Ihrer Ansicht ist meine Mandantschaft auch nicht verpflichtet nachzuweisen, dass hier kein
Sachmangel vorliegt. Grundsätzlich trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweistlast dafür, dass ein Mangel
vorliegt. Da Sie sich auf die Behauptung stützen, dass die Beschädigungen durch einen Sachmangel
verursacht worden sind, sind Sie beweisbelastet.
Diese Aussage ist essenziell. Hier wird klar, dass man Mieter ist und einem dadurch einen der wichtigsten Vorteile am Neuwagen-Abo versagt wird - Verbraucherschutz.
ZitatZudem hat meine Mandantschaft bereits unter Schilderung des Sachverhalts und Übersendung der Bilder von
den Beschädigungen eine Anfrage beim Hersteller gestellt, ob die Beschädigung des Panoramadachs auf
einen Sachmangel beim Herstellers zurückzuführen ist. Der Hersteller vereint dies. Anbei habe ich Ihnen das
Schreiben des Herstellers nochmals angehängt.
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SURPRISE, "Sachmängel WAS? Diese Zeitschrift kennen wir bei Seat nicht".
ZitatIch fordere Sie daher auf die Rechnung zu bezahlen. Ansonsten sehen wir uns gezwungen Klage gegen Sie zu erheben.
Bei L2D schreibt man Kundenservice noch groß. Da fühlt man sich wohl.
Und nach Rückfragen meinerseits kam dann noch:
ZitatAlles anzeigenDa das Fahrzeug in Ihrem Besitz beschädigt wurde, tragen Sie hierfür auch die
Verantwortung und können diesbezüglich haftbar gemacht werden. Gegenteilige
Behauptungen sind von Ihnen zu beweisen. § 477 BGB kommt hier nicht zur
Anwendung, da es sich bei dem Fahrzeugüberlassungsvertrag um einen atypischen
Mietvertrag handelt, sodass lediglich die § 535 ff. BGB anzuwenden sind. Daher
tragen Sie als „ Mieter“ die Darlegungs- und Beweislast gegenüber meiner
Mandantschaft.
Das bestätigt: Als L2D-Kunde ist man Mieter. Gewährleistungen, Sachmängelrecht und Garantie sind einem also vorenthalten. Ist eine Erkenntnis, die ich später nochmal aufgreife.
ZitatVielmehr geht auch dieser wie
bereits meine Mandantschaft und die Reparaturwerkstatt davon aus, dass der
Schaden durch einen Steinschlag verursacht wurde.
Wenn ich Mieter bin und der Schaden Folge eines Steinschlags sein soll, habe ich diesen nicht zu verantworten, da ich den Schaden nicht zu verantworten habe. Dies ist in § 538 BGB geregelt, von Gerichten bestätigt und Grundlage des genannten ADAC-Schriebs für Steinschläge bei Mietwagen.
ZitatSie verweisen in Ihrem Schreiben auf die AGBs meiner Mandantschaft bezüglich der
Sachmängelhaftung. Wie Sie den AGBs entnehmen können stehen Ihnen als
Vertragspartner gerade keine Ansprüche oder Rechte wegen Sachmängeln gegen den Fahrzeuggeber (meine Mandantschaft) zu, vgl. 1.7.1 der AGBs. Diesbezüglich wurden Ihnen gemäß 1.7.2 der AGBs alle Ansprüche gegen den Lieferanten/Hersteller abgetreten. Möchten Sie daher Ansprüche wegen eines Sachmangels geltend machen, dann müssen Sie dies gegenüber dem Lieferanten/Hersteller tun.
Abgesehen davon, dass ich keine Handhabe gegen Seat habe, da ich keinerlei Informationen habe, wann wie wo bei wem das Fahrzeug gekauft wurde, sodass ein Durchsetzen der mir vererbten Recht unmöglich ist, kam hier mehrfach im Forum die Aussage, dass L2D diese Ansprüche gar nicht abtreten kann, weil sie diese selbst nicht haben - z.B. gilt § 477 BGB nicht für B2B. Nächster Punkt, den ich als Erkentnis später aufgreife.
Ach ja .. am Ende natürlich ..
Zitat(...) ansonsten sehen wir uns gezwungen Klage zu erheben.
Das ist wohl die Grußsignatur der L2D-Kundenservice-Exekutive.
Das ist der Status bisher. Ich habe auf den ADAC-Sachverhalt schriftlich hingewiesen und drum gebeten, mir vor(!) Fristablauf zu antworten. Dem wurde natürlich nicht nachgekommen.
Das Ende vom Lied ...
So habe ich also gerade die Selbstbeteiligung für einen Schaden, den ich nicht zu verantworten habe (vgl. ADAC) und die Weihnachtsgeschenke der L2D-Anwälte bezahlt - einfach weil ich es mir nicht leisten kann, verklagt zu werden. Trotz Rechtschutzversicherung.
Die sachlichen Ergebnisse, die ich mitnehme und auf die ich hier hinweisen will:
- Als Kunde von Like2Drive gilt man als Mieter. Damit verfällt mit § 477 BGB (Beweislastumkehr) einer der wichtigsten Grundsätze im Bezug auf Verbraucherschutz. Jeder Schaden, der nach Übernahme des Fahrzeugs auftritt, Kostet den Kunden Geld. Und ein Sachmangel an einem Neuwagen ist gar nicht so selten, wie man denkt.
Hier im Forum gab es Fälle, wo sich L2D als kulant gezeigt hat, aber bestätigen kann das nicht und einen Schutz hat man schon gar nicht. - Ich selbst habe L2D hier "kennengelernt" und das Konzept - das ich grundsätzlich noch super finde - als super empfunden. Als Rechts-Laie habe ich den AGB entnommen, dass ich in Fällen wie dem hier geschilderten als wirtschaftlich Benachteiligter geschützt bin. Dem ist nicht so. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich mich für das klassische Leasing und gegen L2D entschieden.
Jedem, der über L2D nachdenkt, weil er die "Sorgenfreiheit" des Neuwagens als wichtig erachtet (so wie ich) möchte ich drauf hinweisen, sich hier genau zu informieren. Ich stand mit dem Neuwagen völlig ungeschützt dar. - Was mir nach dem "Nachgeben" und Zahlen abgesehen vom Frust bleibt, weiß ich noch nicht. Ich habe überlegt, ob ich mich drauf berufe, dass ich als Mieter Mängel, die ich nicht zu verantworten habe, nicht zahlen muss (§ 538 BGB) und dass ich die AGB prüfe (Abtretung der Sachmängelhaftung) und dann - wenn diese sich als fehlerhaft erweisen - den Vertrag anzufechten, Spaß am Seat und an L2D habe ich ohnehin nicht mehr. Aber das wird alles nur noch teurer für mich - das weiß auch L2D.
Das soll kein klassischer "MIETET NIE WIEDER BEI XY"-Ferienthread werden, sorry wenn das so klingt. Aber hätte ich vorher selbst eine solche Erfahrung, wie ich sie hier geschildert habe, mitbekommen, wäre mir das hier nicht passiert. Deswegen hoffe ich, dass ich hier Leute auf Sachverhalte aufmerksam machen kann, die sie selbst nicht in den AGB oder im Konzept L2D erkennen - wie ich meiner Zeit.
Als Schlusswort: Ich finde L2D als Idee toll und hoffe, dass es irgendwann - freiwillig - einen einen entsprechenden Schutz für den Kunden einbaut. So wie mit der Jobverlustversicherung, die ist nämlich gut. Bis dahin werde ich L2D allerdings in meinem Bekanntenkreis aufgrund der genannten Risiken nicht weiter empfehlen können.
Aber bis dahin - Glückwunsch like2drive , ihr habt euch mit der Einschüchterungstaktik euer Anwälte erfolgreich vor den Konsequenzen einer voreiligen Reparatur geschützt.
Gruß - Rob