How to | Ungerechtfertigte Gebühr bei Ordnungswidrigkeit zurückbekommen

  • Negative Feststellungsklage wäre der Weg um das Nichtbestehen der Forderung feststellen zu lassen, ohne dass ich das aus Kostenrisikogründen empfehlen würde.


    Mahnbescheid ist bei einer Forderung, die aufgrund von Rechtsfragen streitig ist, sowieso unsinnig, außer man spekuliert darauf, dass der andere vergisst Widerspruch und Einspruch einzulegen.


    Einfach der Forderung einmal widersprechen und dann auch nicht zahlen. Dann ist der Forderungssteller am Zug und der wird wegen 30 € bei unsicherer Rechtslage eher keine Klage erheben, zumal das erhebliche unternehmerische Risiko besteht, dass ein mieterfreundliches Urteil zwei Tage später bei den Verbraucherzentralen und in der „Motorwelt“ zu finden ist und sich viel mehr Mieter weigern diese “Gebühr“ zu entrichten.

  • Sixt nimmt es direkt von der Karte. Ich durfte einmal die Erfahrung machen. Gleich 2 X 30 Euro bei einer Miete. Einmal, da ein Parkraum-Überwacher (PÜ) behauptete das Fahrzeug hätte länger als erlaubt auf einem Supermakt-Parkplatz gestanden. Einmal, da mich genau zu der Zeit, wo das Fahrzeug laut PÜ noch auf dem Supermarkt-Parkplatz stand, ein Blitzer im benachbarten Ausland erwischt hat. Das erste Foto nach einigen Jahren, in dem Fall war es aber hilfreich, da ich so beweisen kann, dass der Vorwurf der PÜ falsch ist. Die 30 Euro wollte der PÜ nicht zahlen und verwies mich an Sixt. Ich habe beiden Zahlungen bei Sixt widersprochen und beide wurden erstattet.

  • Sorry, hab das mit der Rechnung schlicht überlesen. Natürlich macht ein Mahnbescheid dann keinen Sinn. Ich bin davon ausgegangen das Geld wurde bereits abgebucht. Mein Fehler.


    Einfach Widerspruch einlegen und zurücklehnen.

  • Sorry, hab das mit der Rechnung schlicht überlesen. Natürlich macht ein Mahnbescheid dann keinen Sinn. Ich bin davon ausgegangen das Geld wurde bereits abgebucht. Mein Fehler.


    Einfach Widerspruch einlegen und zurücklehnen.

    Danke für eure Antworten!


    Ich habe nur die Sorge, dass die irgendwann mit Inkasso ankommen und ich dann noch mehr bezahlen muss. Die Frage ist jetzt, wie lange die Rechnungsfrist angehalten wird. Widersprochen habe ich ja schon...

  • Es tut sich was. Das LG Frankfurt/Main hält die Bearbeitungsgebührenklausel von Hertz Spanien (!) für unzulässig. Hertz hat Berufung eingelegt.


    In einem Parallelverfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Sixt hat das Landgericht München eine ähnliche Klausel für zulässig erachtet. In diesem Verfahren hat der vzbv Berufung eingelegt.


    Vielleicht wird das mal höchstrichterlich geklärt.


    https://www.vzbv.de/urteile/he…rbeitung-von-strafzetteln


    Es scheint so, als wäre die Klausel für Hertz Deutschland nicht angegriffen worden.


    Zitat der Verbraucherschützer: "Eine Bearbeitungspauschale wäre nur zulässig, wenn sie den typischerweise zu erwartenden Kosten des Unternehmens entspricht und den Kunden ausdrücklich die Möglichkeit einräumt, den Strafzettel anzufechten."

  • In Deutschland wird nur ein Bruchteil aller Urteile veröffentlicht. Im Jahr 2024 eigentlich ein Unding - aber nicht mal die elektronische Akte ist in vielen Gerichten vollständig implementiert. Vielleicht wird ja die Entscheidung des OLG veröffentlicht, aber man weiß es nicht. Sicherlich wird aber die Verbraucherzentrale sich in irgendeiner Form dann dazu äußern.

  • Zitat

    Für die Anmietung eines Fahrzeugs auf der deutschsprachigen Internetseite des Unternehmens sei deutsches Recht anzuwenden.

    Quelle - dort ist auch das Urteil (edit: nicht das im Verfahren mit Sixt) zu finden.


    Gilt denn wohl auch der Umkehrschluss (ausländische Website für Buchung egal wo --> ausländisches Recht; Stichwort Alpen, Pasta, Baguette)? Und ist das auch übertragbar auf Franchises (bspw. bei EC), insbesondere wenn es für Otto Normalverbraucher nicht erkennbar ist, dass es sich um einen Franchisevermieter handelt?

    Die Frage ist dann: was hat man denn davon (außer geringere Knöllchenkosten im Fall der Fälle)? :D

    Einmal editiert, zuletzt von NurMalGucken ()

  • Soeben eine Mahnung von EC zu den Bearbeitungsgebühren bekommen. Wenn ich nicht zahle, behält sich EC weitere Schritte vor.


    Schicke ich jetzt nochmal den selben Widerspruch ab oder muss ich jetzt anders reagieren? ^^

  • So, ich habe den ersten Versuch an Sixt geschickt, und folgende Antwort erhalten:




    Würdet ihr den zweiten Versuch noch hinterher schicken, oder es dabei belassen ?