Selbstbeteiligung bei der Haftpflichtversicherung

  • Wer das nicht akzeptiert mietet halt nicht, wer nicht liest nimmt sich n Anwalt, versuchts vor Gericht und hat entweder Erfolg oder am Ende den Totalschaden. Ich wüsste jetzt aber ehrlich gesagt nicht, wie man da irgendwas in Richtung 307 BGB konstruieren könnte (bin zum Glück aber auch kein Jurist).


    Kaum ein Mensch (außer Juristen im Streitfall) liest sich teilweise dutzende Paragraphen AGB durch, oder wann hat hier jemand vor einer Miete zuletzt die AV AGB studiert? :104:


    Stell Dir vor, Du unterschreibst einen MV und in § 123 der AGB steht drin: „Die Haftungsbeschränkung greift nur für jeden dritten Unfall an einem Mietfahrzeug.“

    Hier. Selbst Drive Mieter gewesen letztes Jahr. AGB überflogen, Passus gesehen, Auslandsfahrt angefragt, freigegeben worden, fertig.

    So viele dutzende Paragraphen (es sind 15) sind jetzt auch nicht.



    Das " Skandal: SB bei Haftpflicht" ist doch ne reine Fehlinterpretation. Die AV hat ja nichtmal kohärent zu ihren eigenen Bedingungen gehandelt und den Wagen voll in Rechnung gestellt, sondern noch gut Kulanz walten lassen (völlig neutral gesehen).

  • Das " Skandal: SB bei Haftpflicht" ist doch ne reine Fehlinterpretation

    Kannst du erklären in wie weit das eine Fehlinterpretation ist? Wie interpretierst du diese AGB Klausel?


    „Der Mieter haftet für Schäden, die er mit dem Mietfahrzeug Dritten gegenüber verursacht hat, mit einer Selbstbeteiligung von ebenfalls jeweils 1.000€. Diese Haftung kann nicht durch die Haftungsbefreiung ausgeschlossen werden. Die Selbstbeteiligung der Haftungsbefreiung bleibt unberührt.“

  • Urgs Ich geb zu nicht das ganze Geplänkel gelesen zu haben :wacko: Kannte halt das Thema Vertragsstrafe/Haftungsverlust bei Nichtanmeldung der Auslandsfahrt aus der eigenen Vergangenheit.


    Wäre vielleicht fair, das ohne den Bezug auf den konkreten Fall hier zu diskutieren.

    Die Vermischung bringt allen Beteiligten nur Ärger.

    Mit anderen Worten: Ja die "Haftpflich-SB-Klausel" (9) ist definitiv nicht gut.



    Wenn wir aber eh schon Offtopic sind:

    Aus dem Beitrag der AV geht hervor, dass das so gar nicht angewandt wurde bzw. wird?

    In deinem Fall läufts dann eben eher auf die von mir zitierte Vertragsstrafe aus (5) hinaus.


    Bonus:

    Warum sollte ich das tun? Natürlich war es mein Fehler die Auslandfahrt nicht bei der AV anzumelden. Das war auch keine Absicht, denn ich wohne am Dreiländereck und man ist sehr schnell in Belgien oder Niederlande unterwegs. Bei der Anmietung war diese Fahrt auch nicht geplant. Nichtsdestotrotz hätte ich auch beim Wegfallen der Vollkasko bei der AV durch die Eurowings KK mMn. weiterhin einen Kaskoschutz mit geringerer SB gehabt.

    Das ist mit absoluter Vorsicht zu genießen, da die Eurowings (genau wie alle anderen SB-Versicherungen) einen gültigen Mietvertrag voraussetzt. Mit der unangemeldeten Auslandsfahrt wird das u.u. recht dünn.

  • Ich geb zu nicht das ganze Geplänkel gelesen zu haben

    Warum dann direkt von einer Fehlinterpretation meinerseits schreiben? Man muss ja nicht kommentieren aber möchte man das, sollte man doch zumindest ein paar Minuten darin investieren die Sachlage zu lesen/verstehen. Sehr schade.


    Die Vermischung bringt allen Beteiligten nur Ärger

    Das zeigt mir, dass du meine Beiträge (und die von anderen Usern) tatsächlich immer noch nicht gelesen hast oder lesen möchtest. Denn ich habe deutlich und mehrfach erwähnt worum es mir geht: Offtopic hier kam nicht von mir.