Selbstbeteiligung bei der Haftpflichtversicherung

  • Hmm bei einer Vollkasko bzw. der Haftungsbeschränkung verstehe ich das ja auch mit wegfallenden Versicherungsschutz, aber bei der Haftpflicht muss der doch trotzdem gegeben sein oder?

    Genau darum geht es. Die Haftpflicht gilt meines Erachtens zumindest auch in der EU und kann/sollte nicht wegfallen. Außerdem wurde die Übernahme der Rechnung ja nicht wegen der Auslandsfahrt verweigert, sondern mit dem Auszug der AGB. Darauf möchte die AV scheinbar nicht eingehen.


    Wobei ich wahrscheinlich die Füße stillgehalten hätte, wenn ich bei ner nicht genehmigten Auslandsfahrt einen Totalschaden baue und mit der SB davon komme, in dem Fall + 800€.


    Das kann auch ganz anderes ausgehen.

    Warum sollte ich das tun? Natürlich war es mein Fehler die Auslandfahrt nicht bei der AV anzumelden. Das war auch keine Absicht, denn ich wohne am Dreiländereck und man ist sehr schnell in Belgien oder Niederlande unterwegs. Bei der Anmietung war diese Fahrt auch nicht geplant. Nichtsdestotrotz hätte ich auch beim Wegfallen der Vollkasko bei der AV durch die Eurowings KK mMn. weiterhin einen Kaskoschutz mit geringerer SB gehabt.


    Um es mal nochmal zu betonen geht es mir generell nicht um die 800€ an sich, sondern vielmehr um die Tatsache, dass eine AV bei einem HP-Schaden aus ihren AGB dem Mieter eine SB verlangt. Das wurde nämlich bisher im Forum nie diskutiert.

  • Aber was wurde Dir im Endeffekt in Rechnung gestellt?


    Tatsächlich zweimal die SB?


    Einmal wäre ja zulässig, nämlich für den Eigenfahrzeugschaden.


    Ein zweites Mal aber auch? Mit welcher Begründung? Die Haftpflichtversicherung ist aufgrund des gesetzlichen Leitbildes aus dem Pflichtversicherungsgesetz ggü. natürlichen Personen immer selbstbeteiligungsfrei zu unterhalten.


    Eine entsprechende Klausel - Haftpflicht nur gegen eigenständige Selbstbeteiligung - halte ich nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB für rechtswidrig, da sie zu Lasten des Verbrauchers einseitig stark von dem gesetzlichen Leitbild der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung abweicht.

  • Nichtsdestotrotz hätte ich auch beim Wegfallen der Vollkasko bei der AV durch die Eurowings KK mMn. weiterhin einen Kaskoschutz mit geringerer SB gehabt.

    Hierzu eine Anmerkung: Da bist du auf dem Holzweg! Die AVB der Karte sagt in §5 Ausschlüsse Punkt c): "[Die Versicherung erstreckt sich nicht:] auf Schäden am Mietfahrzeug, die eintreten, während der Karteninhaber gegen den Fahrzeugmietvertrag verstößt;"


    Dieser Ausschluss müsste ja hier m.E. aufgrund der nicht vertraglich vereinbarten Auslandsfahrt greifen. Mich schaudert es, dass es Menschen gibt, die sich in solchen Belangen nicht vorab informieren.

  • Warum sollte ich das tun? Natürlich war es mein Fehler die Auslandfahrt nicht bei der AV anzumelden. Das war auch keine Absicht…

    gut, ich gehe mal davon aus, dass der Unfall auch keine Absicht war. Trotzdem ist er passiert und nun wird alles genau so reguliert, wie es von dir vor Abholung unterschrieben wurde. Sehe da keinen Fehler von drive autovermietung . Natürlich hätten die das gleich klar kommunizieren können, woran die 800€ Kosten liegen, aber Drive ist nun auch kein 5-Mann-Unternehmen mehr, da passieren Fehler in der Kommunikation. Wenn du bei Avis drei Callcenter-Mitarbeiter fragst, wie sich der Tank-Posten auf dem MV berechnet, wirst du auch vier Antworten erhalten.

  • Aber was wurde Dir im Endeffekt in Rechnung gestellt?

    Zunächst Abschleppkosten dann VK SB wurden in Rechnung gestellt und auch bezahlt.


    Die Rechnung über 800€ zur Straßenreparatur, welche ein Haftpflicht Schaden ist, hatte ich der AV weitergeleitet da diese an mich adressiert war. Die AV antwortete daraufhin mit dem Auszug ihrer AGB. Demnach soll ich die Summe komplett übernehmen, da ich ja eine SB von 1000€ bei einem HP Schaden habe.


    Im Endeffekt wäre es also Abschleppkosten + SB VK (2000€) + SB HP (~800€)

  • Da sind aber einige hier in der Runde anderer Meinung und das diese AGB Bedingung eigentlich keinen Bestand hat.

    sorry falsch ausgedrückt.

    Die AGB Klausel ist mies und sollte raus, im hiesigen Fall wird aber deutlich, dass es an einer Vertragsverletzung liegt. Zumindest wenn ich das richtig verstanden habe

  • sorry falsch ausgedrückt.

    Die AGB Klausel ist mies und sollte raus, im hiesigen Fall wird aber deutlich, dass es an einer Vertragsverletzung liegt. Zumindest wenn ich das richtig verstanden habe

    Nein.


    Die Vertragsverletzung liegt vor. Drive hat gglfs. aus Kulanz trotzdem nur die 2000€ SB für die Vollkasko sowie das Abschleppen berechnet STATT zwecks Vertragsverletzung und unberechtigter Auslandsfahrt den Totalschaden abzurechnen.


    Mit der Tatsache, dass er jetzt die 800€ Haftpflichtschaden zahlen soll hat es aber nichts zu tun. Die Haftpflicht gilt wie bereits geklärt sowieso per Gesetz/ Abkommen ohne SB europaweit.


    Für ihn immer noch günstiger, dennoch ist es ja ein systematisches Problem inkl. fehlerhafter AGB.

    Einmal editiert, zuletzt von Pixelfehler ()

  • Trotzdem ist er passiert und nun wird alles genau so reguliert, wie es von dir vor Abholung unterschrieben wurde. Sehe da keinen Fehler von drive autovermietung . Natürlich hätten die das gleich klar kommunizieren können, woran die 800€ Kosten liegen

    Wie gesagt es geht mir nicht darum eine Erklärung für die Nicht Übernahme der 800€. Viel mehr darum eine Diskussion bezüglich SB bei einer Haftpflichtversicherung anzustoßen, denn das ist alles andere als "üblich" und man kann sich dagegen kaum absichern.


    Dieser Ausschluss müsste ja hier m.E. aufgrund der nicht vertraglich vereinbarten Auslandsfahrt greifen. Mich schaudert es, dass es Menschen gibt, die sich in solchen Belangen nicht vorab informieren.

    Aus Fehlern lernt man. Hätte ich keinen Unfall gehabt hätten wir heute wahrscheinlich nicht eine Diskussion über diesen Auszug ihrer AGB. Ich bin jedoch der Meinung, dass darauf hingewiesen werden muss falls diese AV die einzige hier ist mit einer HP SB.

  • Warum MUSS die AV auf bestimmte Punkte hinweisen? Im Grunde hast du das Aufgabe, dich vor Vertragsabschluss, mit den AGB zu befassen.
    Wenn MB-Rent mich darüber aufklärt, dass fürs Geblitzt werden, bei den eine Gebühr anfällt, ist das einfach ein netter Hinweis. Ansonsten stehts ja auch in den AGB.

    Es geht aber darum ob solch eine Klausel in den AGBs überhaupt zulässig ist. Es geht nicht um den Hinweis.

  • Warum MUSS die AV auf bestimmte Punkte hinweisen? Im Grunde hast du das Aufgabe, dich vor Vertragsabschluss, mit den AGB zu befassen.
    Wenn MB-Rent mich darüber aufklärt, dass fürs Geblitzt werden, bei den eine Gebühr anfällt, ist das einfach ein netter Hinweis. Ansonsten stehts ja auch in den AGB.

    Weil Verbraucher nicht mit überraschenden Klauseln in den AGB rechnen müssen. Und das eine KFZ-Haftpflicht nur mit Selbstbeteiligung gilt, ist für Deutschland sehr überraschend und vom gesetzlichen Leitbild abweichend.



    Kaum ein Mensch (außer Juristen im Streitfall) liest sich teilweise dutzende Paragraphen AGB durch, oder wann hat hier jemand vor einer Miete zuletzt die AV AGB studiert? :104: Das weiß auch der Gesetzgeber und macht deshalb in den §§ 307 ff. BGB bestimmte Inhalte mittels Klauselkontrolle unwirksam, selbst wenn sie drinstehen.


    Stell Dir vor, Du unterschreibst einen MV und in § 123 der AGB steht drin: „Die Haftungsbeschränkung greift nur für jeden dritten Unfall an einem Mietfahrzeug.“


    Steht doch drin, wieso würdest Du dich aufregen? ;)

  • Warum MUSS die AV auf bestimmte Punkte hinweisen?

    Ich meinte damit nicht die AV selbst sondern wir hier im Forum. Das Forum ist doch dafür da, Wissen um MW auszutauschen? Wäre ich nicht hier angemeldet, hätte ich wahrscheinlich nie eine Eurowings KK bzw. eine SB Versicherung gehabt. Dementsprechend wenn bekannt ist, dass einzig diese AV eine SB bei einem Haftpflicht Schaden verlangt, kann man doch klar darauf hinweisen und davor warnen. Denn diese lässt sich auch nicht extern absichern.

    Einmal editiert, zuletzt von wadezaza ()

  • Ich finde es ja auch sehr gut, dass du die Sache hier aufbringst, weil meiner Meinung nach die Sache grundsätzlich falsch ist und die Klausel nicht in den AVB so vorkommen sollte.


    Aber du hast in meinen Augen, sehr viel Glück gehabt, bei grob fahrlässigen Verstößen und als solchen kann man eine nicht genehmigte Auslandsfahrt durchaus sehen, zahlt niemand externes freiwillig.


    Das hätte wohl ein Gerichtsverfahren bedeutet und ich finde es gar nicht schlecht das Drive hier kulant war.

  • Ich finde diese Diskussion sehr interessant und verfolge sie mit Spannung ;-)


    Bisher ging ich immer davon aus, dass sowohl Haftpflicht und Kaskoschäden bis zur Höhe der jeweiligen SB vom Mieter gezahlt werden müssen.

    Dass eine SB ausschließlich bei Kaskoschäden zu zahlen ist und die reine Haftpflicht SB-frei ist, überrascht mich sehr.


    Im Carsharing, z.B. bei stadtmobil, wird es in den Tarifverordnungen auch ausdrücklich erwähnt, dass auch für Haftpflicht die SB zu zahlen ist.

    Auszugsweise hab ich mir die von Stadtmobil Hannover, Karlsruhe und Stuttgart angeschaut, und die haben das da alles schön aufgeführt für welche Versicherungsart, welcher Betrag zu entrichten ist :-/


    Ist das bei den normalen bzw. großen AVs echt anders? Hatte jemand schonmal einen reinen Haftpflichtschaden mit seinem Mietwagen?