Hmm bei einer Vollkasko bzw. der Haftungsbeschränkung verstehe ich das ja auch mit wegfallenden Versicherungsschutz, aber bei der Haftpflicht muss der doch trotzdem gegeben sein oder?
Genau darum geht es. Die Haftpflicht gilt meines Erachtens zumindest auch in der EU und kann/sollte nicht wegfallen. Außerdem wurde die Übernahme der Rechnung ja nicht wegen der Auslandsfahrt verweigert, sondern mit dem Auszug der AGB. Darauf möchte die AV scheinbar nicht eingehen.
Wobei ich wahrscheinlich die Füße stillgehalten hätte, wenn ich bei ner nicht genehmigten Auslandsfahrt einen Totalschaden baue und mit der SB davon komme, in dem Fall + 800€.
Das kann auch ganz anderes ausgehen.
Warum sollte ich das tun? Natürlich war es mein Fehler die Auslandfahrt nicht bei der AV anzumelden. Das war auch keine Absicht, denn ich wohne am Dreiländereck und man ist sehr schnell in Belgien oder Niederlande unterwegs. Bei der Anmietung war diese Fahrt auch nicht geplant. Nichtsdestotrotz hätte ich auch beim Wegfallen der Vollkasko bei der AV durch die Eurowings KK mMn. weiterhin einen Kaskoschutz mit geringerer SB gehabt.
Um es mal nochmal zu betonen geht es mir generell nicht um die 800€ an sich, sondern vielmehr um die Tatsache, dass eine AV bei einem HP-Schaden aus ihren AGB dem Mieter eine SB verlangt. Das wurde nämlich bisher im Forum nie diskutiert.