Das stimmt, meine im Artikel trotzdem gelesen zu haben, dass der Fahrzeugführer lediglich 4 Wochen zu Fuß unterwegs sein wird
Die 500 € und der Monat sind für das betrunken fahren.
Danach geht es noch weiter im Text:
ZitatDen Mann erwartet ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte im Verkehrszentralregister sowie ein vierwöchiges Fahrverbot. Mit Blick auf den Geschwindigkeitsverstoß werde in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 480 Euro verhängt, zudem gebe es zwei Punkte im Verkehrszentralregister sowie ein Fahrverbot von drei Monaten, so die Polizei.
Für die Geschwindigkeitsübertretung wird aller Wahrscheinlichkeit nach, im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung, auch Vorsatz angenommen, somit 960,- Euro Bußgeld dafür. Die 500 für die Trunkenheit werden hier regelmäßig halbiert werden, da offenbar Tateinheit vorlag.
Somit wird er rund 1.238,50 Euro inklusive Gebühren und Auslagen zu zahlen haben.
2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot treten hinzu, der 4. Monat Fahrverbot wird aufgrund Tateinheit nicht festsetzbar sein, da ein Fahrverbot (Tatmehrheit ausgenommen) drei Monate nicht überschreiten darf. (§ 25 I StVG). Statt 4 Punkten wird es auch nur 2 geben, da die bei Tateinheit nicht addiert werden. Somit gibt es hier etwas „Rabatt“.
Meines Erachtens ist das trotzdem nicht wenig Geld, dafür das (zum Glück) keine direkte Gefährdung entstand, es wird sicherlich eine Lehre für die betroffene Person sein, zusätzlich drei Monate zu Fuß, sind sicherlich auch sehr unangenehm. Falls es doch noch Tatmehrheit werden sollte, wären es sogar mehr als 1.500 Euro.