Rechte bei unverschuldetem Unfall mit Mietwagen in Nordirland (UK)

  • Wir hatten mit einem deutschen Mietwagen einen Verkehrsunfall in Nordirland (Auslandsfahrt von Vermieter genehmigt). Der Unfallgegner war zu schnell unterwegs und ist in einer Kurve auf unsere Spur geraten. Der Unfallgegner ist laut Polizei zu 100 Prozent für den Unfall verantwortlich. Unser Mietwagen ist ein wirtschaftlicher Totalschaden.


    Noch am selben Tag erhielten wir ein Ersatzfahrzeug, das angeblich aus Steuer-/Zollgründen nicht außerhalb Großbritanniens und Nordirland gefahren werden dürfe. Der Unfall ereignete sich an einem Freitag. Während des Wochenendes wurde von dem Mietwagenunternehmen keine Lösung gefunden ("zuständige Stelle am Wochenende nicht besetzt"), wie wir wieder zurück nach Deutschland kommen sollen. Erst am Montag Morgen wurde uns mitgeteilt, dass wir mit dem Rechtslenker zurück nach Deutschland fahren sollen und diesen dann planmäßig in Deutschland zurück geben sollen.


    Durch den Unfall sind uns Taxikosten zur Flughafenstation in Höhe von 138 Pfund, Mehrkosten für die Fähre (ca. 19 Euro), da wir die urpsprüngliche Fähre verpasst haben sowie Kosten für 2 Übernachtungen, da wir gezwungen waren in GB zu bleiben, entstanden.


    Die ausländische Station belastet nun die Kreditkarte mit 1.500 Pfund für den Rücktransport.


    Ich bitte Euch um eine Einschätzung der Situation, insbesondere wer welche Kosten übernehmen muss. Muss die Autovermietung bei Unfällen oder Pannen (ohne Mehrkosten) ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen und wer trägt die Kosten für den Rücktransport?


    Vielen Dank für Eure Meinung!

  • Rechtschutzversicherung ist nicht vorhanden. Da das Recht des Unfallorts (also nordirisches Recht) gilt, hilft ein deutscher Anwalt nur bedingt. Unklar ist noch, ob die Versicherung die Anwaltskosten übernehmen muss. Sollte dies der Fall sein, werde ich sicherlich einen beauftragen. Abgesehen von den 1500 Pfund (und evtl. Ansprüchen wegen Schmerzensgeld) hält sich der Schaden ja in Grenzen. Die Autovermietung muss ja eh den Autoschaden geltend machen. Kosten für den UK-Mietwagen wurden mir (bisher) auch nicht berechnet. Deswegen die Frage, ob es korrekt ist, den Mieter hier des Vertragsbruchs zu beschuldigen. Ich habe schließlich einen gültigen Mietvertrag mit der deutschen Vertretung. Wie wäre es denn, wenn der Unfall im benachbarten Ausland passiert wäre (also ohne Rechtslenker-Problematik)?

  • Also ich könnte mir auch gut vorstellen, dass hier einfach erst Mal der Computer oder ein Computer-ähnlicher Mensch entschieden hat was passiert. Auto ungeplant OW im Ausland zurückgegeben, da werden dann entsprechend die Gebühren nach Tabelle gezogen. Ich würde jetzt erst Mal mit der AV in D freundlich kommunizieren und darauf hinweisen, dass dir von der Hotline gesagt wurde, dass du mit dem Tauschfahrzeug nach Deutschland fahren sollst und dies unter dem Anschein geschah, dass dadurch keine weiteren Kosten entstehen würden und Man sich das doch bitte Mal anschauen solle. Wurde das neue Fahrzeug denn auf den gleichen Vertrag getauscht oder wurde ein neuer Vertrag geschlossen? Das könnte ggf. noch eine wichtige Rolle spielen.

  • Nein das war kein Computer, sondern wurde in einer "netten" Mail angekündigt. Sie haben Vertragbruch begangen, dafür berechnen wir bis zu 1.500 Pfund. Am nächsten Tag wurden kommentarlos 1.500 Pfund abgebucht. Rechnung darüber gab es keine. Ich habe also nicht mal einen Beleg, den ich bei der Versicherung einreichen könnte.


    Natürlich habe ich mit der AV in Deutschland freundlich kommuziert. Der "Kundenservice" hat es an die entsprechende Abteilung weitergeleitet, die würden sich melden. Tun sie aber nicht und auch die nordirische Station reagiert nicht.


    Offensichtlich sind bei der AV alle Beteiligten mit einem solchen Fall überfordert und anstatt das intern zu regeln, bucht man einfach beim Kunden ab. Ist ja auch einfacher.


    Die Vertrgasgestaltung ist noch mal ein besonders Thema. Die deutsche AV hat nach dem Unfall ein Ersatzfahrzeug ab/bis Belfast gebucht, für das ich 618 Pfund zahlen sollte. Dieser Vertrag hätte zudem eine SB von 2.000 Pfund gehabt, obwohl in D ohne SB gebucht war. Es wurde ein neuer Vertrag über 1 Pfund und 0 Pfund SB abgeschlossen. Der deutsche Mietvertrag wurde bis zum vertraglichen Mietende abgerechnet, also eine Woche über den Unfall mit Totalschaden hinaus. Den Sinn muss man nicht verstehen. Wahrscheinlich kann in D keine Rechnung für das ausländische Fahrzeug erstellt werden. Für den Rechtslenker habe ich (noch?) keine Rechnung erhalten. Alles sehr merkwürdig und wenig professionell. Da kocht jedes Land wohl seine eigene Suppe.

  • Die Info über den Vermieter habe ich auch erfolglos gesucht und mein Tipp ist auch Hertz. Wenn das so ist, dann mein Beileid. Kundenservice per Mail kannst in die Tonne kloppen, das ist verschwendete Lebenszeit. Das ganze Vorgehen ist aber auch fragwürdig, eventuell aber auch dem Brexit geschuldet. Normalerweise gibt es doch ein Ersatzfahrzeug auf den bereits bestehenden Mietvertrag und es wird kein neuer erstellt.

  • Wer hat denn eigentlich die Rückfahrt mit dem Rechtslenker genehmigt? Klingt so nach Hertz Deutschland hat gesagt "fahren Sie mal damit nach DE zurück" und "Hertz Irland" hatte eigentlich eine andere Meinung. Deshalb belastet der eine auch und der andere reagiert nicht, weil sprechen tut man ja intern sowieso nicht miteinander. Sonst hätte es wohl nicht schon divergente Meinungen bezüglich der Rückfahrt gegeben.

  • Den Vermieter habe ich bisher bewusst nicht genannt. Der Vermieter ist Enterprise und gebucht wurde über den ADAC mit 0 Euro SB.

    Die ADAC-Autovermietung ist auch keine Hilfe, da sie der Meinung, dass die 1.500 Pfund zurecht ("internationale Einwegmiete") erhoben wurden. Ich könne die Mehrkosten ja bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Dann dürfte aber nordirisches Recht gelten und da ist die Rechtslage ungewiss. Nach meinem Kenntnisstand muss die gegnerische Versicherung auch nicht meine vollen Anwaltskosten erstatten und insofern muss ich abwägen, ob sich die Beauftragung eines Anwalts lohnt.


    Ein deutscher Anwalt riet mir einen nordirischen zu beauftragen, aber da stellt sich wieder die Frage der Kostenübernahme.


    Zauberpilz: Genau so: Der Unfall war an einem Freitag. AV-Nordirland sagt der Wagen darf nicht von der Insel. Rückgabe Dover können wir machen, wie ihr über den Kanal kommt, soll AV-Deutschland klären. 3 Tage Ungewissheit und 2 Nächte Nächte Hotelkosten, da AV-Deutschland am Wochenende keine Lösung finden konnte. Am Montag hieß es dann "fahren sie mit dem Wagen nach D und reichen sie evtl. Mehrkosten bei der Versicherung ein". So einfach kann es sich Enterprise aber doch nicht machen.


    Meiner Meinung nach, müsste aber Enterprise D sich darum kümmern, da ein gültiger deutscher Mietvertrag vorliegt, den sie zu erfüllen haben. Wenn sie das im Schadensfall nicht können, dann dürfen sie solche Fahrten nicht erlauben.

  • Es wurde ein neuer Vertrag über 1 Pfund und 0 Pfund SB abgeschlossen. Der deutsche Mietvertrag wurde bis zum vertraglichen Mietende abgerechnet, also eine Woche über den Unfall mit Totalschaden hinaus. Den Sinn muss man nicht verstehen. Wahrscheinlich kann in D keine Rechnung für das ausländische Fahrzeug erstellt werden. Für den Rechtslenker habe ich (noch?) keine Rechnung erhalten.

    shuttie

  • Hast du bei Enterprise mit der Hotline oder mit der Station telefoniert? Meiner Meinung immer auch mit der Station telefonieren bei Enterprise.

    Die Station ist der Meinung ich soll das mit der gegnerischen Versicherung klären. Die Hotline der Zentrale habe ich einige Male kontaktiert. Entweder wird die Problematik nicht erkannt, oder es wird ein Rückruf versprochen, der nicht erfolgt. Freitag hatte ich endlich mal einen Herrn an der Leitung, der das Problem erkannt hat (keine Kommunikation zwischen Enterprise D und UK) und versuchen will, eine Lösung zu finden. Ich bin gespannt, ob es eine Rückmeldung geben wird. Strenggenommen gab es auch noch ein Downgrade (gebucht war SDAR, der Ersatzwagen war IFAR). Müsste nicht auch der Vertrag über den Rechtslenker abgerechnet werden? Über die 1.500 Pfund habe ich wie gesagt auch keine Rechnung bekommen.


    shuttie Der deutsche Vertrag läuft bis zum planmäßigen Ende der Miete, obwohl der Wagen 6 Tage vor geplanter Abgabe den Totalschaden hatte. Das ist meiner Meinung auch ein Argument dafür, dass sie das intern klären müssen. Außerdem hatte ich ja für die gesamte Zeit einen Vertrag mit Enterprise D, den diese erfüllen müssen.

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  • Update: Enterprise Belfast hat die 1.500 Pfund erstattet und die Station in hat sich entschuldigt. Sie hatten eine solche Situation noch nie und wussten deswegen nicht, wie sie in dem Fall vorgehen sollen. Die Entscheidung 1.500 Pfund zu verlangen kam von der Risikomanagement-Abteilung, die sich in dem Fall aber geirrt haben.


    Enterprise Deutschland reagiert nicht auf Anfragen!


    Wenn der Fall abgeschlossen ist werde ich weiter berichten.


    Ach ja zwei Dinge noch, die man sich vielleicht grundsätzlich im Zusammenhang mit Unfällen im Ausland fragt:


    Bei Enterprise bekommt man ja regelmäßig nur eine Kopie des Fahrzeugscheins. Fahrzeugpapiere haben die nordirische Polizei aber nicht verlangt. Insofern war es kein Problem, dass wir das Original nicht dabei hatten. Ich habe unaufgefordert meinen Führerschein vorgezeigt. Ob sie sonst danach gefragt hätten, kann ich nicht sagen. Ein Mietvertrag hat sie auch nicht interessiert. Reisepass (ja, ja seit dem Brexit Pflicht) wurde auch nicht verlangt. Ich sollte lediglich meine Adresse angeben. Da ich nach dem Schock, aber keine Lust zum Buchstabieren hatte, habe ich meinen Perso vorgelegt.


    Ein Polizeibericht wird auch nicht erstellt. Wir haben vor Ort auch keine Daten des anderen Fahrers erhalten etc., wie man das aus Deutschland kennt. Es gab lediglich eine Karte mit dem Aktenzeichen. Über das Kfz-Kennzeichen kann man die Versicherung ausfindig machen und es gibt eine Partnergesellschaft in Deutschland, die man mit der Regulierung beauftragen kann. Es gilt natürlich weiterhin das Recht des Unfallorts. Die Schuldfrage ist eindeutig geklärt (100 % der Unfallgegener) und wenn die Versicherungen Rückfragen haben, sollen die sich an die Polizei wenden (Aussage der Polizei auf Nachfrage nach einem Unfallbericht).

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