Wir hatten mit einem deutschen Mietwagen einen Verkehrsunfall in Nordirland (Auslandsfahrt von Vermieter genehmigt). Der Unfallgegner war zu schnell unterwegs und ist in einer Kurve auf unsere Spur geraten. Der Unfallgegner ist laut Polizei zu 100 Prozent für den Unfall verantwortlich. Unser Mietwagen ist ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Noch am selben Tag erhielten wir ein Ersatzfahrzeug, das angeblich aus Steuer-/Zollgründen nicht außerhalb Großbritanniens und Nordirland gefahren werden dürfe. Der Unfall ereignete sich an einem Freitag. Während des Wochenendes wurde von dem Mietwagenunternehmen keine Lösung gefunden ("zuständige Stelle am Wochenende nicht besetzt"), wie wir wieder zurück nach Deutschland kommen sollen. Erst am Montag Morgen wurde uns mitgeteilt, dass wir mit dem Rechtslenker zurück nach Deutschland fahren sollen und diesen dann planmäßig in Deutschland zurück geben sollen.
Durch den Unfall sind uns Taxikosten zur Flughafenstation in Höhe von 138 Pfund, Mehrkosten für die Fähre (ca. 19 Euro), da wir die urpsprüngliche Fähre verpasst haben sowie Kosten für 2 Übernachtungen, da wir gezwungen waren in GB zu bleiben, entstanden.
Die ausländische Station belastet nun die Kreditkarte mit 1.500 Pfund für den Rücktransport.
Ich bitte Euch um eine Einschätzung der Situation, insbesondere wer welche Kosten übernehmen muss. Muss die Autovermietung bei Unfällen oder Pannen (ohne Mehrkosten) ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen und wer trägt die Kosten für den Rücktransport?
Vielen Dank für Eure Meinung!