ASS (Ich bin dein Auto) - Problem

    Hallo liebe Community,


    ich habe folgendes Problem: ASS möchte einen Schaden über Vollkasko abrechnen, obwohl ich nicht schuldig bin.


    Zur Vorgeschichte: Letztes Jahr fiel ein Straßenschild auf meine Motorhaube. Das Schild wurde durch meine Wohnungsgenossenschaft aufgestellt, jedoch nicht sachgemäß, weshalb es auf mein Auto fiel. Die Versicherung der Wohnungsgenossenschaft hat den Anwälten von ASS mitgeteilt, dass sie den Schaden nicht zahlt, da die Wohnungsgenossenschaft sagt, es sei nicht ihr Straßenschild, obwohl der Name der Wohnungsgenossenschaft darauf steht und etliche weitere Straßenschilder auf dem Grundstück stehen, wo mein Auto parkte (ich wohne hier).


    Nun möchte ASS den Schaden über Vollkasko abrechnen lassen, mit einer Selbstbeteiligung von 500€, und sagt mir, dass ich zivilrechtlich dagegen vorgehen soll.


    Ein weiteres Problem ist, dass ich selbst einen Stein beim Parken angefahren habe und nun 500€ Selbstbeteiligung plus 1350€ Schadensersatz bezahlen muss.


    Ohne Vollkaskoabrechnung wegen des Straßenschild-Falles würde der Schadensersatz wegfallen, da ich monatlich 10€ mehr bezahle und dieser einmalig im Jahr entfällt.


    Es ist zwar eine Rechtsfrage aber evtl. hat jemand einen ähnlichen Fall erlebt.

    Ich werde Montag einen Rechtsanwalt konsultieren.

  • Ich hatte einen grob ähnlich gelagerten Fall, wo ebenfalls ein Verursacher die Zahlung verweigert hat, und ich die Rechnung über die SB bekam. Daraufhin habe ich dieser widersprochen, man hat den Fall noch einmal neu aufgerollt und die Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchgesetzt.
    Hast du mal bei ASS angerufen (das ist bei denen der beste Weg, um Probleme zu lösen)? Hast du Fotos von dem Schild, mit denen du das beweisen kannst?


    Wenn man bei der Variante bleibt, kannst du die Kosten für den von dir verursachten Schaden ebenfalls als Schadenersatz einklagen, da es nur durch den vom Gegner verursachten Schaden überhaupt zu diesen Kosten für dich kam.

    Einmal editiert, zuletzt von shuttie ()

  • Ich hatte einen grob ähnlich gelagerten Fall, wo ebenfalls ein Verursacher die Zahlung verweigert hat, und ich die Rechnung über die SB bekam. Daraufhin habe ich dieser widersprochen, man hat den Fall noch einmal neu aufgerollt und die Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchgesetzt.
    Hast du mal bei ASS angerufen (das ist bei denen der beste Weg, um Probleme zu lösen)? Hast du Fotos von dem Schild, mit denen du das beweisen kannst?


    Wenn man bei der Variante bleibt, kannst du die Kosten für den von dir verursachten Schaden ebenfalls als Schadenersatz einklagen, da es nur durch den vom Gegner verursachten Schaden überhaupt zu diesen Kosten für dich kam.

    Ich werde am Montag bei ASS anrufen und ggf. einen Widerspruch einlegen falls es beim Telefonat zu keiner Einigung kommt.


    Den Schaden mit dem Schild habe ich komplett dokumentiert und die Fotos ASS zur Verfügung gestellt.


    Stein angefahren? Schadenersatz zahlen? an wen? an den Stein?

    ASS will Schadensersatz wegen Minderwert.

  • Du hast mir nem Stein nen Schaden von über 10k verursacht, da würde ich schon mal sehr genau nachhaken.


    Ansonsten gehen die natürlich den einfachen Weg, ne SB einfordern vs sich mit ner Versicherung streiten…


    Dein Gang zum Anwalt ist richtig, ich würde hier gleich beide Fälle besprechen, du solltest ASS darüber informieren, dass du dich anwaltlich vertreten lassen wirst.


    Die Erstberatung sollte ja eh kostenlos sein.

  • Ohne Vollkaskoabrechnung wegen des Straßenschild-Falles würde der Schadensersatz wegfallen, da ich monatlich 10€ mehr bezahle und dieser einmalig im Jahr entfällt.

    Bei ASS gibt es ja die Zusatzleistungen:

    • Kasko-Schaden (10 Euro/Monat): Kein Minderwert und kein Malus
    • Kasko-Schaden-PLUS (+20 Euro/Monat): Erster Vollkaskoschaden hat 0 Euro SB

    "Kasko-Schaden" gilt doch für alle Schäden während der Laufzeit, sodass der Schadenersatz so oder so nicht fällig werden sollte, oder?

    Zitat

    4.2 Zusatzleistung „Kasko-Schaden“

    [...] Sofern der Kunde sich für diese Leistung entscheidet (s. Punkt 7 FÜV), hat er im Falle
    eines Kasko-Schadens weder einen merkantilen Minderwert (s. Ziffer 11 AGB) noch einen Malus-Aufschlag (s. Ziffer 7.2 AGB)
    zu zahlen. Diese Regelung gilt ab dem Tag des Abschlusses der Zusatzleistung nur für zukünftig eintretende Kasko-Schäden

    Quelle: https://api.ass-team.net/files/Downloads/Webseite/AGB.pdf


    Aber wie die Vorposter schon geschrieben haben: Bei ASS anrufen (und dann gerne hier berichten!)

    Einmal editiert, zuletzt von kiwitronic ()

  • Ein merkantiler Minderwert sind üblicherweise 10-15% von der Schadenhöhe.

    Bei ASS sinds 10%:

    "Die Höhe des merkantilen Minderwerts beträgt jeweils 10 % der Reparaturkosten netto bzw. bei nicht vorliegender Reparaturrechnung 10 % der kalkulierten Reparaturkosten bzw. der Höhe des Schadengutachtens netto."

  • ist das ggf einfach nur das Protokoll von der Rückgabe? Also steht da überhaupt was davon dass du den Betrag zahlen sollst?