FTI Touristik (DriveFTI / Cars&Camper) insolvent

  • Die FTI Touristik GmbH ist insolvent (Quelle).


    Das betrifft auch die Mietwagenvermittler DriveFTI und Cars&Camper.


    Einzelleistungen wie eine einzelne Mietwagen/Camper-Buchung fallen nicht unter die gesetzl. Insolvenzabsicherung.


    Allerdings prüft FTI noch, ob die Leistungen dennoch in Anspruch genommen werden können.


    Tipps der Verbraucherzentrale, auch für Betroffene, die Reisen über FTI gebucht haben.

  • Klasse, das war es dann wohl mit meiner günstigen Urlaubsbuchung bei Starcar.


    EDIT:

    Folgendes kam von billiger-mietwagen.de über die gebucht war. Welche Option würden die Experten hier ziehen? Erst stornieren und im Falle, dass nicht zurückerstattet wird ein Chargeback einleiten oder gleich das Chargeback?


    Sehr geehrter DonVandalo:


    wir kontaktieren Sie, weil Sie über die Plattform billiger-mietwagen.de ein Angebot des Anbieters DriveFTI, FTI Touristik GmbH, gebucht haben. Heute haben mehrere Medien übereinstimmend berichtet, dass FTI heute Insolvenz angemeldet hat (Tagesschau, Spiegel).


    Mit dieser E-Mail möchten wir einige Fragen beantworten, die Sie sich vermutlich stellen. Wir haben selbst keine Vorabinformation erhalten und konnten daher einige Aspekte noch nicht final klären. Sollten wir in den nächsten Tagen neue Erkenntnisse gewinnen, werden wir Sie selbstverständlich sofort informieren.


    Hier schon einmal Antworten auf die vielleicht wichtigsten Fragen:


    1. Ich habe den Mietwagen ja schon bezahlt und einen Voucher von CarsAndCamper erhalten - bekomme ich trotz der Insolvenz von FTI meinen Wagen?


    Wir gehen aktuell davon aus, dass Sie, obwohl FTI Ihre Buchungsanfrage bestätigt, den Mietpreis eingezogen und den Voucher ausgestellt hat, vor Ort keinen Mietwagen erhalten werden, wenn Sie den Voucher vorlegen. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, dies gleichwohl zu versuchen.


    2. Kann ich von CarsAndCamper mein Geld zurückbekommen?


    Grundsätzlich gilt, dass Sie bis 24h vor Abholung (während unserer Öffnungszeiten) den Vertrag mit FTI stornieren können, ohne dass Ihnen Gebühren in Rechnung gestellt werden. Normalerweise erstattet der von Ihnen ausgewählte Anbieter dann zeitnah den eingezogenen Mietpreis auf das Zahlungsmittel (meist Kreditkarte), das sie eingesetzt haben. Vor dem Hintergrund der Insolvenz ist allerdings aktuell unklar, ob Sie bei Durchlaufen des regulären Verfahrens die von Ihnen geleistete Zahlung ganz oder teilweise zurückerhalten werden. Das hängt vom Ausgang des Insolvenzverfahrens ab.


    3. Sollte ich meine Bank um ein Chargeback meiner Vorauszahlung bitten?


    Wir haben heute Vormittag bereits erste Rückmeldungen von Kunden erhalten. Dabei zeichnet sich ab, dass viele nicht darauf hoffen, dass Sie im Rahmen des Insolvenzverfahrens den bereits gezahlten Mietpreis zurückerhalten, sondern ein sog. Chargebackverfahren bei dem Kreditkartenunternehmen einleiten, dessen Kreditkarte sie zur Zahlung genutzt haben.


    Das Unternehmen Visa beschreibt das Chargeback-Verfahren auf seiner Internetseite wie folgt:


    Was ist ein Chargeback-Verfahren?


    Ein Chargeback-Verfahren ist ein Weg, durch den eine kartenausgebende Bank das bezahlte Geld wieder zurückerstatten kann. Die Bank wendet sich dazu an die Bank des Händlers (Acquirer), der das Geld erhalten, aber die Ware oder Dienstleistung nicht geliefert hat ? auch dann, wenn der Händler Insolvenz angemeldet hat. Die Händlerbank wiederum kann das Geld von anderen Stellen einfordern. So ist der Karteninhaber am Ende in der Lage, sein Geld von seiner kartenausgebenden Bank zurückerstattet zu bekommen.

    Quelle: Visa.de


    Auf der Internetseite des Unternehmen Mastercard findet sich ein ähnlicher Hinweis:


    Chargeback gilt auch bei Insolvenz


    Erbringt der Anbieter seine Leistung nicht oder liefert die Ware nicht aufgrund einer Insolvenz? Selbst dann kann die Zahlung beim Kartenherausgeber reklamiert werden, um die Kartenvorauszahlung zurückzuerhalten. So haben beispielsweise viele Reisende, die mit einer Mastercard zahlten, im Zuge einer Airline-Pleite ihr Geld unkompliziert zurückerhalten. Laut GfK haben 11 Prozent der Befragten schon einmal ein Rückbuchungsverfahren aufgrund eines insolventen Anbieters in Anspruch genommen, der seine Leistung nicht erbrachte.

    Quelle: Mastercard.com


    Den Beschreibungen lässt sich entnehmen, dass das Chargeback-Verfahren auch genutzt werden könnte, wenn aufgrund der Insolvenz des Anbieters dieser die Leistung nicht erbringen wird. Wie empfehlen Ihnen daher, dass wenn Sie die Buchung bei FTI mit einer Kreditkarte bezahlt haben, Sie sich an Ihre Bank wenden und sich erkundigen, ob und ggf. wie Sie durch ein Chargebackverfahren Ihr Geld zurückerhalten können.


    4. Ich brauche aber einen Mietwagen - was mache ich jetzt?


    Wir können Ihnen gerne dabei behilflich sein, Alternativangebote zu finden. Sie können dazu unsere Internetseite oder App nutzen. Alternativ können Sie auch unseren Kundendienst telefonisch erreichen.


    FTI hat seinerseits Informationen zum Insolvenzverfahren veröffentlicht. Diese finden Sie hier:

    https://www.fti.de/aktuelle-meldungen.html

    Einmal editiert, zuletzt von DonVandalo ()

  • Ich hatte vor einiger Zeit einen ähnlichen Fall mit AltasOption. Damals bekam ich auch diese Mail von billiger-mietwagen. Ich habe sofort storniert und gleichzeitig die KK-Bank kontaktiert, die mir zu Chargeback riet, welches ich dann auch veranlasst habe. Das Geld habe ich tatsächlich zurück bekommen. Ich drücke dir die Daumen!

    Einmal editiert, zuletzt von Coladose ()

  • Was ist denn eurer Meinung nach die beste Vorgehensweise?


    Ab 20.6. ist eigentlich Korfu angesagt über Cars and Camper.:rolleyes: Ersatzauto ist gebucht. Das da noch irgendwas bedient wird, ist mir zu heikel

  • Hast du den Mietwagen zusammen mit dem Flug über FTI gebucht? Dann über den Reisesicherungsfonds Geld zurück verlangen.


    Falls nicht: Stornieren, Geld zurück verlangen, Chargeback versuchen, geduldig sein.

  • Hast du den Mietwagen zusammen mit dem Flug über FTI gebucht? Dann über den Reisesicherungsfonds Geld zurück verlangen.


    Falls nicht: Stornieren, Geld zurück verlangen, Chargeback versuchen, geduldig sein.

    Ausschließlich das Auto gebucht. Check 24 rät auch zum stornieren und dann Chargeback.

  • Hallo,

    Ich hatte am 26.5. DriveFTI gebucht über check24 für Oktober.

    Heute früh stand in der Zeitung Kartellamt zögert.

    Hatte storniert und Stornobestätigung von check24 erhalten.

    Abends in den Nachrichten:FTI insolvent.

    Check24 hat noch gar nichts geschrieben weiter, hatte ja auch storniert.


    Wollte bei Amex Gold chargeback veranlassen.

    Nach 22min sagte die Dame Amex habe angewiesen bei FTI gar nichts zu machen. Ich solle mich an FTI wenden.


    Ist aber doch storniert und bestätigt. Damit das Geld als ungerechtfertigte Bereicherung anzusehen.

    Finanztip empfiehlt Chargeback, Amex macht gar nichts.


    Jemand ähnliches erlebt? Oder noch eine Idee?

  • Das sind alles Insolvenzforderungen. Wenn der Insolvenzverwalter halbwegs auf Zack ist, wird er die ganzen jetzt in Eigenregie zurückgebuchten Beträge später wieder zurückfordern. Für solche Forderungen gelten die Regelungen der Insolvenzordnung, welche einen Wettlauf der Gläubiger verhindern soll.

  • Das sind alles Insolvenzforderungen. Wenn der Insolvenzverwalter halbwegs auf Zack ist, wird er die ganzen jetzt in Eigenregie zurückgebuchten Beträge später wieder zurückfordern. Für solche Forderungen gelten die Regelungen der Insolvenzordnung, welche einen Wettlauf der Gläubiger verhindern soll.

    Das stimmt so leider nicht ganz, siehe das prominente Beispiel Air Berlin: https://www.finanztip.de/blog/…fuer-ausgefallene-fluege/


    Edit: Chargeback nur bei Kauf von Einzelleistungen, bei Pauschalreisen greift zunächst dieser Sicherungsfonds: https://www.rae-sh.com/rechtsg…argeback-verfahren-anwalt

    Einmal editiert, zuletzt von LINDRS ()

  • Das sind alles Insolvenzforderungen. Wenn der Insolvenzverwalter halbwegs auf Zack ist, wird er die ganzen jetzt in Eigenregie zurückgebuchten Beträge später wieder zurückfordern. Für solche Forderungen gelten die Regelungen der Insolvenzordnung, welche einen Wettlauf der Gläubiger verhindern soll.

    Exakt, sehr bedauerlich, denn für die meisten privaten Gläubiger wäre das Windhundprinzip (welches in der Zwangsvollstreckung gilt) bei Unternehmensinsolvenzen vorteilhafter. Die Insolvenzordnung kennt jedoch nur das Prinzip der gleichberechtigten Gläubigerbefriedigung. Da werden also Milliardenunternehmen genauso behandelt wie Familie X, die lange für den Urlaub gespart hat.


    Rückbuchungen die jetzt erfolgen, werden, da der Eröffnungsantrag schon gestellt wurde, ganz überwiegend anfechtbare Rechtshandlungen darstellen, da eine sogenannte inkongruente Deckung vorliegt (§ 131 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 129 Insolvenzordnung).


    Versuchen kann man es natürlich trotzdem, zumal die Anfechtungsansprüche auch verjähren können (da das Verfahren wohl noch 2024 eröffnet wird, würden die Anfechtungsansprüche des Insolvenzverwalters (erst) zum 31.12.2027 verjähren).


    Bei solchen (aus Unternehmensinsolvenzsicht) Kleinbeträgen, kann es jedoch sein, dass der Verwalter das übersieht oder unterlässt, weil er diese Ansprüche (falls ihr sie nicht freiwillig erfüllt) gerichtlich im Wege der Klage geltend machen muss und somit die Insolvenzmasse mit vorrangig zu berichtigenden Masseverbindlichkeiten belastet.


    Wetten würde ich da aber nicht drauf, dass er das übersieht oder unterlässt. Zumal die (sehr hohe) Verwaltervergütung prozentual von der Masse abhängt, sie also durch viele erfolgreiche Anfechtungen am Ende auch mehr Vergütung erhalten würden.


    Müsst ihr Forderungen als Insolvenzgläubiger geltend machen, liegt die durchschnittliche Befriedigungsquote in Deutschland bei unter 5 % der Forderungssumme. Würde also zumindest aktuell alles daran setzen das Geld erstmal wieder selbst in der Hand zu halten (ausgenommen Forderungen die durch einen Sicherungsschein für Pauschalreisen gesichert sind).


    Edit:


    Das stimmt so leider nicht ganz, siehe das prominente Beispiel Air Berlin: https://www.finanztip.de/blog/…fuer-ausgefallene-fluege/


    Edit: Chargeback nur bei Kauf von Einzelleistungen, bei Pauschalreisen greift zunächst dieser Sicherungsfonds: https://www.rae-sh.com/rechtsg…argeback-verfahren-anwalt

    Auch Forderungen aufgrund nicht stattgefundener Flüge sind Insolvenzforderungen.


    Das eigenmächtige Zurückbuchen führt dann eine den einzelnen Gläubiger bevorteilende inkongruente Deckung herbei, die der Insolvenzverwalter anfechten kann.

  • Maximilian123 die Forderungen entstehen dann aber gegenüber der Bank, nicht gegenüber dem Kunden, und die ist dagegen versichert oder anderweitig abgesichert.

    Das kann praktisch so sein, insolvenzrechtlich verschafft sich der rückbuchende Gläubiger dennoch eine Befriedigung, die ihm der Art und Zeit nach als Insolvenzgläubiger gerade nicht zustand.


    Somit wäre diese durch den Verwalter anfechtbar. Aber der wird sich nicht beschweren, wenn stattdessen die Bank oder ihre Versicherung zahlt.

  • Chargeback zieht ja kein Geld aus der Insolvenzmasse, sondern von der Bank, die das Geld (für FTI) angefordert hat (Aquierer).


    Diese wiederum ist laut den Visa- und Mastercardbedingungen verpflichtet, das Geld zurück zu geben, wenn die Leistung nicht erbracht wurde. Dagegen versichern sich die meisten Banken.


    Kommen die Banken dem nicht nach, kann das Kreditkartenunternehmen den Vertrag mit der Empfängerbank kündigen. Ob das wirklich passiert, steht auf einem anderen Blatt.


    Streng genommen könnte die Banken das Chargeback-Verfahren ruhen lassen bis die Insolvenzmasse verteilt ist. Da es aber nur um Centbeträge geht, wurde das aber in der Vergangenheit nicht so gehandhabt.


    Anderes Problem: Eine Klage auf Chargeback wird womöglich nicht erfolgreich sein (siehe Paypal Käuferschutz-Urteil).

  • Chargeback zieht ja kein Geld aus der Insolvenzmasse, sondern von der Bank, die das Geld (für FTI) angefordert hat (Aquierer).


    Diese wiederum ist laut den Visa- und Mastercardbedingungen verpflichtet, das Geld zurück zu geben, wenn die Leistung nicht erbracht wurde. Dagegen versichern sich die meisten Banken.

    Also behält die Kreditkartenfirma das Geld bis zum Ende der Chargebackfrist (teilweise ja 120 Tage) ein und zahlt es erst danach an den jeweiligen Händler aus und somit hier in die Insolvenzmasse ein?

  • Nein, das Ausfallrisiko wird von den Banken über Versicherungen und anderweitig abgedeckt. Es ist egal, wohin und wann das Geld fließt. Du kannst ja auch eine Insolvenzversicherung abschließen und wärst dann im Insolvenzfall abgesichert.


    Ich kopiere mal hier die Info von Finanztip rein:


    "Wenn Du Dir Dein Geld direkt von einem insolventen Unternehmen zurückholst, musst Du Dir in der Regel keine Sorgen machen, dass Du später Ärger mit dem Insolvenzverwalter bekommst. Das liegt am Verfahren im Hintergrund. Du holst das Geld nicht aus der Insolvenzmasse des Anbieters zurück, sondern bei der Bank des Händlers. Die Händlerbanken bereiten sich auf mögliche Insolvenzen ihrer Kunden vor. Das machen sie zum Beispiel, indem sie nicht das gesamte Geld, das ein Händler über Kredit­kartenzahlungen einnimmt, direkt an ihn auszahlen. Aus diesem Geld werden dann die Chargeback-Forderungen bedient."


    Quelle

  • Amex ist ein Sonderfall, da dort das Acquiring und das Issuing durch Amex selbst (oder allenfalls ein länderspezifisches Tochterunternehmen) gemacht wird, so dass sowohl das Acquiring ("Bank des Händlers") und das Issuing ("Bank des Kunden") beides durch AMEX bzw. (Tochter-)Firmen gemacht werden. Das führt dann dazu, dass man bei Amex eher geneigt ist, Chargebacks im Insolvenzfall abzulehnen, da Amex (oder deren Tochterfirmen) dann bei einer Insolvenz "selber" auf dem "Schaden" durch den Chargeback sitzenbleibt. Amex ist für mich daher auch als Karte wegen dieser "schizophrenen" Doppel-Rolle und den damit resultierenden Risiken bei Zahlungs-/Leistungs-Problemen/-Disputen eher unattraktiv.


    Bei MasterCard/Visa erfolgt aber eine strikte Trennung. MasterCard und Visa selbst sind weder Acquirer noch Issuer, sondern stellen quasi nur die "Zahlungsplattform", auf welcher die lokalen Acquirer (Bank des Händlers/Anbieters) und Issuer (Bank des Kunden) unter vom MasterCard/Visa vorgegebenen Bedingungen Transaktionen abwicklen. Die Bedingungen von MC/Visa geben halt vor, dass der Acquirer (Bank des Händlers/Anbieters) bei einem Chargeback die Kohle rausrücken muss, wenn die Leistung nicht erbracht wurde und der Kunde (bzw. der Issuer, welcher die Beweise vom Kunden erhalten hat und weiterleitet) die Nicht-Leistung entsprechend belegen kann.


    Das finanzielle Risiko eines "Chargeback bei Händler/Anbieter-Nicht-Leistung im Händler/Anbieter-Insolvenzfall" trägt damit bei Visa/MC primär der Acquirer, also im aktuellen Fall die Bank von FTI.


    Solche Verlust-Risiken werden auch entsprechend von der Acquirer-Bank gemanaged, also entweder wissentlich von der Acquirer-Bank in Kauf genommen (und im Eintretensfall selbst getragen), oder von der Acquirer-Bank an einen Dritten (Zahlungsausfall-/Chargeback-Versicherung) ausgelagert.