ZitatAlles anzeigenDie Rußfilter in Dieselmotoren müssen auf reinen Kurzstrecken nicht funktionieren. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Es sei kein Mangel, dass die Rußfilter erst ab einer bestimmten Geschwindigkeit ihre Arbeit täten und Dieselfahrzeuge mit einem solchen Filter daher für den reinen Kurzstreckenbetrieb nicht geeignet seien, hieß es.
Das Gericht entschied damit gegen den Käufer eines Opel Zafira, der seinen 2005 gekauften Diesel-Neuwagen zurückgeben wollte. Der Zafira-Käufer gab an, dass sein Rußfilter mehrfach verstopfte, ohne dass die Lampe aufleuchtete. Außerdem hätte er den Diesel nicht gekauft, wenn er über die Verstopfungsgefahr bei Kurzstrecken informiert worden wäre.
Besitzer eines mit Rußfilter ausgestatteten Dieselwagens müssen nach mehreren Kurzstrecken immer wieder längere Strecken fahren, um den verstopften Filter wieder frei zu bekommen. Das sei der derzeitige Stand der Technik, hatte ein Sachverständiger beim Oberlandesgericht Stuttgart ausgesagt. Denn nur wenn das Auto mehrere Minuten lang mehr als 40 Kilometer pro Stunde gefahren werde, könnten die Partikel verbrannt werden, die sich während kurzer Fahrten unweigerlich im Filter festgesetzt hätten.
Das OLG stufte dies als Mangel des Fahrzeugs ein und gab dem Käufer recht. Dieselfahrzeuge ohne Filter hätten diese Besonderheit schließlich nicht, hieß es. Der Käufer dürfe den Pkw zurückgeben und dafür den Kaufpreis zurückverlangen.
Dem widersprach nun der BGH in seinem Urteil: Da die Besonderheiten des Partikelfilters alle damit ausgestatteten Dieselfahrzeuge betreffe, liege kein Mangel vor. Dieselmotoren ohne Partikelfilter dürften als Vergleichsmaßstab nicht herangezogen werden. Dass ein durchschnittlich informierter Käufer von sich aus nichts über die Besonderheit des Filters wissen könne und vom Verkäufer darüber erst aufgeklärt werden müsse, ändere an dieser Beurteilung nichts. Nach Auskunft des ADAC tritt das Problem nur bei serienmäßig eingebauten Filtern auf, nicht aber bei Filtern zum Nachrüsten bei alten Autos.
http://www.tagesschau.de/inland/russfilterurteil100.html
Da kann man sich doch nur an den Kopf fassen. Also dort wo die Filter was bringen sollen, nämlich in der Stadt, funktionieren sie nicht. Da hat mal wieder einer mitgedacht!