Der allg. Lufthansa-Kreditkarten-Thread

  • Moin Jungs, mit böser Vorahnung stell ich mal eine Fragen:


    Ich habe gestern beim Einparken eine Delle in die Stoßstange gefahren. Das Fahrzeug war das zweite von zwei gemieteten Fahrzeugen dieses Wochenende. Das andere, erstgemietete ist allerdings direkt über eine VK von Sixt reserviert (aber ebenfalls mit meiner LH KK bezahlt). Das andere ist eben über die LH KK versichert. Nun steht ja in den Versicherungsbedingungen, dass nur das zu erst angemietete versichert ist. Da das aber ganz anders versichert ist frage ich mich, was nun Sache ist...
    Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

  • Dann hoff ich mal, dass der Schaden gar nicht erst so teuer wird. Ist immer hin nur ne unlackierte Plastikstoßstange vom Opel Insignia. Kann jemand von euch einschätzen, was die kostet?

  • Den Sachverhalt hast du dir schon selber erklärt. Denn nur das erst angemietete Mietfahrzeug ist über die LH KK abgedeckt, auch wenn zusätzlich eine weitere Versicherrung abgeschlossen worden ist. Denn dann tritt als erstes die zusätzlich abgeschlossene Versicherrung in kraft und für den restbetrag, also sie Selbsbeteiligung, tritt die LH Versicherung bis zu einem Selbstbehalt von 230 €.
    Somit besteht für das zweite kenie Abdeckung über die LH KK.


    Sorry aber ist eben so, und ich denke nicht das das unbemerkt bleiben würde wenn du es trotzdem versuchen tätest.

  • Ich sehe vielleicht noch eine Option, denn die Rechnungstellung kann für das erste Fahrzeug ja geändert werden. Also man gibt den Wagen ab und lässte diesen auf eine andere Kreditkarte berechnen,. Somit ist das Fahrzeug nicht vollständig über dieses KK angemietet sondern nur Kautionsgeblockt worden. Damit ist das andere Fahrzeug die "erstmiete"... gewagte Theorie, ich weiss, aber immerhin ein Theorie. Denn wie soll die KK ohne Rechnungslege wissen, welcher Wagen wann angemietet wurde. Die Kaution sagt darüber noch nix aus...


    Denn ansonsten hätte ich so lange ein KKVK Problem so lange meine Kution noch nicht Rückabgewickelt ist...




    ....


    ich

  • Wirklich sehr gewagt, aber bestimmt einen Versuch wert.
    Könnte mir jedoch vorstellen, dass wenn dies aufgedeckt werden würde, es eine Art von Betrug in weiterem Sinne wäre. Schliesslich könnte man ja sonst auf eine LH-KK immer mehrere Mietwagen buchen und, falls dann von der VK gebrauch gemacht werden muss, die anderen Rechnungen der Mietwagen ändern zu lassen.
    Müsste man eben mal prüfen ob dies irgendwo festgehalten wurde bzw nachgeprüft werden kann und ob die DKB bzw die Aig oder Victoria in einem solchen Fall Erkundungen anstellt..

  • Ja.. aber es wird ja irgendwo mitgeschrieben wann du welches Auto zu welchem Zeitpunkt wo und mit welcher Karte gebucht hast. Daher wäre es in jedem Fall nachvollziehbar wann welches Auto (das erstgemietete) versichert war..
    Denk dran, es geht darum wann die Karre versichert war und nicht wann sie mit was bezahlt wird.. Das ist hier der springende punkt, denke ich.. Wenn man allerdings die Zeit usw tricksen kann und alles nicht so transparent ist und die Versicherung nichts nachweisen kann hat man Glück.. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass sie auf solche Fälle vorbereitet sind.. Also, viel Glück!

  • Wenn du das erste auch mit EC oder anderer KK gebucht hast, fein! Dann ist natürlich der zweite Wagen versichert, da dies das erangemietete Fahrzeug mit der LH-KK wäre!
    Wenn du beide Fahrzeuge mit LH-KK buchst ist das erstangemietete Fahrzeug solang mit der LH-KK versichert bis du das Zahlungsmittel (telefonisch oder sonstwie) änderst! Und da gilt es eben das nachzuweisen (von der Versicherung aus).. Und dazu wiederum würde ein Anruf bei Sixt reichen.. Deshalb ja das Tricksen mit der Zeit des Unfalls oder eben dem Eintrag der Zahlungsmitteländerung..

  • 1. stimme ich Fuchur zu, dass kann man schonmal machen um vorzubeugen
    2. ich bin anscheinend der einzige hier, der das mit der VK anders sieht. Das mag ja Auslegungssache sein, aberfür mich ist das zuerst gemietete Fahrzeug von nicobs nicht "über die LH KK gemietet". Es mag ja damit bezahlt werden, aber es ist weder zum LH Tarif noch ohne VK gemietet worden. Es geht LH doch darum, dass nur ein Fahrzeug ohne Versicherung auf der Karte laufen kann. Und in dem Fall von nicobs sind zu keinem Zeitpunkt, auch wenn er jetzt alles läßt wie es ist, mehr als ein Fahrzeug zum LH Tarif und ohne Versicherung gemietet worden.


    Ansonsten würde es ja bedeuten, dass ich mit der LH immer nur ein Auto mieten darf. Welchen Sinn soll das machen? wenn ich 3 ipods kaufen will, dann kauf ich die auch auf einmal mit der gleichen Kreditkarte.


    Ich darf nur ein Auto ohne Versicherung mieten, aber ich kann soviele Autos gleichzeitig mieten wie ich will bzw. das Limit hergibt.


    Ich stell meine Auslegung einfach mal zu Diskussion hier...

  • Es geht LH doch darum, dass nur ein Fahrzeug ohne Versicherung auf der Karte laufen kann.


    Woher nimmst du das? In den Bedingungen lese ich: Versichert sind Fahrzeuge, die komplett mit der Karte bezahlt werden. Versichert ist nur das zuerst angemietete Fahrzeug. Es ist vorrangig eine evtl. vorhandene Versicherung zu nutzen, dann erst die der LH KK.


    Das erste ist immer das erste, völlig unabhängig davon, ob es noch eine VK hat oder nicht. Klar kannst du 120 Autos mit deiner LH KK anmieten, aber nur das erste ist versichert, völlig unabhängig davon, ob es auch nochmal über die AV VK versichert ist oder nicht.


    Wenn er allerdings das erste Auto mit EC-Karte bezahlt, ist es nicht über die LH KK versichert (geht denn ja nicht). Sondern das erste komplett LH KK bezahlte, also das zweite. ;)

  • Fuchur, das sehe ich genauso.


    Nehmen wir an beide Wagen werden in der Mietzeit beschädigt, beide wurden über die LH KK voll bezahlt. Der erste hat einen Schaden von 1500 € (oder mehr), der zweite einen schaden von 600€.
    Über die AV hat man für den 1. Wagen eine SB von 1000€ und den 2. Wagen gar keine Versicherrung, da in annahme diese würde über die LH KK gehen.


    Zu zahlender Betrag beim 1. 1000€, beim 2. 600€


    Jetzt, schlau wie ich bin, reich ich doch einfach den Schaden des 1. Wagens ein denn dann hab ich 400 € weniger zu zahlen.



    Um genau dies zu vermeinden, sind eben jene Versicherrungsbedingungen geschrieben, wie schon Fuchur teilweise zitiert hat. Es muß von Anfang an feststehen welcher Wagen über die LH KK abgesichert ist, und das ist eben NUR der erste.

  • Nehmen wir an beide Wagen werden in der Mietzeit beschädigt, beide wurden über die LH KK voll bezahlt. Der erste hat einen Schaden von 1500 € (oder mehr), der zweite einen schaden von 600€.
    [...]
    Jetzt, schlau wie ich bin, reich ich doch einfach den Schaden des 1. Wagens ein denn dann hab ich 400 € weniger zu zahlen.


    Um genau dies zu vermeinden, sind eben jene Versicherrungsbedingungen geschrieben


    Hä? Es ist doch das erste Auto versichert? Es würde also genau so passieren, wie geschildet. Da wird nichts vermieden. ;)


    Es muß von Anfang an feststehen welcher Wagen über die LH KK abgesichert ist, und das ist eben NUR der erste.


    Wo steht das?


    Wenn ich drei Wagen anmiete und sage, ich zahle mit LH KK und am Montag gebe ich alle drei ab und bezahle alle drei mit EC-Karte. Vier Tage später wird ein Neuschaden festgestellt, dann ist keiner der Wagen versichert. Es ist egal, was ich vorher angebe, es ist nur entscheidend, welchen Wagen ich letztendlich mit der LH KK bezahlt habe. Davon ist dann der erste versichert.

  • Ich gebe zu ich habe keine Ahnung, das ich auch erst im Nachhinein bezahlen kann.


    Ja das erste Auto ist immer versichert, aber ich habe versucht aus der Sichtweise zu schreiben als würde man denken der 2. Wagen währe über die LH KK versichert. Denn wenn man nur den 2. Wagen abrechnen würden bekämme man, in der Annahme, ja weniger zurück. Tatsächlich zahlt die LH Versicherungs ja nichts. Vieleicht ein blödes beispiel, aber es sollte der Sinn aufgehen, man nur einen Wagen versichern kann. Und ich dachte immer das muß schon vorherfestgelegt werden.


    Zum Glück hab ich z.Z. noch die LH und die germanwings Card, denn in si einem fall würde ich für jeden Wagen eine eigene Kreditkarte nutzen :P

  • Wenn ich drei Wagen anmiete und sage, ich zahle mit LH KK und am Montag gebe ich alle drei ab und bezahle alle drei mit EC-Karte. Vier Tage später wird ein Neuschaden festgestellt, dann ist keiner der Wagen versichert. Es ist egal, was ich vorher angebe, es ist nur entscheidend, welchen Wagen ich letztendlich mit der LH KK bezahlt habe. Davon ist dann der erste versichert.


    Okay.. dann Preisfrage zu diesem Beispiel: Was passiert wenn der zweitgemietete einen Totalschaden hat und polizeilich festgehalten werden muss? Ist er dann trotzdem über die LH-KK versichert??
    Ich denke nicht, da man zu dem Zeitpunkt für den erstgemieteten ja die selbe LH-KK angegeben hat. Oder denkt ihr das wird nicht zurückverfolgt?
    Vielleicht geht es ja, dass Rückwirkend ändern zu lassen. Aber davon ausgehen würde Ich nicht. Schliesslich kann man sich jawohl nicht Rückwirkend versichern lassen, oder?? Von daher denke ich, dass es nun mal eine Glücksache ist. Ich lasse mich jedoch gerne eines Besseren belehren und würde auch gern wissen was letztendlich beim ausgehenden Fall das Ergebnis ist..


  • Woher nimmst du das? In den Bedingungen lese ich: Versichert sind Fahrzeuge, die komplett mit der Karte bezahlt werden. Versichert ist nur das zuerst angemietete Fahrzeug. Es ist vorrangig eine evtl. vorhandene Versicherung zu nutzen, dann erst die der LH KK.


    Das erste ist immer das erste, völlig unabhängig davon, ob es noch eine VK hat oder nicht. Klar kannst du 120 Autos mit deiner LH KK anmieten, aber nur das erste ist versichert, völlig unabhängig davon, ob es auch nochmal über die AV VK versichert ist oder nicht.


    Wenn er allerdings das erste Auto mit EC-Karte bezahlt, ist es nicht über die LH KK versichert (geht denn ja nicht). Sondern das erste komplett LH KK bezahlte, also das zweite. ;)


    Wir werden ja erfahren wie es bei nicobs ausgeht. Ich sehe keinen Sinn darin, das mit der ersten Anmietung so auszulegen trotz eurer Beispiele. Meiner Meinung nach geht es einfach schlichtweg darum zu verhindern, dass jemand 2 oder mehr Autos ohne VK anmietet und das ist hier nicht der Fall
    Ich kann nicht nachvollziehen, dass LH mir vorschreiben will, in welcher Reihenfolge ich Fahrzeuge gleichzeitig anmiete.
    Selbst wenn man es auslegt wie ihr, dann müßte ja definitiv Versicherungsschutz gegeben sein, wenn man das erste Auto letztendlich anders bezahlt.
    und da jetzt alles andere Spekulationen sind, sag ich nix mehr dazu :112: