Der allg. Lufthansa-Kreditkarten-Thread

  • Meiner Meinung nach geht es einfach schlichtweg darum zu verhindern, dass jemand 2 oder mehr Autos ohne VK anmietet und das ist hier nicht der Fall
    Ich kann nicht nachvollziehen, dass LH mir vorschreiben will, in welcher Reihenfolge ich Fahrzeuge gleichzeitig anmiete.


    Wieviele Autos du ohne VK anmietest, ist LH doch völlig egal. ;) Warum sollte die das kümmern? Du kannst doch auch ohne LH KK und ohne VK mieten? Wenn du willst, darfst du gerne 120 Autos ohne VK mieten. ;) Aber die LH KK versichert halt nur das erste ... die anderen 119 musst du dann halt selber blechen.


    Das du es dir nicht vorstellen kannst, das LH es dir vorschreiben will, liegt vllt daran, das du die Bedingungen noch nicht gelesen hast. ;) Da steht es nunmal so drin ... das erste ist versichert.


    Zitat

    § 2 Zeitliche Bestimmung der Versicherung
    Die Versicherung erstreckt sich pro Anmietung eines Mietfahrzeuges und ist auf die
    Dauer von maximal 30 Tagen beschränkt. Pro Anmietung und Vertragsdauer besteht
    Versicherungsschutz nur für ein Mietfahrzeug. Bei zwei oder mehreren zeitgleichen
    Anmietungen besteht nur Versicherungsschutz für das zuerst angemietete Mietfahrzeug;
    für das zweite oder weitere angemietete Mietfahrzeuge besteht somit keine Versicherung.

  • Vielleicht geht es auch nur darum solche nachträglichen Änderungen des Zahlungsmittels zu vermeiden. Die Aussage "Versicherungsschutz für das zuerst angemietete Mietfahrzeug" ist für mich sehr eindeutig und wahrscheinlich rechtlich abgesichert. Die Versicherung hat schließlich auch kein Interesse ständig Prozesse gegen betrügerische Mieter zu führen. Die Aussage sorgt für eine eindeutige Situation bei der Anmietung von mehreren Fahrzeugen.

  • Vielleicht geht es auch nur darum solche nachträglichen Änderungen des Zahlungsmittels zu vermeiden. Die Aussage "Versicherungsschutz für das zuerst angemietete Mietfahrzeug" ist für mich sehr eindeutig und wahrscheinlich rechtlich abgesichert. Die Versicherung hat schließlich auch kein Interesse ständig Prozesse gegen betrügerische Mieter zu führen. Die Aussage sorgt für eine eindeutige Situation bei der Anmietung von mehreren Fahrzeugen.


    :59:

  • So, das mag ja sein was da steht. Es steht ja auch eigentlich deutlich dort. Dennoch meiner Meinung nach nicht unmissverständlich. Konkret haben wir hier folgenden nicht ausreichend geklärten konflikt:


    • Ist nur aufgrund der Reihenfolge der Fahrzeuge zu bestimmen für welches Fahrzeug die Versicherung der Krefitkarte gilt,
    • oder ist nur aufgrund der Reihenfolge der Fahrzeuge für die die Versicherungsleistung der Kreditkarte inanspruch genommen werden soll gilt.


    für den zuletzt genannten Fall würde dies schlüssigerweise bedeuten, dass ich nicht ein oder mehrere Fahrzeuge fahren darf, welche von der AV unversichert sind, und ich mich im Schadensfall dann auf meine Versicherung (der KK) für das entsprechende Auto berufen möchte. Schließlich hätte ich ja für jedes dieser Autos dann die Mietwagenversicherung in Anspruch nehmen wollen - wenn natürlich auch nicht gleichzeitig.


    Bei dem ersten Fall, also mit beispielsweise einem versicherten, und einem unversicherten Fahrzeug, wäre das unversicherte Fahrzeug das erste angemietete Fahrzeug für das die Versicherungsleistungen der KK inanspruch genommen werden soll.


    Dieser fall steht so nicht in den Bedingungen, aber er ist auch nicht explizit ausgeschlossen. Ich weiß die richtige Antwort nicht. Deswegen wäre es schön wenn jemand den Kundenservice (mit irrtumssicherer, aussagekräftiger Fragestellung) bemühen würde.

  • Ich halte es auch für eine streitbare Auslegung. Denn die Versicherungsleistung muss ja durch den Mieter beantragt werden. Das heisst, ich als Mieter teile meiner Versicherung mit, dass ich einen Schaden aus einer Vermietung abgesichert haben möchte. Dazu muss ich, um die Versicherungsleistung zu erhalten, den Versicherungsvertrag und die vollständige Begleichung der Vermietleistung durch eigen Unterlagen belegenb. Das heisst ich habe gar keinen Versicherungsanspruch, wenn ich den MW gar nicht bezahle. Ich miete also mit der LH KK an und bezahle am Ende mit einer anderen. Dann ist dieser Vertrag nicht VK-Versichert und damit die Anmietung für die AIG nicht relevant.
    Und der zu erbringende Nachweis zeigt mir auch, dass der Versicherungsgeber nicht direkt auf die Daten zugreifen kann/darf. Und ich werde ja nicht auch andere Verträge zum Vergnügen einreichen...



    Ich sehe es eher so, dass bei einermehrfachen Anmietung bei gelichzeitigem Schaden nur der erstangemietete und vollständig über die LH KK bezahlte Wagen versichert ist.

  • So Freunde, zunächst mal danke, dass kein einziger Spruch á la "selber Schuld, wenn du die AGBs nicht vor Anmietung prüfst" kam. Ich habe das Problem jetzt gelöst. Wer Interesse hat, dem erklär ich gerne per PN, wie. Ich sag nur so viel, es hat ohne "krumme Tricks" geklappt.


    Beste Grüße und guten Start in die Woche!

  • Jo, ich hab die Anmietdaten von EC so geändert, das die VK greift und gleichzeitig die Zahlung bei Sixt auf ne andere KK geändert. Doppelt gemoppelt sozusagen. Was letztendlich passieren wird, kann ich dann ja schreiben wenns soweit ist.

  • Das könnte schlecht für dich ausgehen, die Versicherungsbedingung heißt ja "für das erst gemietete Fahrzeug" und nicht "für das erst versicherte Fahrzeug"


    ...


    MfG Jan

    Hi Jan, kannst du mir das etwas erklären das verwirrt mich etwas.


    Also anhand nem Beispiel?!


    Wenn ich z.B. kommendes WE ein Auto miete von FR - Mo ohne VK von SIXT und zusätzlich noch ein Auto von SA - Mo, ist das zweite Auto also überhaupt nicht durch meine LH KK versichert sondern nur das erste?!


    LG
    Serco

  • Verstehe eh nicht warum Sixt da überhaupt ein PW verlangt.


    Weil Sixt für seinen Firmenkundenlogin nunmal ein Passwort hinterlegt, dies bedeutet eine gewisse Sicherheit. Ich habe im A3 von Ec noch einen MV eines Firmenkunden gefunden. Mit der abgedruckten Contract ID hätte ich allerlei Schabernack treiben können, wenn jedoch noch ein PW dazu abgefragt wird ist das schon deutlich schwieriger. Wie nun ein Schabernacktreiber an eine Contract ID kommt steht dabei völlig außer Frage.


    MfG Jan


  • Die Lufthansa-KK deckt nur ein Fahrzeug ab und zwar das, was du zu erst angemietet hast.


    Aber auch nur, wenn beide mit der LhKk bezahlt worden sind.


    Wenn ich das erste mit AV VK und Mastercard bezahle und das zweite mit LhKk und deren VK, dann wird das zweite ja über die LhKk versichert sein.

  • Mit der abgedruckten Contract ID hätte ich allerlei Schabernack treiben können, wenn jedoch noch ein PW dazu abgefragt wird ist das schon deutlich schwieriger.


    Du meinst doch die Driver ID oder? Keine Ahnung welchen Schabernack ich mit einer Contract ID machen kann. Ausser vielleicht eine Rate zu buchen zu der ich nicht berechtigt bin :whistling: