Selbstbeteiligungs-Versicherung

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    Eine frage stellt sich mir noch mit der leihwagenversicherung.de muss man da vorher in Vorkasse gehen und krieg dann das Geld von der Versicherung zurück? Oder kann man die rechnung einfach an die Versicherung weiterleiten?


    Das kann ich aus den FAQ nicht genau nachvollziehen. Weil bei den notwendigen Unterlagen die eingereicht werden steht es nicht mit drauf und dann bei weiteren Unterlagen die benötig werden, steht das dann ein Kreditkartenbelegt vorgelegt muss welches nachweis das man die Rechnung vom Schaden bezahlt hat.


    verschoben.


    Ich denke die Tatsache dass die einen Zahlungsbeleg haben wollen, deutet daraufhin dass man selbst erstmal Zahlen muss und den jeweiligen Betrag anschließend erstattet bekommt.
    Ich habe eh vor noch eine Email mit Fragen an die Kundenbetreuung zu senden. Kann das gerne nochmal nachfragen.


    Was ich jetzt noch gelesen habe bei den Versicherungsbedingungen/Allgemeine Ausschlüsse Seite 15 :


    3. Inakzeptable Fahrzeuge. Ausgeschlossen sind Mietwagen, die einen Wert von über €80.000 haben oder mehr als 20 Jahre alt sind, sowie das Mieten von „Oldtimern“ sowie teuren oder exotischen’ Fahrzeugen, die nicht als herkömmlich oder üblich gelten.


    Bei Sixt dürfte es da ab LDAR teiltweise Knapp werden ( 530xd F11 -> ~ 84000 €)


    Um ehrlich zu sein grübel ich gerade über den Sinn dieser Passage. Man versicher ja nicht direkt das Fahrzeug wie zum Beispiel bei der LH MM. :S



    Gruß

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich habe mich im Internet zwar ausgiebig über Ihr Versicherungsangebot " Carshare Club Plus mit Selbstbeteiligungs-Ausschluss Versicherung Europa " informiert, dennoch bleiben für mich ein paar Fragen offen bevor ich diese Versicherung abschließe.


    1. Ist im Schadensfall eine Vorrauszahlug durch mich an den Vermieter notwendig?
    Laut Ihren Versicherungsbedingungen wird im Schadensfsall ein Zahlungsnachweis benötigt. Daher die Frage.


    2. Wird im Schadensfall ein Übergabeprotokoll benötigt? Die Frage stellt sich, da ich fast ausschließlich bei dem Autovermieter Sixt miete. Dort ist es nicht immer möglich ein Schadensprotokoll zu erhalten (vor allem bei Stadtstationen). Meistens wird man auf den Mietvertrag verwiesen, auf dem alle aktuellen Schäden am Fahrzeug vermerkt sind. Falls der Mieter einen nicht eingetragenen Schaden am Fahrzeug feststellt, hat er die möglichkeit dies im Mietvertrag nachzutragen.


    3. Sie schreiben folgendes:


    Inakzeptable Fahrzeuge.
    Ausgeschlossen sind Mietwagen, die einen Wert von über €80.000 haben oder mehr als 20 Jahre alt sind, sowie das Mieten von „Oldtimern“ sowie teuren oder exotischen’ Fahrzeugen, die nicht als herkömmlich oder üblich gelten.


    Ich miete fast ausschließlich bei Sixt meistens die Fahrzeugklasse "LDAR". Der Preis der Fahrzeuge die es in dieser Klasse gibt, kann zwischen 60 000 und auch mal über 80 000 Euro liegen. Das ist Ausstattungsabhängig. Da ist es für mich nicht immer ersichtlich ( und auch nicht für den Rentalagent) was dieses Fahrzeug denn nun Wert ist. Um ehrlich zu sein verstehe ich auch den Sinn dieser Bedingung nicht, da Sie ja im Schadensfall nicht den Schaden, sondern die Selbstbeteiligung tragen (Bei Sixt in meinem Fall immer 1050 Euro, egal was das Auto kostet).


    - [...]sowie teuren oder exotischen’ Fahrzeugen, die nicht als herkömmlich oder üblich gelten[...]


    Haben Sie dafür ein "Beispielfahrzeug"



    4. Hin und wieder miete ich ein Fahrzeug über BMW on Demand. Insbesondere wenn ein Fahrzeug sehr kurzfristig benötigt wird.
    Man kann das Fahrzeug mehrere Tage oder nur eine Stunde lang mieten.
    Der Vermieter ist Fleetlevel+, ein Unternehmen der BMW Group. Alle Fahrzeuge sind Vollkasko versichert mit einer Selbstbeteiligung i.H.v. 750 Euro.


    Hier ist die passende Website dazu:


    http://portal.bmw-on-demand.de/select.do?action=display




    Ich bedanke mich im Vorraus und freue mich auf Ihre Antworten.



    Mit freundlichn Grüßen



    XXX





    Fällt euch noch was ein?

  • Bei Punkt 4 fehlt irgendwie 'ne Frage.

    Danke für den Hinweis:


    "Ist ein Anmietung hier durch Ihre Versicherung gedeckt?"


    Das wäre die Frage, da sind noch ein paar andere (Rechtschreib-) Fehler.
    Auch trägt natürlich nicht der Mieter selbst die Schäden ein, er lässt sie eintragen :)



    Ich würd nur gerne weitere Fragen mit aufnehmen, fall euch was einfällt.



    Gruß

  • Ich miete fast ausschließlich bei Sixt meistens die Fahrzeugklasse "LDAR". Der Preis der Fahrzeuge die es in dieser Klasse gibt, kann zwischen 60 000 und auch mal über 80 000 Euro liegen. Das ist Ausstattungsabhängig. Da ist es für mich nicht immer ersichtlich ( und auch nicht für den Rentalagent) was dieses Fahrzeug denn nun Wert ist. Um ehrlich zu sein verstehe ich auch den Sinn dieser Bedingung nicht, da Sie ja im Schadensfall nicht den Schaden, sondern die Selbstbeteiligung tragen (Bei Sixt in meinem Fall immer 1050 Euro, egal was das Auto kostet).


    - [...]sowie teuren oder exotischen’ Fahrzeugen, die nicht als herkömmlich oder üblich gelten[...]


    Haben Sie dafür ein "Beispielfahrzeug"


    Dazu gab es doch in diesem Thread schon mal eine Anfrage. LDAR ist nicht üblich und herkömmlich. ;)*KLICK*

  • Zitat

    Hier sollte man m.E. zusätzlich noch hinterfragen, ob der Zeitwert gemeint ist (so würde ich es verstehen) oder der Listenpreis.

    genauer wuerde ich auch noch nachfragen, ob auch der Nettowert zaehlt (erstattet werden muss ja nur netto, aber zur Berechnung koennte ja [aehnlich der 1%-Regelung bei Dienstwagen] der Bruttolistenpreis gemeint sein :(

  • Auf die CDW von Hertz wirst du aber nicht verzichten können. Diese Versicherung gilt nur für den Selbstbehalt der CDW. Wenn du ohne Hertz CDW einen Schaden hast, wird diese Versicherung, wenn überhaupt, nur 3000 EUR bezahlen. Ein Totalschaden bei einem 50.000 EUR-Wagen würde dich also mindestens 47.000 EUR kosten.

  • Zitat

    Die "ELVIA Selbstbehalt-Ausschluss CDW" kostet 5 euro/tag und deckt bis 3000 SB ab.


    was mich hier etwas stutzig macht, ist die Aussage "gültig für alle Reisearten". Wer weiss, was hier als "Reise" gilt. Ob das einschliesst, wenn man von zuhause eine Tagestour macht oder das Auto einfach nur vor der Tuer geparkt ist?


    Fuer mich ist das Thema ziemlich interessant, insbesondere, da man bei manchen Vermietern manche Fahrzeug nicht besser versichern kann als mit 850-1.050 Selbstbeteiligung. Dafür zahle ich lieber ein paar Euro vorweg (das scheint mir besser angelegt als Lotto zu spielen)

  • Zitat

    was mich hier etwas stutzig macht, ist die Aussage "gültig für alle Reisearten". Wer weiss, was hier als "Reise" gilt. Ob das einschliesst, wenn man von zuhause eine Tagestour macht oder das Auto einfach nur vor der Tuer geparkt ist?


    Wieso stutzig?
    Der "ELVIA Selbstbehalt-Ausschluss CDW" gehört zur Produktgruppe der Reiseversicherung. Bei Reiseversicherungsprodukten ist es sonst oftmals üblich, dass bestimmte Reisearten wie z.B. Kreuzfahrten ausgeschlossen sind bzw. eine andere Prämienberechungstabelle zu Grunde liegt.


    Ich habe das daher so verstanden, dass dieses Produkt unabhängig von der Reiseart - z.B. Standalone-Miete bei Eigenanreise oder Mietwagen als Bestandteil einer Pauschalreise - Gültigkeit besitzt.


    Wenn also der Mietwagen während der Reise bzw. Mietvertragslaufzeit beschädigt wird und die Kaskoversicherung des AUTOVERMIETERS (also keine CDW a la Kreditkarte) den Schaden akzeptiert, dann übernimmt auch die ELVIA den Selbstbehalt des CDW.


    Ich habe mir die Versicherungsbedingungen durchgelesen und habe soweit nichts Unseriöses gefunden. Im Gegenteil, die VB scheinen mir fair zu sein.

  • In den Verbraucher- und Produktinformationen, die man als PDF anschauen kann, wenn man in die Formulare Reisedaten und Namen eingibt, wird festgelegt, daß die Versicherung nur im Ausland gilt.

  • Wow, danke fuer den Hinweis. In den Versicherungsbedignungen wird "Ausland" mit keinem Wort erwähnt.


    Ich habe der Allianz eine Email mit Bitte um Klärung gesendet und werde deren Antwort hier posten.

  • In den ELVIA AVB steht, dass die Gültigkeit weltweit ist.


    Wie AndiGf aber korrekt hingewiesen hat, steht in der PIB folgendes:


    "Erstattet den vertraglich geschuldeten und belasteten Selbstbehalt der?Kaskoversicherung für gemietete PKWs, Camper und Motorhomes bei Unfall und Diebstahl während der Laufzeit des Mietvertrages im Ausland bis zur maximal vereinbarten Summe"


    Bzgl. der Formulierung "im Ausland" - die in den AVB nicht erwähnt wird - habe ich die Allianz per Email um Klärung gebeten.

  • Aha. Ich spreche von dem Hanse Merkur Mietwagenschutz. Hier gilt die CDW weltweit.

  • Und was steht bei der Hanse Merkur direkt auf der Internetseite:

    Zitat

    Sie sind mit dem Mietwagen im Ausland unterwegs und verursachen einen Unfall? Wir erstatten Ihnen den Selbstbehalt im Schadenfall.

    Das sind Reiseversicherungen, die haben jeweils ähnliche Bedingungenen. [ironie] Wenn Ihr auf dem "weltweit" besteht, probiert es doch einfach mal aus: Die Versicherung abschließen, bei Sixt, etc. einen 5er mieten, auf der Autobahn in Deutschland an die Leitplanke schrammen und dann zur Allianz oder Hanse und die Schadensregulierung einfordern. [/ironie] Ich bin mir sicher der Rest des Forums wird euch für eure Erfahrung dankbar sein.