Mietwagenschrott

  • Twingo


    nen Parkrempler sehe ich auch klar beim Arbeitgeber, das passiert ja in Ausübung der normalen Arbeit eines Checkers.


    Mich würde halt interessieren, ob eben auch für grobe Fahrlässigkeit gehaftet wird. Sollte derjenige nur den Job verlieren, wäre das ja noch super glimpflich!


    Sollte er jedoch, wenn auch nur für einen Teilbereich haften müssen, wäre das wahrscheinlich der finanzielle Bankrott, oder zumindest eine sehr sehr lange Abzahlungszeit.


    Mich würde hier auch die Rechtslage interessieren, vll. kann einer der kundigen hier im Forum was dazu sagen?

  • Üblicherweise wird sowohl was vertraglichen, als auch was gesetzliche Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer, bei Schäden die bei betrieblicher Veranlassung entstehen angeht, gequotelt:


    Bei leichter Fahrlässigkeit: keine Haftung des Arbeitnehmers,

    bei mittlere/normale Fahrlässigkeit: Arbeitnehmer trägt den Schaden anteilig, zumeist zur Hälfte,

    bei grobe Fahrlässigkeit: Arbeitnehmer trägt den Schaden voll, jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag von drei Bruttomonatsgehältern.


    Bei Vorsatz würde der AN voll haften, was bei den diskutierten Unfällen aber wohl regelmäßig nicht anzunehmen sein wird.

  • daran hab ich bisher auch immer geglaubt.


    bis die Entscheidung getroffen wurde, dass ein Toter bei einem Autorennen als Mord anzusehen ist.


    aber gut, das scheint ja das Bundesverfassungsgericht auch anders zu sehen und hat das Urteil wieder aufgehoben.

  • daran hab ich bisher auch immer geglaubt.


    bis die Entscheidung getroffen wurde, dass ein Toter bei einem Autorennen als Mord anzusehen ist.


    aber gut, das scheint ja das Bundesverfassungsgericht auch anders zu sehen und hat das Urteil wieder aufgehoben.

    gut da könnten wir jetzt streiten (tun wir nicht). By the way aufhoben und anders gesehen hat das der Bundesgerichtshof.


    Meine Meinung: wer mit über 100 km/h durch die Stadt und über rote Ampel fährt nimmt billigend in Kauf dass Leute zu Schaden kommen. Bei dem Tempo auch zu Tode. Damit liegt Eventualvorsatz vor (reicht aus ) und als Mordmerkmal (muss vorliegen, sonst wäre es Totschlag) haben wir ein gemeingefährliches Mittel, nämlich das Auto.

  • gut da könnten wir jetzt streiten (tun wir nicht). By the way aufhoben und anders gesehen hat das der Bundesgerichtshof.


    Meine Meinung: wer mit über 100 km/h durch die Stadt und über rote Ampel fährt nimmt billigend in Kauf dass Leute zu Schaden kommen. Bei dem Tempo auch zu Tode. Damit liegt Eventualvorsatz vor (reicht aus ) und als Mordmerkmal (muss vorliegen, sonst wäre es Totschlag) haben wir ein gemeingefährliches Mittel, nämlich das Auto.

    Dann brauchen wir ja den Bußgeldkatalog ab nem gewissen Punkt gar nicht mehr, da verknacken wir einfach alle für versuchten Mord, die viel zu schnell fahren.

  • Schnell + rote Ampel + riskante Überholmanöver etc...


    Wenn ich mit einer illegalen Waffe auf einem öffentlichen Platz um mich baller oder eine Bombe zünde, soll ich dann auch nur wegen illegalen Waffenbesitz eine Ordnungswidrigkeitenanzeige bekommen, weil die Vorschriften sonst überflüssig wären ? :pinch:


    Geht aber definitiv am Autothema des Forums vorbei.

  • für mich ist halt billigend in Kauf nehmen, kein Mord.


    ist schon was anderes, ob ich mit einem LKW gezielt Menschen umfahre oder beim Rot über die Ampel fahren jemanden überfahre. für mich ist nur ersteres geplant, bei zweitem steht keine Absicht dahinter. (von mir aus kann man übrigens beides gleich hoch bestrafen, damit hab ich kein Problem, aber es Mord zu nennen... hmm... neee)

  • Wie eigentlich bei jedem Job ist man selbstverständlich Betriebshaftpflichtversichert, sonst würde ja keiner der bei klarem Verstand ist, für 8,50 die Stunde riskieren, sich Leben lang zu verschulden nur weil er mit ner S-Klasse hantiert hat.


    Bzgl. des zu schnell fahrens Thema bin ich voll und ganz bei Gelegenheizsmieter: wer sein Auto so einsetzt, dass mehr Kontrolle als zwingend notwendig einbüßt, tötet fahrlässig wenn was passiert. Dass solche Autorennen aus purem Spaß veranstaltet werden, Menschenleben also aus purer Freude aufs Spiel gesetzt werden, ohne irgendeine Relevanz, macht die Sache noch viel fataler. Mich entsetzt das, wie man so ein Verhalten auch nur Ansatzweise relativieren kann.

  • Wie eigentlich bei jedem Job ist man selbstverständlich Betriebshaftpflichtversichert, sonst würde ja keiner der bei klarem Verstand ist, für 8,50 die Stunde riskieren, sich Leben lang zu verschulden nur weil er mit ner S-Klasse hantiert hat.


    Bzgl. des zu schnell fahrens Thema bin ich voll und ganz bei Gelegenheizsmieter: wer sein Auto so einsetzt, dass mehr Kontrolle als zwingend notwendig einbüßt, tötet fahrlässig wenn was passiert. Dass solche Autorennen aus purem Spaß veranstaltet werden, Menschenleben also aus purer Freude aufs Spiel gesetzt werden, ohne irgendeine Relevanz, macht die Sache noch viel fataler. Mich entsetzt das, wie man so ein Verhalten auch nur Ansatzweise relativieren kann.

    Es wird ja nicht in Abrede gestellt, dass es eine schlimme Tat ist uns hoch bestraft werden sollte. Aber wenn jemand, der (anscheinend) keinen oder wenig juristischen Sachverstand hat direkt so gewichtige Worte wie Mord verwendet, dann führt das eben zu Diskussionen

  • "etwas billigend in Kauf nehmen" ist bereits Vorsatz im Sinne des Gesetzes (nämlich dolus eventualis; https://de.wikipedia.org/wiki/Eventualvorsatz). Diese Form des Vorsatzes reicht für eine Strafbarkeit grundsätzlich immer dann aus, wenn nicht ausdrücklich eine strengere Form vorgeschriebeben ist (z.B. dolus directus; https://de.wikipedia.org/wiki/Absicht_(Recht)).


    Für Mord reicht es aus, wenn der Täter den Tod eines Menschen billigend in Kauf nimmt. Allerdings muss hier eben noch eins der Mordmerkmale hinzukommen. Ansonsten ist es Totschlag.


    Wenn kein (Eventual-)Vorsatz gegeben ist ("wird schon gut gehen"), handelt es sich um fahrlässige Tötung.

  • Es wird ja nicht in Abrede gestellt, dass es eine schlimme Tat ist uns hoch bestraft werden sollte. Aber wenn jemand, der (anscheinend) keinen oder wenig juristischen Sachverstand hat direkt so gewichtige Worte wie Mord verwendet, dann führt das eben zu Diskussionen

    Der Begriff Mord kam zwar ursprünglich nicht von mir, aber du meinst vermutlich mich ? Bitte tu mir den Gefallen und begründe deine Annahme, falls du kannst.


    Ziemlich vermessen von Dir andere zu beleidigen, u. a. die Richter des Berliner Landgerichtes die genauso auf Mord entschieden haben. Alles juristische Laien im Vergleich zu Dir ne ;)

  • kann ja sein, is mir aber egal :)


    das Ziel des Autorennens war nicht jemanden zu ermorden oder zu töten sondern schneller zu fahren als jemand anderes. wenn man dabei jemanden überfährt, dann stört das schon ziemlich schneller zu sein als der andere. also kann es kaum der Plan gewesen sein, jemanden zu überfahren (und zu töten).

  • realistisch betrachtet: fristlose Kündigung und dann ist meistens nichts zu holen.


    gibt ja da schon regeln, dass man beim 3. Rempler rausfliegt, dass man bis 1000€ selbst zahlen muss etc. aber das unterscheidet sich halt von AV zu AV und von Dienstleister zu Dienstleister.

    da wird es keine einfache pauschale Antwort geben können.

  • Ist es wirklich nötig, Bilder von akuten Unfällen, wo sogar noch die Polizei und Rettungskräfte aktiv beschäftigt sind, hier zu veröffentlichen? Das bestärkt doch nur die unsägliche Tendenz, bei einem Unfall erstmal das Smartphone zu zücken. Finde das pietätlos, egal ob jetzt Menschen verletzt wurden oder nicht.