Grob Fahrlässig hieße für mich dass man mit vollem bewusstsein gegen eine Wand fährt.
Das wäre dann vorsätzlich.
Rückwärts ohne Einweiser ist ausserdem nur normal Fahrlässig. Grob Fahrlässig ist es wenn damit zu Rechnen ist das durch dieses Verhalten ein Unfall entsteht.
Laut seiner (an die AV gemailten) Selbsteinschätzung, war er zum Führen dieses Autos nicht im Stande und musste somit mit einem Unfall beim rückwärts Einparken rechnen.
Ich will hier ja nichts runterreden, ich gebe nur zu bedenken, wie sich der Fall für die Versicherung darstellt. Denn die sind auch nicht sooo scharf darauf, zu zahlen ...