Winterreifen bei den Autovermietungen


  • schuldige, natürlich war permanent auf den winter bezogen :P
    und da ist es nun mal so, dass die pflicht besteht, auch wenn WR evtl. nur ein paar tage benötigt werden oder gar nicht, wechselt eben keiner (oder besser: kaum einer) situationsbedingt seine reifen und muss entsprechend WR drauf haben ODER sein auto an solchen tagen stehen lassen ;)


  • und da ist es nun mal so, dass die pflicht besteht, auch wenn WR evtl. nur ein paar tage benötigt werden oder gar nicht, wechselt eben keiner (oder besser: kaum einer) situationsbedingt seine reifen und muss entsprechend WR drauf haben ODER sein auto an solchen tagen stehen lassen ;)


    Naja aber wenn ich mit meinen SR nicht auffalle sind sie doch situationsbedingt die richtige Wahl!
    Wenn ich mit mein SR nicht stecken bleibe aber einer mit 10 Jahre alten WInterreifen durch die gegend schießt und nicht vom fleck kommt, ist das doch nicht besser nur weil bei dem WR drauf steht.
    Die WR müssen ja auch keine 10 Jahre alt sein können auch vom Graumarkt stammen und einfach nur so scheiße sein, habe ich ja auch nichts gewonnen.

  • Genau: Stehen lassen ist genau der Punkt.
    Und den hat nunmal der Fahrzeugführer zu entscheiden.


    Was wäre wenn:
    Ich hole n Auto ab. Weil ich n kleiner Revoluzer bin, hab ich natürlich keine WR gebucht.
    Ich komme zur Station.
    Draußen +2,5Grad, Straßen geräumt.
    Ich behalte den Wagen über Nacht zu Hause, da ich am folgenden Tag sehr früh los muss.
    Die Temperatur ist über NAcht auf -2Grad gefallen und es hat heftig angefangen zu schneien.
    Ich habe einen Termin (Flug, Meeting, Kaffetrinken mit der Traumfrau /-mann).


    WAS MACHE ICH DANN?!


    (Vermietung hat sich meiner Meinung nach korrekt verhalten. Bei Übernahme war keine Notwendigkeit für WR gegeben.
    Gesetztlich sowieso nicht und hier schon gar nicht. )

  • ich glaube nicht, dass da von der EU was kommt.
    hab mal einen Winter in UK gearbeitet, da hat es 2 Tage geschneit und nichts ging mehr. Hab dann die Mitarbeiter gefragt, warum sie auf Sommerreifen umherrutschen.
    Die haben gar nicht verstanden, was ich wollte, weil sie Winterreifen schlichtweg nicht kennen.

  • Ich fänd folgendes Modell interessant.
    2€ pro Tag das ganze Jahr mehr. Das wären rund 750€ pro Fahrzeug, vielleicht auch nur 600, weil es nicht täglich vermietet wird.
    Für 600€ pro Fahrzeug kann man in der Flottenmischkalkulation doch sicher kostendeckend WR (oder Ganzjahresreifen) auf jedes Fahrzeug aufziehen. Bei der S-Klasse kosten die WR ab Werk teilweise nur 150€ extra, das hat die AV zur Zeit innerhalb von 10 Tagen wieder reingeholt.
    Wäre die gesammte Flotte mit WR ausgerüstet würden auch die Logistikkosten entfallen.


    Als Preise nach dem heutigen Modell finde ich vertretbar:
    Pro Tag bis zu 10€
    Pro WE bis zu 20€
    Pro Woche bis zu 40€
    (siehe z. B. Hertz)

  • Und nochmal eine interessante Darlegung der rechtlichen Grundlage in Bezug auf Winterreifen bei den Autovermietern.
    Diesmal gefunden bei 123recht.net


    Anspruch auf Winterreifen bei Anmietung von Mietwagen


    Interessant ist vor allem der letzte Absatz:


    Zitat

    ... Juristisch gesehen, sind Sie als Kunde nicht dazu verpflichtet, denn der Autovermieter kommt seiner vertraglichen Pflicht ein verkehrstaugliches Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, das zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet ist, nicht nach.


    Somit haben Sie als Kunde bei winterlichen Straßenverhältnissen einen Anspruch auf Bereitstellung eines Fahrzeugs mit Winterreifen ohne Aufpreis, auf dieses Recht sollten Sie auch bestehen. ...


    Zitat Sascha Kugler - 123recht.net


    Ob das in der Praxis wirklich standhaft ist?
    Im Zweifel für den Kunden, aber ob man nicht letzendlich vielleicht doch ohne Fahrzeug dasteht? ?(

  • Das schätze ich mal. Weil der Vermieter ist ja nicht verpflichtet einen Vertrag mit dir abzuschließen und dann sagt er sich einfach er will den Zuschlag nicht bezahlen, dann gebe ich kein Auto raus fertig. Ist halt einfach ne Preiserhöhung mehr nicht und am Ende sitzt der Vermieter am längeren Hebel, wenn man unbedingt ein Auto braucht.
    /edit: Vllt. wäre es über Prepaid möglich, da dann ja bereits ein Vertrag entstanden seien müsste. Der Vermieter ist dann verpflichtet dir ein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, aber ich würde es nicht unbedingt drauf ankommen lassen.

  • Außer acht ob es sinnvoll oder nicht ohne WR zufahren, doch wenn man ein Unfall mit Sommerpuschen hat zahlt die Versicherung im regelfall doch...


    Zitat von Focus

    Das gilt jedoch nicht unbedingt für den Schaden am eigenen Auto: „Bei der Vollkaskoversicherung könnte im Extremfall, beispielsweise dann, wenn man mit abgefahrenen Sommerreifen ins Hochgebirge fährt, bei einem Unfall grobe Fahrlässigkeit entgegengehalten werden. Denn nur dann, wenn der Vollkaskoschaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde, muss die Versicherung nicht zahlen“, so der GDV weiter. Vielleicht noch wichtiger als die geeignete Bereifung dürfte allerdings im Schadensfall der Nachweis sein, dass man seine Geschwindigkeit und Fahrweise den Sicht- und Wetterverhältnissen angepasst hat. Schließlich gefährdet man ja nicht nur teures Blech, sondern unter Umständen auch Leib und Leben.


    Der ganze Artikel im Focus