Hallo liebe MWT-Gemeinde,
bin eben auf ein interessantes Urteil des Amtsgerichts Aschaffenburg (Urt. v. 28.04.2004 Az 16 1891/03) gestoßen, das hier vielleicht von Interesse sein könnte. Das Urteil bezieht sich auf die Haftung des Mieters für Steinschläge:
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Autovermieters: Wirksamkeit einer Klausel über die verschuldensunabhängige Haftung des Mieters für Fahrzeugschäden
Orientierungssatz
1. Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Autovermieters enthaltene Klausel, die eine verschuldensunabhängige Haftung des Fahrzeugmieters für während der Mietzeit entstehende Schäden begründet, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar, die zur Unwirksamkeit der Klausel nach § 307 BGB führt.
2. Eine Haftungsreduzierung, die vom Mieter durch Zahlung einer Zusatzvergütung gesondert erkauft werden muss, kann nicht als ein die Haftungsregelung rechtfertigender Vorteil angesehen werden.
Viele Grüße
Marcy Darcy
edit: Überschrift und Formatierung überarbeitet, w7