Definition Mietwagen/Leihwagen

  • Verbieten wird dir aber niemand, dich Autoverleiher München zu nennen. Dafür gibt es ja vor Gericht immernoch die Betrachtung aus der Laiensphäre bzw. im Zweifel die laiengünstige Auslegung. Als besonder seriös empfinde ich Vermieter, die "verleihen" aber nicht, haben sie doch (widerlegbar) offensichtlich rechtlich keine Ahnung von dem was sie da tun.


    Ich würde deshalb jetzt auch kein Fass aufmachen, aber mal rein juristisch betrachtet: Was ist mit Firmenwahrheit/Firmanklarheit? Die Firma, die das Unternehmen hat, muss halt klar sein.


    Der gesunde Menschenverstand sagt zwar, dass kein Unternehmen was umsonst macht, aber was ist schon gesunder Menschenverstand, wenn ich so meine Umwelt betrachte.

  • Die ganze Diskussion hat einen sehr spezifischen Charakter angenommen. Eigentlich sollte ja von cram nur klargestellt werden, dass Leihwagen eigentlich fast immer Mietwagen sind. Die sich daraus ergebenden Folgen sind ne ganz andere Geschichte.

  • Auf "Leiharbeiter" (ist das überhaupt der richtige Begriff?) werden wohl eher arbeitsrechtliche Regelungen angewandt. Der Leihvertrag aus § 598 BGB bezieht sich nur auf Sachen iSd § 90 BGB!

  • ich würd mal sagen, dass Autoverleih, Autovermietung, Leihwagen, Leihauto, Mietwagen, Mietauto alles das gleiche ist


    Naja, in Deutschland (anders als in Bayern) achtet man schon mehr drauf das es "vermieten" gennant wird.


    Obwohl, dadurch dass (2 Beispiele) Es nicht "Autoverleiher München" und "R8 Sportwagenverleihung München" (absichtlich grammatikalisch überzogen) heißt, zeigt doch schon, das es funktioniert.


    Zu Leiharbeitern: Ein Arbeiter bekommt pauschal xxx Euro gehalt. Wenn ich mir diesen nun also leihe, im Sinne von Borgen, so heißt das doch nicht, dass der Arbeiter kein Gehalt mehr bekommen würde, nur weil er jetzt arbeiten für mich verrichtet. Nein, Ich leihe mir ja nicht den Menschen, sondern die Arbeit.


    Ein geliehenes auto braucht genauso Sprit und Unterhalt - nur weil ich es leihe, ist das noch lange nicht umsonst.

  • Das wichtigster dürfte aber wohl sein, dass bei allen Autovermietern oder Autoverleihern oder Leihwagenvermietern "Mietvertrag" draufsteht und nicht Leihvertrag.
    In dem Punkt sind wir uns ja wohl alle einig.


    Ich glaube, dass oft in der Werbung ( wie auch immer ) gerne ...verleih und nicht...vermietung genommen wird, weil es einfach kürzer ( platzsparender ) ist.

  • Es ist zwar richtig, dass im juristischen Sprachgebrauch eine Leihe im Gegensatz zur Miete unentgeltlich ist.


    Aber im Einzelfall kommt es immer auf den konkret abgeschlossenen Vertrag an, sprich worauf sich die Parteien geeinigt haben. Im Rahmen der Vertragsfreiheit kann ich auch mit einem "Autoverleiher" einen Mietvertrag abschließen und diesen mit "Wubbsl-Pups-Abrede" betiteln, wenn ich möchte. Auf den Inhalt kommt's an, ein Leasingvertrag ist beispielsweise überhaupt kein gesetzlich geregelter Vertragstyp und trotzdem durchaus üblich! Im Vertragsrecht gibt es insofern keinen numerus clausus der Vertragsarten.


    In diesem Forum kann man immer wieder super den Allgemeinen Teil des BGB wiederholen ;)

  • Ich wollte eigentlich jetz keine Diskussion vom zaun brechen, sondern lediglich die Begrifflichkeiten klären. Aber nun weiss ich, warum das hier noch nie jemand angesprochen hat ;)


    Nachdem hier schon das BGB und die Firmenwahrheit/klarheit (1. Lehrjahr, Firmengrundsätze LF2) angesprochen wurden könnte man sich natürlich nochmal den oben erwähnten TransportVERLEIHER in Betracht ziehen. Wenn ich jetzt nen ganz penibler wär, könnt ich zu ihm hingehen und sagen, ich möchte mir einen Anhänger/transporter leihen und möchte demensprechend einen Leihvertrag abschließen. Dass mich der Freundliche dann nett zur Tür bitten wird, ist nicht weiter zu betrachten, sondern klar.


    Was ich aber sagen will, ist, dass er von außen hin nicht klar stellt, was für ein Geschäft er betreibt und was für eine Firma betreibt. Man könnte - Betonung liegt auf könnte - denke, da verleiht jmd was, und später stellt sich raus, dass er was VERMIETET.


    Mehr wolt ich gar net, wie hies es so schön: wenn viele es falsch sagen, wirds schon richtig ;) Genau deswegen gibt's hier ne Diskussion.


    Wie war das heute Nacht, Paddi? ;)

  • Durch ein bisschen googlen bin ich auf ein Urteil des LG München gestoßen.
    In dem verhandelten Rechtsstreit ging es um die rechtmäßige Verwendung der Domain "autovermietung.com". Diese leitete (zumindest damals) direkt auf die Homepage von Europcar. Ein anderes Unternehmen beschwerte sich dagegen, da er seine Rechte verletzt sah, da die Domain die Kundenströme kanalisiere.
    Das LG hat dazu feste gestellt, dass die Verwendung und Weiterleitung rechmäßig.

    Zitat

    Zunächst war von Bedeutung, dass mit der Beschreibung "Autovermietung" der Tätigkeitsbereich der Klägerin und der Beklagten zu 2 nicht abschließend beschrieben ist, sondern dass gerade im Bereich der gewerblichen Mietwagenvermittlung weitere beschreibende Kennzeichnungen vorhanden sind. Hierbei sind insbesondere der umgangssprachlich noch immer bedeutsame Begriff des "Autoverleihs" anzuführen, der nach eigener Kenntnis der Kammer weit verbreitet ist. Auch die Begriffe "Leihwagen" oder "Mietwagen" sind im Zusammenhang mit Autovermietungen weit verbreitet, so dass schon aus diesem Grund eine maßgebliche Kanalisierung der Verbraucherkreise durch die Verwendung der Domain "autovermietung.com" nicht zu erwarten ist.

    Wenn die Begriffe "Leihwagen" oder "Autoverleih" dermaßen falsch oder "anrüchig" wären, würde das Gericht vermutlich nicht eben diese Begriffe als weitere beschreibende Kennzeichnungen dulden (und die Klage als unbegründet zurückweisen), im vorligenden Fall ging es ja grade auch um wettbewerbsrechtlich zulässige Bezeichnungen des Gewerbes.


    Q: u.a. Net-Law

  • Was ich aber sagen will, ist, dass er von außen hin nicht klar stellt, was für ein Geschäft er betreibt und was für eine Firma betreibt. Man könnte - Betonung liegt auf könnte - denke, da verleiht jmd was, und später stellt sich raus, dass er was VERMIETET.


    Ich denke dass der Name - obwohl er irreführend sein kann, hier keine Relevanz hat.


    1. Ist es doch offensichtlich das ein Unternehmen nicht das Ziel verfolgt dinge zu verschenken,
    2. denke ich, ist eine Bezeichnung oder ein Name nicht unbedingt relevant.


    Ich kann ja auch einen Druckerpapier Versandhandel aufmachen, und nenne ihn "Nuttenpreller".
    Und ich denke selbst wenn ich ihn "Der Papierverschenker" nenne, hat der kunde kein anrecht drauf was umsonst zu bekommen.

  • Interessante Diskussion, wenn verleihen wirklich für lau ist....


    Dann müssen Leiharbeiter wirklich Mietarbeiter heißen... :huh:


    Bin trotzdem mal gespannt was dabei rauskommt, zumal es wirklich viele Anhängerverleiher gibt.


    Hehe, Leiharbeit ist nochmal ein anderes Thema: korrekt heissen die Menschen eigentlich Leiharbeitnehmer. Man leiht also keine Arbeiter, sondern es wird quasi die Arbeit von einem Dritten "verliehen" - wobei der natürlich auch dafür zahlt, nämlich an den "Verleiher"/Arbeitgeber vom Leiharbeitnehmer. Der Leiharbeiter bekommt sein Gehalt ganz normal aus Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber, egal wer der Dritte ist.



    Zitat

    Ich kann ja auch einen Druckerpapier Versandhandel aufmachen, und nenne ihn "Nuttenpreller".
    Und ich denke selbst wenn ich ihn "Der Papierverschenker" nenne, hat der kunde kein anrecht drauf was umsonst zu bekommen.

    Du kannst dich natürlich nennen wie du willst, aber es ging doch gar nicht darum, ob man dann daraus ein Recht auf xyz ziehen könnte...sondern bloß, dass die Verwendung der Bezeichnung Verleih in manchen Fällen nicht korrekt ist. Nur auf diesen Umstand wurde anfangs doch hingewiesen oder? ;)

  • Du kannst dich natürlich nennen wie du willst, aber es ging doch gar nicht darum, ob man dann daraus ein Recht auf xyz ziehen könnte...sondern bloß, dass die Verwendung der Bezeichnung Verleih in manchen Fällen nicht korrekt ist. Nur auf diesen Umstand wurde anfangs doch hingewiesen oder?


    ich finde schon:


    Was ich aber sagen will, ist, dass er von außen hin nicht klar stellt, was für ein Geschäft er betreibt und was für eine Firma betreibt. Man könnte - Betonung liegt auf könnte - denke, da verleiht jmd was, und später stellt sich raus, dass er was VERMIETET.