du hast den Nagel auf den Kopf getroffen.
Danke
Die meisten Teilzeitbeschäftigen wissen gar nicht, dass sie die gleichen Rechte haben wie ein Vollzeitbeschäftigten, sprich gesetzlicher Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zu 6 Wochhen, danach gibt es nichts mehr, auch nicht von der Krankenkasse.
Das vermute ich auch. Frage bleibt:
Ist hier der unter Umständen unwissende AN nicht genauso 'schludig'
Das nützen natürlich viele AG aus
Scheint so zu sein, dass es 'gerne gesehen' wird.
Wenn du Urlaub haben willst, sagst du das und trägst dich nicht in die Arbeitsliste ein, das ist dann unbezahlter Urlaub. Das ist dann für Europcar ok, weil sie dir keinen gesetzlichen Urlaub bezahlen.
Wenn du krank bist, sagt du, dass du erst wieder xx arbeiten kannst. Dann ist das für Europcar ok. Also keine Lohnfortzahlung, da du ja nicht gearbeitet hast.
Wird sich von AG-Seite keiner beschweren.
Verstößt du gegen beide Regeln von Europcar, verlangst gesetzlichen Urlaub oder Lohnfortzahlung, bekommst du die fristlose Kündigung wegen Störung deb Betriebsfriedens, und dass, obwohl der Betriebsrat dem nicht zugestimmt hat.
Dass das generelle Regeln sind würde ich wohl nicht behaupten. Sowas kann böse folgen haben. Bitte schreibe allgemeiner (also ohne Firmennamen) oder sprich von vermutlichen Einzelfällen. Sobald ein Urteil da ist, kann dann entsprechend umformuliert werden.
-> Versteh ich dass richtig?
Der Herr, der hier mit 81Jahren über 16Jahre bei Europcar gearbeitet haben soll hat also NIE nach Urlaub gefragt und NIE nach Lohnfortzahlung bei Krankheit gefragt.
Und als er es nach 16Jahren gemacht hat ist er 'fristlos gefeuert' worden?
Hmm.. Naja... Warten wir die Urteile ab.